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Unfall Ohne Weitere Beteiligte.. Kann Man Da Was Machen


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51 Antworten in diesem Thema

#41 Sähäsch91

Sähäsch91

    Fahrradfahrer

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Geschrieben 31 Juli 2013 - 13:07 Uhr

Hallo zusammen,

erst einmal möchte ich anmerken, dass Kommentare wie "Ich hasse diese ******" absolut nichts in so einer Diskussion zu suchen haben.

Die Beamte machen nur ihren Job und versuchen sich an die Rechtsnorm zu halten. Natürlich gibt es Beamte, die vlt auch aufgrund einer Unsicherheit schneller zu einem Anzeigetatbestand greifen als jetz ein VU-erfahrener Beamte. Da die Arbeit des Polizeibeamten aber aus mehr, als nur Unfallaufnhame besteht, darf nicht erwartet werden, dass jeder sich so gut mit Fahrdynamik / Fahrphysik und der Unfallaufnahme auskennt wie ein Sachverständiger.


Zu diesem Unfall:

"Dein Kumpel" hat sich hier wie du sagst verschätzt und dadurch verbremst. Dass er dann vertikal die Kurve verlässt spricht natürlich nur aufgrund der Objektivität für eine falsch gewählte Einlaufgeschwindigkeit. Jetz gibt es da diesen allgemein gebräuchlichen Tatbestand der lautet:


Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall. (103602)

Dieser Tatbestand orientiert sich am § 3 StVO (Geschwindigkeit) und ist mir 145 € bebußt (Bundeseinheitlich)+3 Pkte.

Vlt hast du etwas bekommen, aus dem der genaue Tatbestand hervorgeht, da ich keinen passenden Tatbestand mit 240 Euro buße kenne.

Ich weiß natürlich nicht an was die Béamten die Verwirklichung des Tatbestandes festmachten. Gab es eine Spurenlage (Reifenabriepsuren, Blockierspur) aus der sich eine Rückrechnung für die Einlaufgeschwidnigkeit ergibt?
Ansonsten: Was wurde bei der Betroffenenanhörung angegeben? Grund für den Unfall?


Was man sagen kann ist, dass hier die Verwirklichung des Tatbestandes möglich ist. Man kann davon ausgehen, dass die Geschwindigkeit für diese Kurve zu schnell war und somit ein Verstoß gegen § 3,49 Stvo iVm 24 StvG volriegt.

Wenn "dein Kumpel" aber vor Ort angegben hat, dass er sich verbremst hat und man aufgrund der Endlage des Bikes und der Gesamtumstände an der Unfallstelle dies für glaubwürdig hält, kann man natürlich auch von einem Fahrfehler sprechen, welcher ihn sozusagen von einer Geldbuße freisprechen dürfte. Was folgt ist ein Bericht an die zuständige Stelle.

Jetzt wurde das natürlich schon angedroht und die Anzeigenvorlage (Bußgeldverfahren) ist ja wohl auch schon durch. Also wird sich die zuständige Polizeibehörde (LRA) bei dir schriftlich melden, wobei du die Möglichkiet hast, gegen dieses Urteil Wiederspruch einzulegen und dies sachlich zu begründen (Rechtsbeistand wäre dann natürlich nicht schlecht).
Sollte dies vor Gericht gehen, wirst du von meiner Seite aus (Sofern das stimmt was du geschrieben hast) sehr gute chancen haben, das ganze auf einen Fahrfehler herunterbügeln zu können.

Also es lohnt sich für dich / ihn hier dagegen vorzugehen.


Diese Antwort bezieht sich auf die Annahme, dass kein nennswerter Fremdschaden bzw. Personenschaden entstanden ist, und deine Erzählung von einer mäßigen Geschwindigkeit und einem Fahrfehler stimmen.

Sollte natürlich eine Blockierspur von +55 Metern vor einer Kurve mit Radius 100m festgestelt worden sein, dürfte dein Kollege da nicht mehr rauskommen, weil er dann laut Berechnung die Grenzgeschwidigkeit der Kurve deutlich überschritten haben dürfte (Berechnung zu seinen Gunsten mit 7 m/s² Bremsverzögerung)

Also einfach mal probieren, dass das fallen gelassen wird, deine Chancen stehen gut


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Geschrieben 31 Juli 2013 - 13:07 Uhr

Hallo Sähäsch91,

schau mal hier: Unfall Ohne Weitere Beteiligte.. Kann Man Da Was Machen. Dort wird jeder fündig!





#42 US1111

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Geschrieben 31 Juli 2013 - 13:50 Uhr

Hallo zusammen,

erst einmal möchte ich anmerken, dass Kommentare wie "Ich hasse diese ******" absolut nichts in so einer Diskussion zu suchen haben.

Die Beamte machen nur ihren Job und versuchen sich an die Rechtsnorm zu halten. Natürlich gibt es Beamte, die vlt auch aufgrund einer Unsicherheit schneller zu einem Anzeigetatbestand greifen als jetz ein VU-erfahrener Beamte. Da die Arbeit des Polizeibeamten aber aus mehr, als nur Unfallaufnhame besteht, darf nicht erwartet werden, dass jeder sich so gut mit Fahrdynamik / Fahrphysik und der Unfallaufnahme auskennt wie ein Sachverständiger.


Ich finde es eine Sauerei, dass sich unsere Ordnungshüter hinter vermeintliche Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und sonst was verstecken.
Was ist mit der Unschuldsvermutung? Hier wird der dicke Hammer raus geholt, das Opfer kann ja Einspruch erheben. Traut sich aber nicht jeder.. somit wird auch massenweise zu unrecht abgestraft.
Wenn ein Verkehrspolizist nicht sicher ist, sollte er die geringstmögliche "Strafe" wählen. Insbesondere wenn ein Beamter unerfahren ist.
Wir dürfen nicht vergessen: Es wurde niemand geschädigt, gefährdet- ausser dem Unfallopfer selbst. Muss er dann noch zusätzlich abgestraft werden? Das mag zwar paragraphenseitig zulässig sein- aber ist es auch nötig? oder moralisch vertretbar (gerade ein Polizist muss doch moralisch verantwortungsvoll handeln)?

Und ein Verkehrspolizist muss sich mit der Fahrphysik auskennen. Polizisten die nicht im Besitz aller Führerscheinklassen sind und nicht eine Mindeststundenzahl/Jahr auch diese Klassen praktizieren, gehören für mich einfach nicht in diesen Job.

Sollen die Leute jetzt ihren Führerschein (und damit auch ihre Existenz) verlieren, weil ein Verkehrspolizist leider keine Ahnung von seinem Fachgebiet hatte?

Ein einfaches Knöllchen über 20€ für Verlassen der Fahrbahn hätte gereicht. Das hätte dem Unfallfahrer nicht weh getan, und der Polizist hätte im Sinne der Paragraphen gehandelt.
Diese "Denkzettel" die verdachtsweise verteilt werden halte ich nicht für rechtmässig.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Polizisten zu den Verkehrsteilnehmer im Sado-Maso-Verhältnis stehen, anstatt "Freund und Helfer" zu sein...


#43 Sähäsch91

Sähäsch91

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Geschrieben 31 Juli 2013 - 14:28 Uhr

Die Beamte verstecken sich nicht dahinter, ihnen werden diese auferlegt. Natürlich liegt in diesem Fall kein Zwang vor, wie das Legalitätsprinzip nach § 163 StPO.

Natürlich gibt es Beamte, die gerne einmal den "Hammer" rausholen und draufklopfen was geht. Das ist wie der Chef, den es in der freien Wirtschaft gibt, der seine Mitarbeiter als Sklaven ansieht (Übertrieben formuliert).

Aber, dann hier davon zu reden, dass alle so sind und Kommentare zu bringen wie Scheiß Bullen finde ich schwachsinnig. Es gibt genug Beamte die diese "Unschuldsvermutung" (Owi Verfahren nur bedingt anwendbar) seeeeeehr weit im Sinne des Bürgers auslegen und alles dafür geben, diesen da raus zu hauen.
Ein Polizist MUSS nicht moralisch vorgehen, sondern gemäß der Rechtsnorm (Deutschland-> Rechtsstaat). Also wenn jetzt einer wirklich fährt wie eine Sau und en Unfall baut, dann kann ich nicht sagen: Ja der hat sich ja entschuldigt, so schlimm is das nicht.

In diesem Fall kann man den Beamten schon hinterhersagen, dass sie übertrieben gehandelt haben (aber du kennst die Umstände vor Ort nicht) Es gibt im Post des Erstellers einige offene Fragen (wieso 240 Euro, welcher Tatbesand soll das sein) was wird ihm genau vorgworfen? Wie haben die Beamten es formuliert? Wurde überhaupt etwas vorgelegt? Wie hat sich der Betroffene verhalten? Was hat er gesagt?

Das sind alles Parameter, die eine wichtige Rolle spielen, um die Entscheidungsfindung durch den Sachbearbeiter zu verstehen.

Ich persönlich hätte diesen Unfall als Fahrfehler deklariert, ein verkerhserzieherisches Gespräch geführt und dem Herren nahe gelegt doch einmal einen Sicherheitslehrgang beim Adac zu machen.
Dennoch sage ich nicht, dass die Entscheidung total falsch war. Es gibt solche Menschen und solche, und das ist gut so.

Ein Verkehrspolizist Muss sich nicht mit der Fahrphysik auskennen: Die VPol hat andere Aufgabengebiete. Ein Polizist des Unfalldienstes muss sich damit auskennen. Da im SV des Erstellers aber von einer Zivilstreife die zufällig vorbei fährt geschrieben wird, liegt hier nahe, dass es sich dabei NICHT um den VU-Dienst gehandelt hat.

Vieler Orts ist es so, dass die Unfälle durch den Streifendienst aufgenommen werden. Sollte es zu einem schwerwiegenden Sachverhalt kommen, bzw. Personen schwerst verletzt getötet werden, dann kann die StA einen Sachverständigen beauftragen, die Unfallursache zu finden--> hier überflüssig, da Unfallursache klar, lediglich die Entscheidungsfindung ist aus menschlicher Sicht vlt etwas falsch gewählt worden.

Die Ahndung nach § 1(2), 49 StVO iVm 24 StVG (Auffangtatbestand) ist hier schlichtweg nicht möglich -> Es ist kein Fremdschaden entstanden.

Somit siehst du vlt wie komplex der Bereich der Unfallaufnhame ist, und der Grund für fehlende Sachkundige Beamte liegt nicht bei den Polizeibeamten auf der Straße, die immer wieder als Scheiß Bullen etc abgestempelt werden, sondern bei der Politik, die zu wenig Leute auf die Straße bringt. Ein Wochenende in einem großen Revierbreich mit 2 Streifen zu fahren ist schlichtweg falsch, wird aber nicht geändert (dank den Leuten die ganz oben sitzen, keine AHnung von den Problemen ganz unten haben und nur auf das Geld achten)

Dein letzte Satz ist schlichtweg falsch!!!!!!!
Es gibt genug Beamte die den Leuten sagen, dass sie doch bitte den Reifen mit 1 mm Profil bald wechseln mögen, ohne sie zu verwarnen (e.g.)
Wenn natürlich von Anfang an bei der Kontrolle abbeleidigt wird, eben wegen dieser Vorurteile, dann kommt man ja unglaubwürdig rüber, wenn man dem dann noch anbietet den Reifen doch bitte ohne Buße zu wechseln...

Also es ist immer die Sache, wie man miteinander umgeht. Natürlich gibt es auch Beamte die menschlich absolut nichts können, aber das ist nicht die Mehrheit, das darfst du mir glauben, da kenne ich mich aus.

Einfach mal die Vorurteile begraben (es fahren auch nicht ALLE Motorradfahrer wie die gesenkte Sau, oder? Obwohl dies oft behauptet wird)

Die Menschlichkeit beruht meist auf gegenseitigkeit.

P.S: Ich kenne einige Beamte, die keinen Motorradlappen haben und dir trotzdem die Fahrphysik bei Zweirädern so erklären können, dass selbst du als Motorradfahrer etwas lernen kannst, nicht nur theoretisch

Bearbeitet von Sähäsch91, 31 Juli 2013 - 14:32 Uhr.


#44 Matic

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Geschrieben 04 August 2013 - 20:59 Uhr

Die Beamte verstecken sich nicht dahinter, ihnen werden diese auferlegt. Natürlich liegt in diesem Fall kein Zwang vor, wie das Legalitätsprinzip nach § 163 StPO.

Natürlich gibt es Beamte, die gerne einmal den "Hammer" rausholen und draufklopfen was geht. Das ist wie der Chef, den es in der freien Wirtschaft gibt, der seine Mitarbeiter als Sklaven ansieht (Übertrieben formuliert).

Aber, dann hier davon zu reden, dass alle so sind und Kommentare zu bringen wie Scheiß Bullen finde ich schwachsinnig. Es gibt genug Beamte die diese "Unschuldsvermutung" (Owi Verfahren nur bedingt anwendbar) seeeeeehr weit im Sinne des Bürgers auslegen und alles dafür geben, diesen da raus zu hauen.
Ein Polizist MUSS nicht moralisch vorgehen, sondern gemäß der Rechtsnorm (Deutschland-> Rechtsstaat). Also wenn jetzt einer wirklich fährt wie eine Sau und en Unfall baut, dann kann ich nicht sagen: Ja der hat sich ja entschuldigt, so schlimm is das nicht.

In diesem Fall kann man den Beamten schon hinterhersagen, dass sie übertrieben gehandelt haben (aber du kennst die Umstände vor Ort nicht) Es gibt im Post des Erstellers einige offene Fragen (wieso 240 Euro, welcher Tatbesand soll das sein) was wird ihm genau vorgworfen? Wie haben die Beamten es formuliert? Wurde überhaupt etwas vorgelegt? Wie hat sich der Betroffene verhalten? Was hat er gesagt?

Das sind alles Parameter, die eine wichtige Rolle spielen, um die Entscheidungsfindung durch den Sachbearbeiter zu verstehen.

Ich persönlich hätte diesen Unfall als Fahrfehler deklariert, ein verkerhserzieherisches Gespräch geführt und dem Herren nahe gelegt doch einmal einen Sicherheitslehrgang beim Adac zu machen.
Dennoch sage ich nicht, dass die Entscheidung total falsch war. Es gibt solche Menschen und solche, und das ist gut so.

Ein Verkehrspolizist Muss sich nicht mit der Fahrphysik auskennen: Die VPol hat andere Aufgabengebiete. Ein Polizist des Unfalldienstes muss sich damit auskennen. Da im SV des Erstellers aber von einer Zivilstreife die zufällig vorbei fährt geschrieben wird, liegt hier nahe, dass es sich dabei NICHT um den VU-Dienst gehandelt hat.

Vieler Orts ist es so, dass die Unfälle durch den Streifendienst aufgenommen werden. Sollte es zu einem schwerwiegenden Sachverhalt kommen, bzw. Personen schwerst verletzt getötet werden, dann kann die StA einen Sachverständigen beauftragen, die Unfallursache zu finden--> hier überflüssig, da Unfallursache klar, lediglich die Entscheidungsfindung ist aus menschlicher Sicht vlt etwas falsch gewählt worden.

Die Ahndung nach § 1(2), 49 StVO iVm 24 StVG (Auffangtatbestand) ist hier schlichtweg nicht möglich -> Es ist kein Fremdschaden entstanden.

Somit siehst du vlt wie komplex der Bereich der Unfallaufnhame ist, und der Grund für fehlende Sachkundige Beamte liegt nicht bei den Polizeibeamten auf der Straße, die immer wieder als Scheiß Bullen etc abgestempelt werden, sondern bei der Politik, die zu wenig Leute auf die Straße bringt. Ein Wochenende in einem großen Revierbreich mit 2 Streifen zu fahren ist schlichtweg falsch, wird aber nicht geändert (dank den Leuten die ganz oben sitzen, keine AHnung von den Problemen ganz unten haben und nur auf das Geld achten)

Dein letzte Satz ist schlichtweg falsch!!!!!!!
Es gibt genug Beamte die den Leuten sagen, dass sie doch bitte den Reifen mit 1 mm Profil bald wechseln mögen, ohne sie zu verwarnen (e.g.)
Wenn natürlich von Anfang an bei der Kontrolle abbeleidigt wird, eben wegen dieser Vorurteile, dann kommt man ja unglaubwürdig rüber, wenn man dem dann noch anbietet den Reifen doch bitte ohne Buße zu wechseln...

Also es ist immer die Sache, wie man miteinander umgeht. Natürlich gibt es auch Beamte die menschlich absolut nichts können, aber das ist nicht die Mehrheit, das darfst du mir glauben, da kenne ich mich aus.

Einfach mal die Vorurteile begraben (es fahren auch nicht ALLE Motorradfahrer wie die gesenkte Sau, oder? Obwohl dies oft behauptet wird)

Die Menschlichkeit beruht meist auf gegenseitigkeit.

P.S: Ich kenne einige Beamte, die keinen Motorradlappen haben und dir trotzdem die Fahrphysik bei Zweirädern so erklären können, dass selbst du als Motorradfahrer etwas lernen kannst, nicht nur theoretisch


Alles schön und gut, die Frage ist hier einfach warum die Beamten UNTERSTELLEN das er zu schnell war? Ohne einen BEWEIS!!!


#45 Sähäsch91

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Geschrieben 04 August 2013 - 23:05 Uhr

Steht denn, etwas im Thread, dass es Keine Beweise gab? Es steht hier leider nichts, auf welcher Grundlage (objektive, subjektive Spurenlage) die Beamten ihre Entscheidung getroffen haben. Zudem wurde dem TE wohl auch kein konkreter Tatvorwurf gemacht.
Wenn ich an so einen Unfall komme, sage ich dem Kerl natürlich auch erst mal, dass er sicher nicht zu langsam unterwegs war, ABER ich ihm das jetzt nicht anrechne sondern das ganze als VU_Bericht an die Stelle weitergebe und einen Fahrfehler begründe ;)


#46 US1111

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Geschrieben 04 August 2013 - 23:28 Uhr

Zudem wurde dem TE wohl auch kein konkreter Tatvorwurf gemacht.

Les den Thread bitte nochmal genauer durch...


#47 Sähäsch91

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Geschrieben 05 August 2013 - 00:08 Uhr

Mein Fehler...Überlesen...So...Natürlich schwierig..Aber richtige Entscheidung, auch wenns meinerseits menschlich nicht ok ist....
Die ANGEPASSTE Geschwindiekgeit richtet sich nach Witterung, Örtklichkeit, aber auch dem persönlichen Fahrkönnen. Somit hat er dem Anschein nach eine Kurve genommen, mit einer Geschwidnigkeit, die er schlichtweg nicht seinem Können angepasst hat..:Das man ned einfach so einen FRahrfehler macht sollte jeder wissen..Es gibt immer nen Grund dass man Panik bekommt, indem Fall war es, dass er merkt dass er zu schnell reinfährt und dann das Motorrad über die Schwerpunktverlagerung in eine falsche Gierung drückt..somit--> Sturz...

aber wie gesagt, kein Fremdschaden, und kein sozius..also darf man au gern den strengen Ordnungshüter daheim lassen und menschlich entscheiden..Es gibt aber viele,. die sich mit sowas profilieren möchten, leider...Aber vor Gericht hat er gute Chancen, weil Unschuldsvermutung


#48 F16

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Geschrieben 05 August 2013 - 02:13 Uhr

Also, wer sich an meiner fall erinnert (weiter oben)...
Habe nun meinen Brief erhalten und muss 169€ bezahlen+ 3 Punkte in Flensburg!!
Frechheit!! Aber gebe nicht einfach so auf... Nur echt beschissen, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe...


#49 etybagig

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Geschrieben 05 August 2013 - 18:17 Uhr

Also, wer sich an meiner fall erinnert (weiter oben)...
Habe nun meinen Brief erhalten und muss 169€ bezahlen+ 3 Punkte in Flensburg!!
Frechheit!! Aber gebe nicht einfach so auf... Nur echt beschissen, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe...



hat mein kumpel auch nicht, er hat einen Anwalt für Verkehrswesen angerufen und hat ihn "beraten" ohne was zu verlangen, glücklicherweise, wenn du einen anwalt im gerichtsprozess nimmst kostet das ca 500 euro. wenn du verlierst - plus die eigentliche strafe. wenn der fall eingestellt wird musst du nur die anwaltskosten von ca 500€ selber tragen , und erst wenn du freigesprochen wirst zahlt man nichts. So hat er es erklärt.

Deswegen erstmal Einspruch per Brief oder auch durch Internet und weiterschauen was passiert.

Aktueller Stand: Nach dem Ersten Busgeldbescheid kam der zweite und der dritte , weil eben Einspruch eingelegt wurde. seit 4 wochen keine weiteren Briefe


#50 etybagig

etybagig

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Geschrieben 05 September 2013 - 19:50 Uhr

Muss eigentlich noch ein Brief von der Polizei kommen, in welchen steht das der Fall stillgelegt wird?

seit juli ist nichts mehr gekommen


#51 etybagig

etybagig

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Geschrieben 11 Oktober 2013 - 22:24 Uhr

Abschluss des Themas , prozess wurde fallen gelassen :D


#52 Engel182

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Geschrieben 11 Oktober 2013 - 22:52 Uhr

Hallo

Bin 2008 aus dem Autobahnkreuz geflogen.
Anhägen wollten se mit 250€ +3Punkte+1 Monat laufen.

Wiederspruch eingelegt
Verfahren wurde eingestellt
Keine Strafe bekommen.

Also erst mal abwarten, dann sofort Anwalt einschalten und schauen was sich ergibt.


Edith sagt... Ach guck mal ;-) .. Wat will man mehr ;-)

Bearbeitet von Engel182, 11 Oktober 2013 - 22:53 Uhr.