Moin,
ich glaub den Unterschied kann dir niemand so wirklich erklären ... es ist halt einfach so das du den reifen nehmen musst der auf deiner "Unbedenklichkeitsbescheinigung" steht ...
du könntest natürlich theoretisch einfach den nehmen den du möchtest ... was das für konsequenzen (vor allem rechtlich) haben könnte ... kannst du dir sicherlich denken
beim michelin reifenkompass -->
http://www.michelin..../2r_moto_ts.jsp gibts nur 2 möglichkeiten:
entweder VORNE pilot power und HINTEN pilot power b (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung zum ausdrucken)
oder
VORNE pilot power und HINTEN pilot power ... da allerdings musst du vorne nen anderen querschnitt nehmen also statt 120/60 brauchst du 120/70 ... das hat zu folge das du mit einem teilgutachten (kann man sich dort ausdrucken) zum tüv gehen musst und das ganze abnehmen lassen musst (ca 35€)
edit: mist war jemand schneller ... bitte nicht verwechseln!!!!! unbedenklichkeitsbescheinigung bedeutet du brauchst KEINE tüv abnahme
Teilegutachten bedeutet du brauchst eine TÜV Abnahme
Edited by Chefinspekteur, 13 June 2007 - 13:00 Uhr.