Hallo, ich fahre seit kurzem offen, und habe die Maschine auch offen eingetragen. Jedoch rechnet die Versicherung noch mit der alten PS zahl. Muss ich denen die leistung durchgeben oder macht das das Straßenverkehrsamt? Was passiert wenn ich jetzt einen Unfall baue, hat das Strafrechtliche folgen, bzw. zahlt die versicherung dann???
Ummeldung Auf 120ps
Started by Xen@R6, 15.05.2007 - 13:40 Uhr
5 replies to this topic
#1
Posted 15 May 2007 - 13:40 Uhr
#2
Posted 15 May 2007 - 13:45 Uhr
also hier in der schweiz ist das so, dass du jegliche änderungen auch der versicherung melden musst! (nicht aber z.b. blinker oder kleine sachen)
zudem ist es so, dass der lenker de versicherten objekts für die meldung zuständig ist! ausserdem musst du ja das so oder so nochmals eintragen lassen...
lange rede, kurzer sinn: ruf deine versicherung an, und geb denen bescheid. ist die einfachste und schnellste variante.
zudem ist es so, dass der lenker de versicherten objekts für die meldung zuständig ist! ausserdem musst du ja das so oder so nochmals eintragen lassen...
lange rede, kurzer sinn: ruf deine versicherung an, und geb denen bescheid. ist die einfachste und schnellste variante.
#3
Posted 15 May 2007 - 14:04 Uhr
Super!!!!!!!!!!
Das hättest du am Tag der Ummeldung umgehend deiner Versicherung melden müssen! Steht sogar in deinem Versicherungsvertrag, dass du verpflichtet bist jegliche Änderungen deiner Versicherung sofort zu melden, ansonsten erlischt dein Versicherungsschutz. Da es in Deutschland ein Pflichtversicherungsgesetz gibt, hättest du dann sicherlich auch Strafrechtliche Probleme zu erwarten.
Melde es sofort!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nachzahlen musst du mit Sicherheit!!!
Edited by Jirka1982, 15 May 2007 - 14:05 Uhr.
#4
Posted 15 May 2007 - 14:05 Uhr
kurz und knapp leistungsänderung immer melden!!! wenn es dich auf die birne haut!! dann ist genau das dass schlupfloch das sie dir kein cent zahlen!!!!
#5
Posted 15 May 2007 - 14:57 Uhr
Auf jeden Fall sofort bei der Versicherung angeben sonst wenn de nen Unfall oder sonst wat hast gibs garnix
#6
Posted 15 May 2007 - 17:32 Uhr
dass du verpflichtet bist jegliche Änderungen deiner Versicherung sofort zu melden, ansonsten erlischt dein Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz erlischt so schnell nicht. In DE ist das so abgesichert, dass der Unfallgegner in jedem Fall abgesichert sein muss. Die Versicherung würde alles bezahlen und dann Regress von dir fordern.





