Lackierer Liefert Nicht
#1
Geschrieben 24 Februar 2014 - 17:31 Uhr
Bevor ich nen Anwalt aufsuche, wollt ich erstmal hier anfragen.
Hab nem Lacker Anfang Oktober alle meine Motorradteile gegeben. Er sollte mir die BAT bis Februar lackiert haben. Nun meint er er schafft das nicht da es so lang gedauert hat die Beule aus dem Tank machen zu lassen.
Darauf hin ich.."wenn das so ist und du dich nicht an Abmachungen hälst, ist der Preis jetzt auch wieder verhandelbar"
Jetzt will der Vogel meine Sachen gar nicht mehr machen und bevor ich sie wiederbekomm, will er die Kohle für die Materialien haben. Ist ja auch soweit alles in Ordnung. Nur wird er mir jetzt bestimmt nen heiden Moos probieren aus den Taschen zu ziehen.
Ich will meine Verkleidung natürlich heile wiederhaben. Aber nun stehe ich mit ner versauten Verkleidung da. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Vorab Danke und Grüsse
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Geschrieben 24 Februar 2014 - 17:31 Uhr
#2
Geschrieben 24 Februar 2014 - 17:34 Uhr
über die Arbeitszeit der Beule hätte ich dich informieren können.
Versuch es nochmal auf normale Basis, vllt lackt er den kram noch. Wird man sich sicher einig
#3
Geschrieben 24 Februar 2014 - 17:38 Uhr
So und nu meint er entweder voller Preis und er ist fertig wann er fertig ist oder gar nicht. Und ehrlich gesagt ist mir sowas auch echt zu dumm.
#4
Geschrieben 24 Februar 2014 - 17:49 Uhr
#5
Geschrieben 24 Februar 2014 - 17:50 Uhr
Gesendet von meinem GT-I9300
#6
Geschrieben 24 Februar 2014 - 17:58 Uhr
Aber..der will mir ja jetzt noch ne Rechnung über die Materialien stellen. Also das Geld, was sein Chef von ihm jetzt verlangt. Das lasse ich mir schriftlich geben.
Zudem habe ich ja Morgen meine versaute Verkleidung und Zeugen, dass er mit mir einen Vertrag eingegangen ist.
Vlt haben wir hier ja einen Anwalt oder Jurastudenten
#7
Geschrieben 24 Februar 2014 - 18:07 Uhr
Jup, sollte bar ohne Rechnung gemacht werden.
Aber..der will mir ja jetzt noch ne Rechnung über die Materialien stellen. Also das Geld, was sein Chef von ihm jetzt verlangt. Das lasse ich mir schriftlich geben.
Zudem habe ich ja Morgen meine versaute Verkleidung und Zeugen, dass er mit mir einen Vertrag eingegangen ist.
Vlt haben wir hier ja einen Anwalt oder Jurastudenten
Wenn ich zu dir sage: Gib mir 50€ und ein Kasten bier dann lackiere ich dir das privat
Da kann man kaum was machen außer Stress. Da ist nix mit Vertrag oder sonst was.
Ist doch so als wenn man den Billig kram aus China kauft und sich dann wundert wenn man auf der Nase liegt, ich bitte dich....
Mach einen richtigen Vertag, gibt ihm das Geld vorab wenn er es will dann ist doch alles gut und du hast was in der Hand.
#8
Geschrieben 24 Februar 2014 - 21:11 Uhr
Jup, sollte bar ohne Rechnung gemacht werden.
Aber..der will mir ja jetzt noch ne Rechnung über die Materialien stellen. Also das Geld, was sein Chef von ihm jetzt verlangt. Das lasse ich mir schriftlich geben.
Zudem habe ich ja Morgen meine versaute Verkleidung und Zeugen, dass er mit mir einen Vertrag eingegangen ist.
Vlt haben wir hier ja einen Anwalt oder Jurastudenten
Was will er dir denn für Materialien in Rechnung stellen? Bisher ist doch nur ne Beule entfernt worden oder? (Beulen Doktor aus Bochum kostet 40-70 Euro bis zur Hand großen Beule bald...nur mal als bsp.)
Will er dir etwa nen Lack in Rechnung stellen der noch nicht verwendet wurde? Selbst wenn der schon gekauft wurde und angeblich nicht zurück gegeben werden kann dann ist das kein Problem. Bezahl gegen Rechnung den Lack und lass den Lack dir geben. Mit dem Zeugs kannste dann zu jeden x- Beliebigen Lackierer gehen und das für nen Stundensatz mit eigen Materialien machen lassen Notfalls.
Alternative. Hinfahren und Sachen abholen und den vll. 40 Euro für ne Ausbeulung hinlegen und ruhe ist. Rückt er die Sachen nicht raus ist das Unterschlagung von Eigentum. (Das kommt dem Diebstahl ähnlich)
#9
Geschrieben 24 Februar 2014 - 23:26 Uhr
Will er dir etwa nen Lack in Rechnung stellen der noch nicht verwendet wurde? Selbst wenn der schon gekauft wurde und angeblich nicht zurück gegeben werden kann dann ist das kein Problem. Bezahl gegen Rechnung den Lack und lass den Lack dir geben. Mit dem Zeugs kannste dann zu jeden x- Beliebigen Lackierer gehen und das für nen Stundensatz mit eigen Materialien machen lassen Notfalls.
Alternative. Hinfahren und Sachen abholen und den vll. 40 Euro für ne Ausbeulung hinlegen und ruhe ist. Rückt er die Sachen nicht raus ist das Unterschlagung von Eigentum. (Das kommt dem Diebstahl ähnlich)
So würd ichs auch machen.
Hinfahren, Lack gegen Vorlage der original Rechnung bezahlen. Dann das Entfernen der Beule zahlen (kostet ohne Lackieren wirklich nicht viel) und zu nem anderen gehen.
Würde dort aber dann nichts von der vorherschenden Situation erzählen. Lackierer kennen sich unter einander
Sei nett zu Ihm und zahl brav, sonst zeigt er dich noch an oder so ( Anstiftung zur Steuerhinterziehung ist sicherlich auch strafbar) und mach einen Haken dahinter.
#10
Geschrieben 25 Februar 2014 - 00:17 Uhr
#11
Geschrieben 25 Februar 2014 - 00:17 Uhr
ganz sicher sogar ;-/du willst nen anwalt konsultieren obwohl du keinen schrifttlichen vertrag hast und das ganze schwarz über die bühne gehen sollte? - wenn der untergeht nimmt er dich mit ....
#12
Geschrieben 25 Februar 2014 - 00:43 Uhr
Jetzt brauch ich aber definitiv nen neuen Lacker der mir das alles innerhalb kurzer Zeit macht. Dem Vogel werd ich definitiv NICHT das viele Geld hinterher werfen. Hat iwer von euch nen guten Kontakt im 48er Bereich?
#13
Geschrieben 25 Februar 2014 - 15:20 Uhr
So Typen gleich komplett ausbremsen ! Auch das Handwerk muss lernen dass Vertrag Vertrag ist. Wer sich nicht dran hält sollte auf den anderen zugehen - nicht umgedreht -so ist das Spiel. Beweislast hin oder her - jeder halbwegs intelligente Mensch wird einsehen, dass die Reparatur und Lackierung nicht Monate dauert......
Momentan denkt er noch er ist im Vorteil - dass würde ich mal gleich ändern.
Gruß
Frank
#14
Geschrieben 25 Februar 2014 - 17:58 Uhr
Mal schaun was er mir heute erzählt was er für die jetzige Arbeit haben will und was er in einem halben Jahr geschafft hat.
@ fränky..seh ich genauso! Und ob er die Kohle versteuert oder nicht. Kann ich ja nicht nachvollziehen. Somit ists keine Anstiftung zur Schwarzarbeit meinerseits aus
#15
Geschrieben 25 Februar 2014 - 18:08 Uhr
unwissenheit schützt vor strafe nicht, wenn die schwarzarbeit auffliegt, hängst du als "besteller" genauso mit drin, wie der ausführende part.Naja Anstiftung hin oder her. Er hat es mir ja selbst angeboten schwarz zu machen. Bin mal gespannt was der mir für die Beule berechnet.
Jetzt brauch ich aber definitiv nen neuen Lacker der mir das alles innerhalb kurzer Zeit macht. Dem Vogel werd ich definitiv NICHT das viele Geld hinterher werfen. Hat iwer von euch nen guten Kontakt im 48er Bereich?
#16
Geschrieben 25 Februar 2014 - 18:35 Uhr
Und genau so siehts aus!unwissenheit schützt vor strafe nicht, wenn die schwarzarbeit auffliegt, hängst du als "besteller" genauso mit drin, wie der ausführende part.
Lass den Mist !so ärgerlich das ist, geh zu nem anderen und gut ist!
Alles Andere handelt dir nur nen Haufen Ärger und Lauferei ein.
#17
Geschrieben 25 Februar 2014 - 18:47 Uhr
Mag schon sein, das es seine Idee war, es schwarz zu machen. Aber du hast das wissentlich in Kauf genommen (natürlich weil du auch einen Vorteil daraus hast) und hast nicht auf eine Rechnung bestanden. Du hängst da genauso mit drin.
#18
Geschrieben 25 Februar 2014 - 19:17 Uhr
Geschädigter geht zum Anwalt und sagt, der Lackierer kommt dem Vertrag nicht bei.
Lackierer wird nicht sagen, dass er es schwarz machen wollte. Die Rechnung schreibt er ja üblicherweise nach gemachter Arbeit.
Wenn also der Abgabetermin und Fertigungstermin nachgewiesen werden kann (vielleicht war ja jemand bei Vertragsabschluss dabei?), dann liegt ja ein Vezug vor.
ABER: Grundsätzlich würde ich nochmal mit dem Typen ruhig reden, ihm zu verstehen geben, dass die Saison jetzt beginnt und du einfach alles wieder haben willst. Die gemachte Arbeit möchtest du natürlich bezahlen, er solle dir doch eine Rechnung erstellen. Falls diese dir zu hoch vorkommt, lässt du dir einen Kostenvoranschlag von einem anderen Lackierer rechnen (aber bezahl die Rechnung vorerst). Ist die Rechnung zu hoch, Anwalt/Gutachten.
#19
Geschrieben 25 Februar 2014 - 19:54 Uhr
#20
Geschrieben 25 Februar 2014 - 20:45 Uhr
In dem fall müsste er ja auf jeden fall die Steuern zahlen... Von den Anwaltskosten ganz zu schweigen.. Also auch QuatschNunja, mündliche Verträge gibt es doch auch und diese sind doch rechtskräftig (auch wenn schwer zu beweisen vor Gericht).
Geschädigter geht zum Anwalt und sagt, der Lackierer kommt dem Vertrag nicht bei.
Lackierer wird nicht sagen, dass er es schwarz machen wollte. Die Rechnung schreibt er ja üblicherweise nach gemachter Arbeit..
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Und der Lackierer wird dann natürlich einen Teufel tun und seinen Krämpel noch lackieren!
Also bleibts nur dabei.. Kleine Brötchen backen und nen anderen Lackierer suchen.