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Zu Schnell In Frankreich


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3 Antworten in diesem Thema

#1 greenhorn90

greenhorn90

    Lehrling

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Geschrieben 16 August 2014 - 21:39 Uhr

Hallo!

 

Ich war heut zu schnell in Frankreich unterwegs mit 200 auf der Autobahn. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht?

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

wurde Wahrscheinlich mehrmals mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt :-/



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Geschrieben 16 August 2014 - 21:39 Uhr

Hallo greenhorn90,

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#2 kurvenwetza

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Geschrieben 16 August 2014 - 22:39 Uhr

du bist n held. grad auf solchen viel befahrenen straßen wird doch am meisten geblitzt :P. frankr

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2


#3 greenhorn90

greenhorn90

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Geschrieben 17 August 2014 - 02:46 Uhr

Ja. Schon klar....bin schon oft in fr. Geblitzt worden. Mit geschäftswagen etc... aber da ist bissher nie was gekommen. Jetzt habe ich gelesen das erst ab einer strafe von 70 ein strafzettel kommt. Und auf autobahnen sind 130....


#4 Engel182

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    Niemalsbremser

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Geschrieben 17 August 2014 - 08:08 Uhr

Richtig. Ab 70kmh kommt der Brief :-)

Zitat


Der französische Staat ist dazu übergegangen, ausländische Autofahrer die in Frankreich ein Verkehrsdelikt begangen haben, auch grenz- überschreitend zu verfolgen. Neu ist seit 2014 vor allem, dass die Zahlungsaufforderung und die Rechtsbehelfsbelehrung vollständig in deutscher Sprache verfasst sind.
Beispiel eines französischen Bußgeldbescheids
Nach dem Europäischen Geldsanktionsgesetz (EuGeldG) können bereits seit 2010 Bußgelder über 70 EUR, die in einem anderen EU-Staat verhängt wurden, auch in Deutschland vollstreckt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungsaufforderung in der Landessprache des Autofahrers verfasst ist. Hieran scheiterte es bislang bei den französischen Behörden.
Wenn Sie nun dieser in deutscher Sprache verfassten Zahlungs- aufforderung nicht Folge leisten, besteht die Möglichkeit, dass Frankreich den Bußgeldbescheid durch die deutschen Behörden vollstrecken lässt. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Im Jahr 2013 ist zudem die Richtlinie 2011/82/EU in Kraft getreten. Sie hat die Einrichtung von nationalen Kontaktstellen mit sich gebracht. Über diese Kontaktstellen (in Deutschland ist es das Kraftfahrt-Bundesamt) können ausländische Behörden die Halterdaten von Autofahrern, denen ein Verkehrsdelikt zu Last gelegt wird, abfragen.
Bei einfachen Verkehrsverstößen haben die Behörden in Frankreich ein Jahr lang Zeit, um ein Bußgeld zu verhängen. Ist der Bußgeldbescheid einmal verschickt, kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden.
Die Höhe des Bußgeldes bei Geschwindigkeitsübertretungen:
<20km/h außerhalb geschlossener Ortschaften:
68 (Festbetrag)
45 (Wenn die Strafe innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird)
180 (Wenn die Strafe nach 30 Tagen bezahlt wird)
<20km/h innerhalb geschlossener Ortschaften:
135 (Festbetrag)
90 (Wenn die Strafe innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird)
375 (Wenn die Strafe nach 30 Tagen bezahlt wird)
≥20 bis < 50 km/h:
135 (Festbetrag)
90 (Wenn die Strafe innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird)
375 (Wenn die Strafe nach 30 Tagen bezahlt wird)
≥50 km/h: Bußgeld wird vom Gericht festgesetzt, höchstens 1500
Hinweis: Festinstallierte Blitzer werden in der Regel durch folgendes Schild angekündigt.

Bearbeitet von Engel182, 17 August 2014 - 08:10 Uhr.