Posted 13 August 2007 - 16:44 Uhr
Hi,
habe gerade Deinen Beitrag gefunden, hatte selber ähnliches Problem mit einer YZF 600R Thundercat.
Beim Händler gekauft, Vertrauen war da, den Händler zwar angesprochen auf diverse Kratzer etc, aber der sagte nur, wäre wohl mal umgefallen.
Nach gut 4000km und 9 Wochen Spaß am fahren war ich bei einem fremden Meister in der Werkstatt und der sagte mir, ohne zu wissen wo die Maschine her kommt, ob ich mal nen Unfall hatte.
Da habe ich große Augen und Ohren bekommen.
Die Maschine weist laut dem Meister folgende Spuren eines Unfalles auf:
*Hinterachse waagerecht angekratzt
*Sozius-Fussraste waagerecht angekratzt
*Vorderachse waagerecht angekratzt (man hat versucht den Kratzer weg zu schleifen
*sehr starke Schlagspuren am Lenkeinschlagbegrenzer (lt. Meister überdurchschnittlich stark)
*Kupplungshebel Schleifspuren
*Lenkeinschlag ungleichmäßig (links bekomme ich im Volleinschlag EINEN DAUMEN zw. Lenkerstummel und
Tank, rechts ZWEI DAUMEN!!!!)
*Überlackierte Beulen im Kühler rechts UND links (machen den Anschein als wenn die Verkleidung beim
Unfall gegen den Kühler geschlagen wäre
*Vorne neues Schutzblech (ist zwar nicht aus Blech, weiß aber nicht wie's sonst wohl heisst (was aber
überlackiert ist und vorher ROT war.
Aufgrund dieser Sachen habe ich mich mit Sachverständigem, Anwalt und Meister besprochen und bin zum Händler hin.
FAKT ist:
Bei einem Verbrauchgüterkauf (der vorliegt wenn ein Privatmann bei einem Händler kauft) hat der Händler ALLES bzgl. Unfällen mitzuteilen, egal ob er weiss oder nicht. Er ist Fachmann für z.B. Motorräder.
Tut er dies nicht ist er verpflichtet den Kaufgegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu erstatten abzgl. Nutzungspauschale. Das heisst im Klartext in meinem Falle, grobe Rechnung 0,67 Prozent des Kaufpreises pro 1000km als Entschädigung für den Händler laut Sachverständigem.
Mein Anwalt meinte die Pauschale wäre höher, kann ich mich aber nicht mehr dran erinnern wie die Berechnungsformel war.
Mit diesen Fakten bin ich zum Händler und habe ihn damit konfrontiert. Zuerst Unverständnis, ich wäre doch zufrieden mit dem Motorrad etc.
Als ich dem Händler klargemacht habe, das ich Rechtschutz habe, mit meinem Anwalt gesprochen habe und einen Sachverständigen konsultiert habe, wurde er sehr verhandlungsbereit.
So ist gekommen das ich diese Woche meine R6S von ihm bekomme mit 2000km, 1 Jahr alt frischem TÜV und BOS Sportauspuff und irgendeinem nicht zugelassenen Sportauspuff inkl. Anmelden, und Thundercat nimmt er zurück ohne irgendwelche Kosten für mich.
Bin zufrieden mit dem Deal.
ABER, eine Dreckigkeit ist es schon, ein Motorrad als UNFALLFREI zu verkaufen wo der Vorbesitzer nen Unfall mit gehabt hat und das dem Händler verschwiegen hat. Ich persönlich habe nämlich den Vorbesitzer in Verdacht, weil diverse Neuteile am Motorrad verbaut sind die nicht wirklich alt sein können, z.B. neue Fussrasten-Anlage rechts (Gummi absolut neu), Verkleidung neu lackiert.
Viel Glück. Falls das wirklich Unfallspuren an Deiner R6 sind, sollte das ein Sachverständiger berurteilen können. Aber zuerst würde ich mal prophylaktisch mit Anwalt, Sachverständigem und gaaanz wichtig mit dem Händler darüber reden. Der Weg der Klage ist lang und wenn der Händler verhandlungsbereit ist, kann es gaaanz schnell gehen.
P.S. Ach übrigens, die Verjährungsfrist für ARGLISTIGE TÄUSCHUNG was hier vorliegt beträgt 3!!! Jahre ab Kaufdatum, hat NICHTS mit der Gewährleistung für Gebrauchtfahrzeuge zu tun bzw. mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten!!!