Posted 20 April 2005 - 18:04 Uhr
Ich konnte folgende allgemeine Informationen im Web finden:
Quelle:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTO RVETERANEN-CLUBS e. V.
Vorderer Blinker:
Vordere Blinker müssen mindestens 17 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein und der Abstand vom Scheinwerferrand muß mindestens 10 cm betragen.
Hintere Blinker:
Hintere Blinker müssen mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein.
Allgemeines:
Der untere Rand der Blinkleuchte muß mindestens 35 cm über der Fahrbahn liegen.
Interessantes:
Motorräder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr kamen (Tag der
Erstzulassung), brauchen keine Blinker tragen. Motorradblinker waren und sind in aller Regel gelb. Dies ist auch so vorgeschrieben. Allerdings sind bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals in den Verkehr kamen, hinten auch Blinker für rotes Licht zulässig.
Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mopeds) sowie an einachsigen Anhängern hinter Krafträdern.
Weitere Webseiten:
Fahrzeuge müssen mit Blinker ausgerüstet sein, die das Anzeigen der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhälnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu erkennen sind.
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Ich hoffe, Ihr könnt damit etwas anfangen.
Grüße,
Jan