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Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung


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129 Antworten in diesem Thema

#1 adi-R6

adi-R6

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 02:24 Uhr

So lächerlich !!!!
War gestern mit 2 Kumpels gegen 19 Uhr am Roten berg.
Am Ortsausgang richtung Roter Berg wurden wir dann direkt vor der ersten Kurve rausgezogen und mussten auf diesen Schotterplatz fahren.
Dort standen zwei Zivilautos und 1 Polizeibus.
Vor uns standen also die in den Zeitungsartikeln erwähnte Motorradpolizei die sich ausschließlich Krads vornehmen und darauf spezialisiert sind. Ich dachte mir beim ranfahren "ok ist ja alles legal". Aber als ich den einen Polizisten mit einem DB-Messgerät sah dachte ich mir nur "na super".

Nun wurde jedem von uns 1 Polizist zugeteilt der unsere Motorräder untersucht. Allerdings hatten sie bei keinem von uns was zu bemängeln.

Anschließend kam der Polizist mit seinem Phonemessgerät.
Zuerst wurde mein einer Kumpel gemessen.
Hat einen Mivv Gp der erst 2 Wochen montiert ist.
92 DB darf er 99 hatte er. > 7 DB zu laut
Anschließend wurde mein anderer Kumpel gemessen.
Montiert war ein Leovince SBK II.
88 darf der Pott haben und 96 hatte er > 8 Db zu laut
Als letztes war ich an der Reihe.
Hab auch einen Mivv Gp dran.
90 DB darf ich und hatte 102> 12 DB zu laut

Alle Endtöpfe von uns waren MIT DB-Killer und im Originalzustand ohne irgendwelche Umbauten !!!!!

Zur Messung:
Sie haben mit einem Zollstock den Abstand gemessen und dort das DB-Messgerät hingehalten.
Unter U.1 steht im Schein das Standgeräusch. Dieses wird ermittelt in dem die bei der Hälfte der Nenndrehzahl das Geräusch gemessen wird. Meine Nenndrehzahl liegt bei 13.000 U/min. Also musste ich die Drehzahl bei 6.500 u/min halten. Anschließend wurde dann der DB Wert abgelesen.

Ist ja alles schön und gut aber ab 10 DB über dem erlaubten Wert wird der Pott beschlagnahmt. Das ding dabei ist das dies eine VERNICHTUNG des Endtopfes nach sich zieht das bedeutet ich steh vor dem nichts ! 300 Euro weg und es wird nichts ersetzt und kann rein garnichts dafür, da der Pott ja eine Straßenzulassung durch E-Nummer besitzt.

Musste also den Endtopf vor den Augen der Polizei eigenhändig demontieren und ihnen mitgeben.
Zum glück konnte ich meinen Vater erreichen der mit dann den Originalpott vorbeigebracht hat. (50km weg)

Jetzt die frage an euch. Dürfen die den einfach beschlagnahmen ? Und noch viel schlimmer dürfen die den Endtopf vernichten ????
Wie soll ich jetzt vorgehen ? Soll ich bei Mivv auf Schadensersatz klagen ?
Aber mal ehrlich wenn die den auseinander friemeln und sehen das der komplett original ist dann steht man trotzdem ohne Auspuff da... finde das extrem lächerlich. -_-
Das kann doch nicht sein ??? Hab vorher noch nie was von einer Verschrottung bzw Vernichtung des Sichergestellten Gegenstandes gehört ! Das ist ja mein Eigentum und man darf den ja besitzen ! könnte ihn ja theoretisch für die rennstrecke benutzen ... Nochmal Mivv GP MIT Db-Killer und ORIGINALZUSTAND !!!!

Was soll ich jetzt tun ? http://www.kanzlei-h...rschlissen.html <<< das hört sich schonmal gut an

Also schreibt mal eure Meinung dazu

-_-

Angehängte Grafiken

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Bearbeitet von adi-R6, 10 Juni 2011 - 13:38 Uhr.


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Geschrieben 10 Juni 2011 - 02:24 Uhr

Hallo adi-R6,

schau mal hier: Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung. Dort wird jeder fündig!





#2 jura

jura

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 04:42 Uhr

Wie krass ist das denn. denke nicht das sie ihn vernichten, wir sind ja nicht in der Schweiz.


#3 QuinieR6Erfurt

QuinieR6Erfurt

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 05:17 Uhr

Ab zum Anwalt. Sowas habe ich ja noch nie gehört.
Wer weiß, ob die Messungen überhaupt korrekt durchgeführt wurden und mitnehmen zur Vernichtung is erstmal garnicht.
Ganz ehrlich, von mir hätten die das Teil nie bekommen.
Wenn man bedenkt, das die 750er Gixxer z.B. mit 102 db eingetragen ist.
Das wäre ja mal was für Akte oder sowas.
Karre auseinander schrauben und Teile den Polizisten mitgeben zur Vernichtung. Die Härte.


#4 buzzerbeater

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 05:55 Uhr

Niemals soetwas zustimmen.

Erst zuerst mit Anwalt reden, immer!!

Messung anzweifeln und sonstwas machen.

Sie dürfen außer still legen auch nichts machen wenn du es nicht zulässt.


#5 DiabloPB

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 06:52 Uhr

KANN man dann einfach sagen "Ja nöö gebe ich Ihnen nicht mit"? Die sagen doch dann "Ja müssen sie aber..., sonst...." Der Polizeimann hat doch den längeren Hebel (so denkt er ja immer...)


#6 jetliner

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 07:12 Uhr

also soweit ich weiss dürfen die nicht so einfach "eigentum" beschlagnahmen und anschließend vernichten... sofort zum anwalt... das steht garnicht im verhältniss :wut:
ein wahres trauerspiel was sich unsere polizei mittlerweile erlaubt raus zunehmen. lächerlich einfach nur noch lächerlich... als ob wir keine anderen probleme in diesem land haben :dummheit:


#7 DiabloPB

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 07:21 Uhr

da fällt mir ein, damals als 17 jähriger wurden mir sylvester böller von denen abgenommen und "vernichtet".... die dinger ham' sie doch selber zum böllern benutzt...

Bearbeitet von DiabloPB, 10 Juni 2011 - 07:21 Uhr.


#8 Badboybill

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 08:44 Uhr

Das is ja echt der ober hammer!
Also mein Kumpel haben sie auch gepackt ohne eater,war auch 12 db oder so zu laut aber er durfte sogar weiter fahren,musste am nächsten tag halt nur mit dem eater installiert vorzeigen...
Also vernichten dürfen die dein ESD mit sicherheit nich zu dem er auch noch ne e-nummer abe usw hat!


#9 Gerero

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 09:37 Uhr

sag mal gehts noch ?! :wut:

die sollen sich verdammt nochmal um vergewaltiger und mörder kümmern, aber nein ein auspuff ist zu laut, oh mein gott! :dummheit:


#10 Spikie

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 09:45 Uhr

LoL

das is ja mal heftig ... hab ich ja noch nie gehört .... das höchste der gefühle war kennzeichen runter aber teile abmontieren ... WTF
ich glaub das hött ich an ort und stelle nicht gemacht, da hätt ich ihnen lieber freiwillig mein kennzeichen gegeben bevor die meinen topf vernichten.


#11 Kurvenjunkie

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 09:51 Uhr

Ich würde gegen den Beamten eine Fachaufsichtsbeschwerde (wegen der Entscheidung, die er getroffen hat) an die zuständigen Aufsichtsbehörde (müsste das Innenministerium oder die Polizeidirektion sein) richten.

Bezeihe Dich auf einen Ermessensfehler oder eine rechtlich falsche Beurteilung (da dein Auspuff ja legal war) und fordere die Herausgabe deines Eigentums.

Hoffentlich hast Du Dir eine Bescheinigung über die Beschlagnahme und den Namen des Beamten notiert. Falls nicht, dürfte es nicht ganz so leicht werden...


Das hier schonmal gelesen???

http://dejure.org/gesetze/PolG/33.html

http://dejure.org/gesetze/PolG/34.html

Bearbeitet von Kurvenjunkie, 10 Juni 2011 - 09:51 Uhr.


#12 PoS

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 10:31 Uhr

Vernichten dürfen sie deinen Auspuff sicher nicht! :boarey: Auch in der Schweiz wäre eine solche Vorgehensweise der Beamten absolut falsch! Abmontieren und weiterfahrt verweigern würde ich als korrekt empfinden. Den Topf einziehen, wenn dann nur gegen Bestätigung, obwohl ja meiner Meinung nach hier kein Grund besteht diesen einzuziehen! Und vernichtet wird das Ding nie und nimmer sonst läuft da was gewaltig schief!!! :verwirrt:


#13 adi-R6

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 10:36 Uhr

Also zur Beschlagnahmung:

Der Polizeibeamte meinte entweder ich gebe ihnen den Auspuff > dann ist es eine Sicherstellung
oder
Sie nehmen sich den Auspuff > dann ist es eine Beschlagnahmung
Auf jeden fall wird er mitgenommen hat er gesagt konnte mir also nur aussuchen wie.

Mitgegeben wude mir eine Durchschrift der "Niederschrift über Sicherstellung, Beschlagnahmung" (2 seiten)

Dort wurde dann zB angekreuzt "Sicherstellung" und "als Beweismittel von Bedeutung sein" und drittest Kreuz "Angabe Sonstiger Gründe" und dort hat er rein geschrieben Gefahrenabwehr/VERNICHTUNG !

und ganz oben wurde nochmal angekreuzt das "Gefahr im Verzug bestand" die sind so lustig ehrlich ...

Außerdem meinten das sie vor ein paar Wochen eine 700 euro teuro neue Abgasanlage beschlagnahmt haben die ebenfalls verschrottet wird. Und womit sie sich noch brüsten ist das sie ein ganzes Motorrad (wohl ein extremer fighterumbau, hochgezogenes heck usw) beschlagnahmt haben und das dieses ebenfalls einfach VERNICHTET wird oO

Ich meine gegen die strafe hab ich ja garnichts könnten mir auch 100 tacken 4 punkte und vorführung beim TÜV geben aber doch nicht mein Endtopf vernichten -_-
Naja erkundige mich heute mal und dann gehts direkt zum Anwalt.

Kennt zufällig wer einen guten Anwalt im Raum Hannover ?


#14 Gerero

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 10:43 Uhr

da dreht sich alles in meinem magen rum !!!! :wut:

was ist denn daran gefährlich ?!?!? lärmbelästigung - okay lass ich mir eingehen wenn es wirklich laut ist, aber doch keine GEFAHR !!!! :wut:

armes deutschland :dummheit:


#15 loop

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 10:45 Uhr

Würde sofort mim Anwalt drüber reden und mir den Pott aufjedenfall zurück holen bzw. mich drum kümmern, dass wenn er vernichtet wird, ich Schadenersatz erlange.

Du hast ihn abmontiert und das reicht auch. Mitgeben muss man den sicherlich nicht, wenn man nicht will.

Bei mir waren die Bullen ja auch so hart. Wo ich Strafe fürs Hupen zahlen musste, weil der vor mir nach 2 Ampelumläufen nicht losfahren wollte. Habe das mit dem Anwalt geklärt, und jetzt zeige ich den Polizisten an. So einfach ^^


#16 PoS

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 10:57 Uhr

Der handelt nicht korrekt... Gefahrenabwehr bzw. Gefahr im Verzug bedeutet wenn jemand ein Messer auf sich hat und damit jemanden bedroht hat, dann ist eine Sicherstellung so rechtskräftig aber nicht bei einem Auspuff...! Hört sich sehr fachlich an, mehr aber auch nicht... Schau mal in ein paar Minuten bei dir im Posteingang nach...

Bearbeitet von PoS, 10 Juni 2011 - 11:06 Uhr.


#17 Spikie

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 11:42 Uhr

da dreht sich alles in meinem magen rum !!!! :wut:

was ist denn daran gefährlich ?!?!? lärmbelästigung - okay lass ich mir eingehen wenn es wirklich laut ist, aber doch keine GEFAHR !!!! :wut:

armes deutschland :dummheit:


glaub mir, ihr habt es gut. es geht noch viel schlimmer ... ich bin gerade sehr deprimiert wegen dem eintragen von teilen und so ... selbst wenn du bei uns was eingetragen hast ist das genau so wenig wert als würdest du illegal herumfahren.


#18 donvito

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 12:23 Uhr

Hey ich hoffe ihr habt euch auch alle schön die Ausweisse zeigen lassen.
Das hört sich ja fast schon nach einer neuen Masche an :D

Ich stell mich jetzt mit 3 Kollegen auf ne gut befahrene Motorradstrecke und zieh mal eben 2-3 Endtöpfe am Tag ab. Das lohnt sich sicher :)

Du meinstest da waren 2 Zivil Fahrzeuge und ein Polizeibus? Auf dem Foto kann ich nur 3 Zivilfahrzeuge erkennen.

So ein billigen vordruck den er dir am schluss gegeben hab kann ich dir ebenfalls in 2 Minuten ausdrucken und ausfüllen...
DB-Messgerät bekommst auch in jedem Baumarkt. Und der Rest aus auch gleich besorgt. Maximale aufwandkosten um als Zivilbulle dazustehn = 1 Endtopf

Ansonsten, wenns wirklich cops waren, schliesse ich mich den Vorrednern an, Anwalt, Dienstaufsichtsbeschwerde und gut.


#19 Bertie88

Bertie88

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 12:37 Uhr

Kanzlei Hoenig hatte ich damals auch eine sachen wegen db-eater und wurde eingestellt das verfahren, war soweit zufrieden mit der Kanzlei wobei du da aufpassen musst wenn ein erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegt, dann zahlt deine rechtschutz nicht bis das gegenteil erwiesen ist..! :zwinker:


#20 adi-R6

adi-R6

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Geschrieben 10 Juni 2011 - 12:43 Uhr

Wie gesagt war mit Eater und komplett im originalzustand...

über so ne Masche zum Endtöpfe klauen hab ich auch schon schmunzelnd nachgedacht :D

der Polizeibus war zu dem zeitpunkt schon gefahren und außerdem hatten sie alle dienstwaffen ...

Werde gleich meinen Anwalt kontaktieren und einen Termin machen bin schon gespannt was er dazu sagen wird. Werde euch auf den laufendem halten.