Oft hört man auch von Diebstahl bei der Probefahrt usw.
Das ist das eigentliche Problem, denn für Schäden haftet regelmäßig der Verursacher. Ein eigener Vertrag hat als Hauptwirkung die Verdeutlichung dieses Sachverhalts, so dass der Probefahrer hoffentlich etwas umsichtiger zu Werke geht. Als mein Weib sich ihr Motorrad gekauft hat, hat sich mich mit der Probefahrt beauftragt...
Das Thema Diebstahl ist aber noch kerniger, denn genaugenommen ist es kein Diebstahl, wenn der vermeintliche Kunde sich einfach mit dem Bike davon macht. Rechtlich ist es Unterschlagung, und die ist auch von einer etwaigen Teilkasko nicht abgedeckt. Sich dagegen abzusichern ist ziemlich schwierig. Vielleicht hat man die Möglichkeit, die Probefahrt wirksam zu begrenzen (abgesperrtes Gelände, Tank fast leer...) oder hinterherzufahren. Ein Pfand hilft gegen Gelegenheitstäter, Profis mit hinreichender krimineller Energie sind auch darauf vorbereitet. Trifft man auf solche, steht man relativ machtlos da. Bleiben nur die üblichen Vorsichtsmaßregeln: möglichst nicht alleine sein, Perso und Führerschein dabehalten, Kfz-Schein nicht aushändigen (allenfalls eine Kopie, quer drüber geschrieben "Nur Probefahrt bis 18.10.2013, 17:20 Uhr") und genaue Regeln (Rückkehrzeit, Erreichbarkeit...) vereinbaren.