Mich schrieb eben ein etwas verlorener Yamaha Kunde an und ich veröffentliche für Ihn das. Also hier sein Anliegen. Danach meine Antwort.
Servus Kosta,
kannst du oder das Forum mir helfen, die Frage zu klären, ob ich mich als Käufer mit einem kaufvertraglichen Anspruch auf ein Modell 2007 mit einem Modell YZR R6R 2006 (neue Baureihe), welches mir ausgeliefert und ich (leider) übernommen habe, begnügen muss.
Ich als Laie und (naiver) Kunde, der vor zwei Monaten nicht einmal wußte, wozu der rechte untere Hebel gut sein soll, hätte das nicht für möglich gehalten.
Bei meiner Recherche stieß ich auf dieses Forum, schießlich bin ich ja trotz alledem auf einer R6 gelandet. Ich bereue die Anschaffung grundsätzlich nicht.
Jedoch fühle ich mich irgendwie über den Tisch gezogen. Der Verkäufer
argumentierte, dass die Modelle komplett ident seien. Es wäre das gleiche Motorrad.
Er war bereit die Seitenverkleidung auszutauschen. Das wollte ich wiederum nicht.
Außerdem nehme ich an, dass die Ingenieure von Yamaha in einem Jahr mehr
zuwege bringen als bloß die Optik (einen langen statt drei kurze, rote Streifen)
aufzufrischen.
Dass meine Baureihe auch von der Rückholaktion betroffen war (Luftfilter, Befestigung der Schrauben) entnahm ich ebenfalls einem Beitrag dieses Forums hier. Ein Mitglied hier teilte mir mit, dass die Anzeige der Drehzahlmessung
bei den 2007er Modellen exakter abgestimmt wurde.
Anscheinend fällt es den Händlern leichter (in Österreich- ich wohne dort-) in ihre Tasche zu wirtschaften als die bestellte Ware an ihre Kunden auszuliefern, denn ich bin überzeugt, dass auch die Gewinnspanne ein Antrieb zu so einem Verhalten war.
Geh ich zu weit, wenn ich mich arglistig getäuscht fühle?
Soll ich es zu einem Rechtstreit kommen lassen?
Gibt es in Tat bedeutende Abweichungen zwischen den Modellen, die so einen Zwischenschritt rechtfertigen?
Waren die Preisempfehlungen in den Jahren 2006 und 2007 die gleichen?
Auf alle Fälle bin ich gespannt, ob und wenn ja welche Reaktionen mich hier erwarten.
Gruss aus Oberösterreich
Markus
Erstmal herzlich willkommen im Forum Markus,
auch wenn du nun etwas perpflex gegenüber Yamaha stehst.
Direkt zur Sache: Wir brauchen mehr Informationen.
Was steht genau auf deinem Vertrag den du unterschrieben hast? Wenn dort etwas von Modell 2007 steht, Baujahr 2007 etc. dann hast du eine R6 2007 zu bekommen!
Wie du schon richtig erkannt hast, wurde zwar nur wenig von 2006 auf 2007 geändert, nämlich der Drehzahlmesser und das Seitendesign. ABER stell dir mal vor du willst, aus welchen gründen auch immer das Motorrad mal verkaufen. Brauch man wohl nicht weiter darauf eingehen, dass der neue Kunde es lieber hört ein Modell 2007 mit einem Vorbesitzer zu kaufen, also eine von 2006.
Zum Preisunterschied kann ich dir leider nichts genaues sagen. Ich vermute aber mal, dass eine 2007er etwas teurer im Preis. Nun kommt es drauf an, welchen Preis dir der Händler berechnet hat. Den vom 2006er oder 2007er Modell.
Sicherlich kannst du etwas dagegen machen. Denn so etwas kann nicht sein. Dein Händler hat dir wissentlich, wie ich aus deinem Text lese, die 2006er als 2007 verkauft. (Es seien beide Modelle identisch) Er wollte ja sogar das Seitenteil gegen das neue austauschen. Zumindest hätte den Vertrag mit dir ändern müssen, dass dort 2006 steht. Wenn man es genau nimmt, existiert der Vertrag nicht. Weil er nicht mit der gelieferten Sache übereinstimmt!
Aber wie gesagt, mehr Infos bitte.
Lösungen die du jetzt anstreben könntest.
Anderer Vertrag - auf 2006 ummünzen
Händler baut dir Design und Tacho der 2007 dran
oder du klopfst auf deine 2007er so wie es im Vertrag steht
Letzter Schritt wäre die Information von einem Anwalt. Wenn du das Geld hast, werde erst einmal vorstellig bei einem und investiere die ersten Euro für ein Statement des Anwalts.
Ich hoffe dir erstmal geholfen zu haben. Vielleicht hat auch jemand anderes eine Idee.
Markus, du kannst dann direkt auf dieses Thema antworten.





