Hallo leute, ich wollte mal fragen ob ihr wisst, ob ich als Aushilfsarbeoite bei einem Transportunternehmen anspruch auf bezahlten Urlaub habe oder net???
Urlaubsanspruch Als Aushilfe?
Started by Xen@R6, 10.05.2007 - 10:24 Uhr
7 replies to this topic
#1
Posted 10 May 2007 - 10:24 Uhr
#2
Posted 10 May 2007 - 10:38 Uhr
steht doch alles in deinem Vertrag, biste da festangestellt oder nur als 400€ Kraft... oder nur Bar auf die Hand?
#3
Posted 10 May 2007 - 11:20 Uhr
400€ basis. Meinen Vertrag hab ich nie bekommen... 
schon gut, konnte gerde die antwort im netz finde, habe 24 tage urlaubs anspruch, egal was im vertrag steht. Jetzt werde ich dann nur noch das problem hzaben, das mein scheff das auch bezahlt...
schon gut, konnte gerde die antwort im netz finde, habe 24 tage urlaubs anspruch, egal was im vertrag steht. Jetzt werde ich dann nur noch das problem hzaben, das mein scheff das auch bezahlt...
Edited by Xen@R6, 10 May 2007 - 11:36 Uhr.
#4
Posted 10 May 2007 - 12:38 Uhr
Tjoa...kannste wahrscheinlich wählen entweder drauf bestehen das er dir Urlaub zahlt und biste den Job los oder behältst den Job und verzichtest auf dein Urlaubsgeld....
#5
Posted 10 May 2007 - 14:33 Uhr
Wär das denn so tragisch?
Ich weiß ja nicht wies bei euch ist, aber hier bei uns gibts 400€ Jobs wie Sand am mehr weil sie alle die Lohnkosten umgehen wollen....
Ich weiß ja nicht wies bei euch ist, aber hier bei uns gibts 400€ Jobs wie Sand am mehr weil sie alle die Lohnkosten umgehen wollen....
#6
Posted 10 May 2007 - 14:37 Uhr
So weit ich weiß bekommt man zwar keinen Urlaub, dafür aber Urlaubsgeld aber erst wenn du 1/2 oder ein ganzes Jahr im Unternehmen bist. Gerade bei 400€ Jobs kann man doch sagen, brauche mal für drei Wochen ne Auszeit...
#7
Posted 10 May 2007 - 15:06 Uhr
wenn du niemal etwas unterschrieben hast, dann kannste keinen "bezahlten urlaub" verlangen,
mit einem festvertrag hätte man das Recht auf Urlaub, aber so kann er dich auch einfach vor die tür setzen
mit einem festvertrag hätte man das Recht auf Urlaub, aber so kann er dich auch einfach vor die tür setzen
#8
Posted 10 May 2007 - 20:34 Uhr
also, es sieht folgendermaßen aus:
wenn du irgendwo arbeitest hast du automatisch einen vertrag.
es spielt keine rolle ob du was schriftliches hast, denn beim arbeitsvertrag besteht formfreiheit, d.h. auch mündlich möglich.
und jeder arbeiter hat anspruch auf bezahlen urlaub, und zwar mindestens der nach dem bundesurlaubsgesetz (24 tage im jahr, allerdings auf eine 6 tage woche bezogen)
ob er dir den gewährt ist ne andere frage...
wenn du irgendwo arbeitest hast du automatisch einen vertrag.
es spielt keine rolle ob du was schriftliches hast, denn beim arbeitsvertrag besteht formfreiheit, d.h. auch mündlich möglich.
und jeder arbeiter hat anspruch auf bezahlen urlaub, und zwar mindestens der nach dem bundesurlaubsgesetz (24 tage im jahr, allerdings auf eine 6 tage woche bezogen)
ob er dir den gewährt ist ne andere frage...





