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Sonntagsfahrverbot


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6 replies to this topic

#1 rennmaus

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Posted 03 May 2007 - 07:26 Uhr

Hallo miteinander!
Hat jemand von Euch schon mal Bekanntschaft mit der Polizei bzgl. Sonntagsfahrverbot gemacht?
Wir sind am 01.05. an der tschechischen Grenze, zum Glück noch recht freundlich, darauf hingewiesen worden, daß wir mit unserem Transporter mit Wohnwagen unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen und beim nächsten Mal ne Strafe kriegen.
Den Transporter als PKW umschreiben lassen ist ein Riesenaufwand und mit ner Menge Kohle verbunden, fällt also flach und Sondergenehmigungen gibt´s auch nicht.
Da der nächste Termin de rPfingstmontag ist, würde mich mal interessieren ob hier jmd. weiß, was auf einen zukommt, wenn man erwischt wird :hilfe: !

Danke!

#2 derKosta

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Posted 03 May 2007 - 08:54 Uhr

http://www.verkehrsp...og/bkatv_31.php
Google Suche ...

Ist nunmal als LKW zugelassen. Somit müsst ihr euch auch dran halten.
Wird also teuer. 1Pkt und 200€ wenn der Halter mit drin sitzt.

Und ihr müsst ihn dann sowieso abstellen....

#3 rennmaus

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Posted 03 May 2007 - 09:43 Uhr

Danke für die Info!
Klingt ja nicht gerade prickelnd!
Gilt das Fahrverbot eigentlich auch in der Tschechei/Slowakei? Hab hierzu noch nix Konkretes gefunden

Wenn ja, werden wir uns dann wohl was einfallen lassen müssen... :uuh:
Über die Grenze könnte uns in dem Fall, daß es dort nicht gilt, den WoWa noch jmd. mit PKW schleppen...

#4 Frankman

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Posted 03 May 2007 - 10:47 Uhr

TSCHECHEI

Fahrverbot an Samstagen (von 1. Juli bis 31. August), Sonntagen, Feiertagen

Samstags von 7.00 bis 20.00 Uhr
Sonntags, Feiertags von 0.00 bis 22.00 Uhr

Betroffene Fahrzeuge:
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t sowie für Fahrzeugkombinationen

Gebiet:
Autobahnen, internationale Straßen und Nationalstraßen 1 Ordnung

Ausnahmen:
Beförderungen leicht verderblicher Waren und lebender Tiere.
Einsatz von Fahrzeugen zur Be- und Entladung von Zügen oder Schiffen sowie bei Naturkatastrophen.

SLOWAKEI

Fahrverbot an Samstagen (von 1. Juli bis 31. August), Sonntagen und Feiertagen ganzjährig

Samstags: 7.00 - 20.00 Uhr
Sonntags, Feiertags: 0.00 bis 22.00 Uhr

Betroffene Fahrzeuge:
Lkw über 7,5t zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen

Gebiet:
Autobahnen, internationale und nationale Straßen 1 Ranges

Ausnahmen
Beförderungen leicht verderblicher Güter und lebender Tiere.
Fahrzeuge, die zur Be- oder Entladung von Schiffen oder Zügen oder für Sport- und Kulturveranstaltungen eingesetzt werden.

________________________
Quelle: http://www.truckonline.de

#5 rennmaus

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Posted 03 May 2007 - 10:53 Uhr

Dumm gelaufen...kann man da nur sagen

Dank Euch für Infos Jungs! Werden den ganzen Rassel dann eben anders über die AB bringen müssen...

#6 derKosta

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Posted 03 May 2007 - 11:08 Uhr

Oder ein Tag eher und noch nen Tag Urlaub machen ;-)

#7 dan2511

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Posted 03 May 2007 - 11:15 Uhr

Wicki sagt dazu:


In Deutschland dürfen hiernach Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger an Sonntagen sowie an bundeseinheitlichen (und bestimmten nur in einzelnen Bundesländern geltenden) Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Es ist im § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Zu beachten ist, dass bei Lkw mit Anhänger die Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen nicht gilt. Somit darf beispielsweise ein 5-Tonner am Sonntag fahren, ein als Lkw zugelassenes kleineres Fahrzeug (z. B. die Transporter-Versionen von VW Caddy, Opel Combo, Renault Kangoo oder Fiat Doblo) mit Wohnwagen aber nicht.

Willst nach Brno , oder ? Da hilft meiner Meinung nur splitten.Also Transporter fährt alleine (<7,5 to) und Dose zieht Trailer.

Im R4F-Forum gibt es ausführliche Abhandlungen über die Anreise durch die Tschechei / Slowakei.