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Ärger Mit Adac


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13 replies to this topic

#1 nordschleifler

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Posted 05 May 2007 - 18:40 Uhr

Hallo Leutz,

hat von euch einer Erfahrung wie es mit der rechtlichen Handahe seites ADAC beim Abschleppen aussieht?

Zur Vorgeschichte:

Bin heute über einen feldweg gefahren. Der Weg fühtre von unserem Flugplatz zu mir nach Hause. Dabei habe ich einen dicken Stein übersehen und mir die Ölwanne an meinem Auto komplett aufgerissen.

ADAC angerufen und nach 1 1/2 Stunden waren die dann auch endlich da. Haben das Auto dann abgeschleppt zu einer Werkstat bei mir im Ort. (Weg ca. 3km)
An der Werkstatt meinte der Angestellte des Abschleppunternehmens zu mir dass ich jetzt bitte 173,07 Euro bezahlen müsse. ich hätte ja schliesslich nicht auf einer Strasse gestanden, das der ADAC bezahlen würde, sondern auf einem Feldweg. Die Distanz von der Umgehungsstrasse zu der Stelle an dem mein Auto im Feldweg stand betrug gerade mal 20m. (und es sind wirklich 20m).

Zähneknirschend habe ich dann das Geld bezahlt, da er sonst mein Auto als Pfand mitgenommen hätte.

Daher nun meine Frage: wie sieht es rechtmässig aus dass ich die Abschleppkosten wiederbekomme?
Der Abschlepper hat mich nicht informiert dass ich bezahlen müsse vor dem Abschleppen, Ich bin davon ausgegangen dass der ADAC bezahlt. Ich musste noch nicht einmal unterschreiben in dem "Abschleppvertrag".
Ein falsches Auto hat er auch noch in den Auftrag reingeschrieben. Insgesamt hat der Herr einen Unbeholfenen Eindruck gemacht, den mir mehrere zeugen bestätigen können.

Was kann ich nun tun damit ich das Geld wiederbekomme? Ölwanne und Reperatur sind schon teuer genug...
Mich interessieren vorallem Fakten und nicht sowas wie auf die Fresse schlagen.

#2 Quarck

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Posted 05 May 2007 - 19:23 Uhr

laut adac...

Bergung
Ein von der öffentlichen Straße abgekommenes Fahrzeug wird durch einen ADAC-Straßendienstpartner geborgen. Die Kosten hierfür werden in voller Höhe durch den ADAC übernommen.


sieht sehr nach einem grenzfall aus. ist das denn ein öffentlicher weg gewesen, auf dem du unetrwegs warst? ansonsten kann es wirklich sein, dass der adac da nicht zahlt. wenn du z.b. auf privatem grund (baustelle oder ähnliches) bsp. rumeierst, und dir da deine mühle zerstörst, kann es sein, dass sie es als mutwillig oder fahrlässig auslegen. und das könnte auch hier der grund sein.

der adac hat doch ne rechtsabteilung. ruf dort an, und frag nach, wie die den sachverhalt begründen würden. :hmmm:

#3 Frankman

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Posted 05 May 2007 - 19:27 Uhr

Abschleppen: Muss das Fahrzeug eines Clubmitglieds nach Panne oder Unfall durch ein ADAC-Vertragsunternehmen abgeschleppt werden, trägt der ADAC im Inland, bei PlusMitgliedern europaweit, die Kosten bis zu 200 EUR.

Quelle: ADAC.de

...selbst bei Bergung eines Fahrzeuges steht es so auf der Webseite in den Leistungen der Mitgliedschaft. Ich habe keine Einschränkung gefunden die besagt, dass das nicht für unbefestigte Straßen/Wege gilt.

Ich würde 'nen netten Brief per Einschreiben losschicken und die Erstattung der vorab geleisteten Zahlung fordern.

#4 nordschleifler

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Posted 05 May 2007 - 19:39 Uhr

Es mag ja sein dass das abschleppen von einer nicht öffentlichen Strasse der ADAC nicht übernimmt, aber dann hätte der Abschleppunternehmungsfahrer :verwirrt: mich darauf hinweisen müssen.
Und nicht erst dann wenn es ans Abladen vom Auto geht.
Hätte ich das Auto 20m weitergeschoben dann wäre es anscheinend Ok...

Es war ein feldweg, für Anlieger frei. da ich vom Flugplatz kam gellte ich ja als Anlieger. Dafür haben wir auch die Erlaubnis den Weg zu befahren.

#5 Gero

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Posted 05 May 2007 - 20:02 Uhr

Das sind ja meistens Abschleppdienste die "im Auftrag des ADAC" unterwegs sind.

Würde einfach mal beim ADAC anrufen und das Problem schildern, denn ich denke nicht das es so wie von Dir beschrieben im Sinne des ADAC ist.

#6 smg305

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Posted 05 May 2007 - 21:07 Uhr

ja mach gleich mal bisle druck beim adac!! was für un-seriöse partner unternehmen die haben!! so ein blödsinn hab ich noch nicht gehört von öffentlichen strassen!! wenn du jetzt im parkhaus stehen würdest und deine karre macht kein mucks bist du auch nicht auf öffentlicher strasse!!

da würd ich mir die kohle wieder holen!! zur not mit anwalt :ninja:

und wieso schreibt der idiot ein anderes auto in denn abschlepp auftrag!! da musst dem gleich sagen wie der hase läuft !!! der hat sich bestimmt die 170 ocken selber gekrallt!!!

#7 Eckenwetzer

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Posted 05 May 2007 - 22:20 Uhr

Also mein Bruder hatte auch ein Problem auf einem großen Betriebsgelände, also keine öffentliche Straße. Haben das Moped anstandslos abgeholt und mein Bruder musste nicht 1cent zahlen, ADAC Plus halt. Da Sonntag war wurde er ca. 100km nach hause geschleppt.
Aber 170€ finde ich viel, als ich damals noch normales Mitgleid war und eine Reifenpanne hatte wurde ich auch knapp 100km nach hause geschleppt, hat mich um die 50€ gekostet.

Edited by Eckenwetzer, 05 May 2007 - 22:21 Uhr.


#8 R6-Racer46

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Posted 06 May 2007 - 09:29 Uhr

ich würde beim ADAC anrufen und das problem schildern mir kommt das nehmeich ziemlich komisch vor

#9 Astritis69

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Posted 06 May 2007 - 09:59 Uhr

Hast Du jetzt definitiv eine Quitung für das Bezahlte Geld bekommen?

#10 nordschleifler

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Posted 06 May 2007 - 10:13 Uhr

Ja, habe unter Zeugen bezahlt. Und unterschrieben hat der Herr auch.
Mal sehen was morgen die Geschäftsstelle des ADAC in Koblenz dazu sagt... werde da wohl mal persönlich aufkreuzen. und danach zum Abschleppunternehmen, denn das Geld will ich wieder haben!

Sehe gerade den Zusatz auf dem Auftrag der da lautet:

"Kraftfahrer wurde auf Beschädigung bzw. Folgerisiko aufmerksam gemacht
und akzeptiert den Haftungsauschschluss"

Ich wurde über nichts informiert und musste nirgendwo unterschreiben.

Die Rechnung wimmelt nur so von fehlern.
1. Meine Mitgliedsnummer ist nirgendwo vermerkt
2. kein Rechnungsdatum eingetragen
3. Anstatt Opel Tigra als Auto wurde Opel Calibra eingetragen
4. Fehler in der Postenauflistung (zeile falsch geschrieben etc.)
5. keine Unterschrift von mir
6. Es ist nicht vermerkt ob ich Fahrer, Halter oder sonstwas von dem Auto bin.
7. Durch wen der Auftrag erfolgt steht auch nicht drin (ADAC, Polizei etc.)
8. Auftragsnummer fehlt.
9. Keine Angabe vom Abschleppwagen (welche Art von Schlepper das war)
10. Die km Anzahl der Wegstrecke fehlt.
Da habe ich ne schöne Liste mittlerweile.

#11 Quarck

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Posted 06 May 2007 - 11:06 Uhr

ja mach gleich mal bisle druck beim adac!! was für un-seriöse partner unternehmen die haben!! so ein blödsinn hab ich noch nicht gehört von öffentlichen strassen!! wenn du jetzt im parkhaus stehen würdest und deine karre macht kein mucks bist du auch nicht auf öffentlicher strasse!!

da würd ich mir die kohle wieder holen!! zur not mit anwalt :ninja:

und wieso schreibt der idiot ein anderes auto in denn abschlepp auftrag!! da musst dem gleich sagen wie der hase läuft !!! der hat sich bestimmt die 170 ocken selber gekrallt!!!


und es ist trotzdem öffentliches gelände.. auch wenn es zehnmal nen parkhaus ist. oder wenn du auf nem parkplatz von nem supermarkt stehst.. ist und bleibt in privatbesitz, ist aber öffentlich. .



ADAc anrufen nachfragen, sachverhalt schildern, klären, fertig....

#12 R1-Chris

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Posted 06 May 2007 - 11:26 Uhr

Also das Geld bekommst schon wieder ganz sicher :zwinker:
Die Schleppen dich von ueberall ab wuerd einfach beim ADAC melde den Sachverhalt klaeren und gut ist

#13 smg305

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Posted 06 May 2007 - 11:45 Uhr

und es ist trotzdem öffentliches gelände.. auch wenn es zehnmal nen parkhaus ist. oder wenn du auf nem parkplatz von nem supermarkt stehst.. ist und bleibt in privatbesitz, ist aber öffentlich. .
ADAc anrufen nachfragen, sachverhalt schildern, klären, fertig....



das will ich damit ja sagen!!! oder was ist für dich ein feldweg!!! privat oder was!!!

#14 Quarck

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Posted 06 May 2007 - 14:00 Uhr

sofern das feld in privatbesitz ist, definitiv ja. dann is auch der dazugehörige weg privat. und der inhaber ist auch nicht verpflichtet, dieses als sein privatgrundstück auszuweisen.
und oftmals stehen an feldwegen schilder, die darauf hinweisen, dass diese wege nur mit land und forstwirstschaftlichen fz befahren werden dürfen.