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3 Monate Verjährt ?!?!?!


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5 replies to this topic

#1 ElectricCarbon

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Posted 07 June 2007 - 12:15 Uhr

Hi erstmal,

und zwar hab ich am 14.3 mein B lappen bestanden , eine woche danach würde ich geblitzt mit 74 (50er zone).
Zudumm echt , ich könnte kotzen ,naja egal das is halt mein glück :dummheit: .
So jez hat der polizist zu mir gesagt das ich in 3-5 wochen post bekomme , da der zeitraum schon lange überschritten ist bin ich froh das noch nichts angekommen ist .
Ein kumpel meinte zu mir das wenn nach 3 monaten nichts ankommt ,es verjährt sei !
Ich habe meinem fahrschullehrer auch mal drauf angesprochen , und der meinte das es nach 3 jahren verjährt sei .
Jez wollte ich euch mal um rat fragen , vielleicht wisst ihr das besser ,weil ihr auch mal betroffen wart und hier im forum ja auch ein polizist ist.

Bitte keine komments schreiben die nur sagen " selber schuld und so" !!! DAS WEISS ICH SELBER

Ich will nur wissen wann sowas verjährt ist !!!

Danke schonmal

Haut mal in die tasten :happy:

#2 gtd-man

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Posted 07 June 2007 - 12:18 Uhr

Ich kenne das auch mit 3 Monaten....ob´s stimmt???


Edit:
..hab das hier gerade mal schnell gefunden:

§ 26 StVG
Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(1) [...](2) [...]
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.



#3 nordschleifler

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Posted 07 June 2007 - 12:26 Uhr

Verkehrsdelikte - Verjährung und fristverlängernde Maßnahmen

Verkehrssünder hoffen in den meisten Fällen vergeblich auf die Verjährung einer Strafe. Auch wer länger nichts von den Behörden hört, müsse in der Regel mit einem Bußgeld rechnen.

Dies sagt Hans-Jürgen Gebhardt aus Homburg (Saarland), Vorsitzener der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Generell verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach drei Monaten.

«Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, verlängert sich die Frist auf sechs Monate», erläutert der Experte. Es gebe aber eine Reihe von Maßnahmen, die diese Frist unterbrechen. «Wenn die Akte zum Beispiel beim Amtsgericht eingeht, beginnt die Zeit erneut zu laufen.»

Der Betroffene muss diese Frist verlängernden Maßnahmen nicht ungedingt mitbekommen. «Es ist zum Beispiel entscheidend, dass der Anhörungsbogen abgeschickt wurde - nicht, dass er den Beschuldigten auch tatsächlich erreicht.»

Auch wer erst nach Jahren wieder von einem früheren Bußgeld hört und zur Zahlung aufgefordert wird, kann diese meist nicht mit dem Hinweis auf die Verjährung verweigern: «Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde das Verfahren bereits entschieden, ohne dass der Betroffene es mitbekommen hat», sagt Gebhardt. Dann gelte die Vollstreckungsverjährung, und die betrage abhängig von der Höhe des Bußgeldes mehrere Jahre. (dpa)



#4 ElectricCarbon

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Posted 07 June 2007 - 12:27 Uhr

also heisst das wenn ich nach 3 monaten nix bekommen habe das das auf 6 monate verlängert wird ?!?!

so hab ich das jez verstanden


das ding is halt das ich noch in der probe zeit bin , der polizist meinte zu mir das ich mit 50 euro geldstrafe ,3pkt. und einem aufbau seminar rechnen müsse , deswegen hab ich gefragt , das geld is mir egal , nur die 4 jahre probe zeit gehen mir aufn sack

Edited by R6 Power, 07 June 2007 - 12:36 Uhr.


#5 dan2511

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Posted 07 June 2007 - 13:13 Uhr

... 24 innerorts.... aua. Du weißt noch nicht was im Hintergrund gelaufen ist.Du musst ja vor Ort irgendwelche Angaben machen, bzw sie werden aufgenommen durch die Polizei.

Problem also , du musst nicht mehr ermittelt werden. Du stehst bereits als Täter fest und es wird gegen dich ermittelt.Dann gilt das besagte halbe Jahre ,wenn ich mich nicht irre, mit all´den Konsequenzen....

Köln ist aber bekannt dafür ,akribisch jeden Cent einzutreiben.Du bist leider noch nicht am rettenden Ufer.

#6 ElectricCarbon

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Posted 07 June 2007 - 15:49 Uhr

okay alles kla , ich bedanke mich für die komments