Jump to content


Photo

Heute Erwischt Mit Abgefahrenen Reifen


  • Please log in to reply
12 replies to this topic

#1 Chucky

Chucky

    Alleinfahrer

  • Members
  • PipPipPipPip
  • 235 posts
  • Gender:Male
  • Bike:Yamaha R6 2006 RJ11
  • PLZ:58093

Posted 17 June 2007 - 19:12 Uhr

Hallo Jungs,
heute hatte die Rennleitung bei uns auf dem Schälk alle Motorräder rausgewunken.#
Mein Profil war nur noch 1,4 mm und muss jetzt 75€ bezahlen und kriege 3 Punkte.

Nun zu meiner Frage:

Ich bin in der Probezeit, was bedeutet das für mich? Ich habe gehört, dass das nur ein B-Verstoß wäre, von denen ich mir 2 leisten darf, bevor es zur Verlängerung der Probezeit kommt.

Bitte helft mir :(

Edited by Chucky, 17 June 2007 - 19:13 Uhr.


#2 nordschleifler

nordschleifler

    keine Arme, keine Kekse

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 1,979 posts
  • Location:Nürburgring
  • Interests:Panavia Tornado IDS<br />Meine R6, <br />Motorsport, <br />die Nordschleife
  • Bike:Wieder auf der Suche
  • PLZ:56729

Posted 17 June 2007 - 19:22 Uhr

vielleicht hilft dir das etwas weiter.

Vielleicht noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Punkte und Probezeit (vereinfachte Darstellung):

1. Man unterscheidet im Ordnungswidrigkeitenrecht zwischen Verwarngeldern (bis 35 €) und Bußgeldern (ab 40 €). Maßgeblich für die Einstufung sind die Regelsätze der BKatV - Bußgeldkatalogverordnung.

2. Verwarngelder kosten genau den angebotenen Betrag. Bei Bußgeldern jedoch kommt immer eine Verwaltungsgebühr von zur Zeit 25,60 € hinzu. Das steht im OwiG - Ordnungswidrigkeitengesetz und in der BKatV.

3. Verwarngelder ziehen keine Punkte nach sich. Bußgelder ziehen immer Punkte nach sich. Ergibt sich aus der FeV - Fahrerlaubnisverordnung, Anlage 13.

4. Unterschieden wird bei Bußgeldverstößen - also allen Verstößen, die mehr als 40 € kosten - zwischen leichten Zuwiderhandlungen (B-Verstößen) und schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (A-Verstößen). Steht in der Anlage 12 zur FeV.

5. In der Probezeit führen ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße zur Anordnung des Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. § 2a Absätze 2, 2a StVG - Straßenverkehrsgesetz.

6. Die Anordnung des Aufbauseminars (der Nachschulung) kommt nicht zusammen mit dem Bußgeldbescheid, sondern deutlich später. Das hat u.a. mit Verwaltungswegen und Zuständigkeiten zu tun.

7. Kommt es nach Abschluss des Aufbausemiars zu einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen, so wird man verwarnt und eine verkehrspsychologische Beratung wird angeordnet. Tatsächlich wird sie einem "nahegelegt" - aber wenn man nicht daran teilnimmt, ist man raus.

8. Kommt es nach dieser Beratung erneut zu einem A- oder zwei B-Verstößen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.




Anmerkung: Wenn jemand ein unter 1. genanntes Verwarngeld nicht bezahlt oder Widerspruch dagegen einlegt, wird daraus ein Bußgeld, d.h. die Gebühren treten hinzu. Jedoch gibt es dann im Gegensatz zum "normalen" Bußgeld keine Punkte und somit auch keine Auswirkungen auf die Probezeit.



laut dieser seite:
http://www.fahrtipps...n/probezeit.php
müsstest du sogar zu einer nachschulung und deine probezeit verlängert sich um weitere 2 jahre da du ja einen A-verstoss begannen hast.

zitat daraus:

Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.



#3 Chucky

Chucky

    Alleinfahrer

  • Members
  • PipPipPipPip
  • 235 posts
  • Gender:Male
  • Bike:Yamaha R6 2006 RJ11
  • PLZ:58093

Posted 17 June 2007 - 19:52 Uhr

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft.

Zitat aus bussgeldkataloge.de

Und laut kba.de ( Kraftfahrtbundesamt ) im Bereich Punktesystem -> Punktekatalog -> Bereifung und Laüfflächen ist das auch nur ein B-Verstoß.

Ich denke mal, ich kann ruhig aufatmen :)

Edited by Chucky, 17 June 2007 - 20:02 Uhr.


#4 fl0rian

fl0rian

    Die Pinguine [Kowalski]

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 786 posts
  • Bike:GSX-R 1000
  • PLZ:00000

Posted 17 June 2007 - 21:43 Uhr

soweit ich weiß, bedeuten punkte automatisch auch immer ASF. (aufbauseminar für fahranfänger)

du darfst zweimal geblitzt werden mit unter 21 kmh,
falsch parken, aber bei punkten gibs kein erbarmen!

vor allen dingen hast du gleich 3 punkte bekomen, da kannst du von einem ASF zu 99% ausgehen.

gruß

#5 Gast-Suddl_*

Gast-Suddl_*
  • Guests

Posted 17 June 2007 - 22:08 Uhr

also mein stand der dinge ist:

sobald es in die punkte geht, kommst du um eine nachschulung und weitere zwei jahre probezeit nicht drum herum.

drück dir trotzdem die daumen, dass es anders ist! :blumen:

gruß

#6 R6-Racer46

R6-Racer46

    Niemalsbremser

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 1,330 posts
  • Gender:Male
  • Location:Tuttlingen/Nendingen
  • Interests:Ich bin ein Motorrad-Freak auf dem Weg meine Grenzen herauszufinden und immer hart am Limit zu leben. *g*
  • Bike:YZF- R6 RJ05
  • PLZ:78532

Posted 17 June 2007 - 22:23 Uhr

kann mich da leider nur anschließen
Punkte in der probezeit ist gleich nachschulung

#7 Chucky

Chucky

    Alleinfahrer

  • Members
  • PipPipPipPip
  • 235 posts
  • Gender:Male
  • Bike:Yamaha R6 2006 RJ11
  • PLZ:58093

Posted 18 June 2007 - 11:38 Uhr

Hab heute mit einem Anwalt geredet und der meinte auch : B-Verstoß, 75€, 3 Punkte, aber keine Nachschulung, da es wie gesagt nur ein B-Verstoß ist.

#8 Racebiker

Racebiker

    Pistensau

  • Members
  • PipPipPipPipPip
  • 283 posts
  • Gender:Male
  • Location:Nürnberg
  • Bike:R6 2005
  • PLZ:90547

Posted 18 June 2007 - 11:46 Uhr

punkte = nachschulung

#9 Chucky

Chucky

    Alleinfahrer

  • Members
  • PipPipPipPip
  • 235 posts
  • Gender:Male
  • Bike:Yamaha R6 2006 RJ11
  • PLZ:58093

Posted 18 June 2007 - 12:10 Uhr

Ich habe einen Anwalt gefragt und gerade eben noch mit dem KBA in Flensburg telefoniert. Der Bearbeiter sagte mir, dass ich Recht hatte und es sich eindeutig um einen B-Verstoß handelt. Ich darf mir jetzt nur nichts mehr in den nächsten 13 Monaten Probezeit erlauben. Und es steht eindeutig fest, das Punkte nicht zwingend eine Nachschulung mit sich bringen ( hab auch extra nochmal nachgefragt, dafür ist die Unterscheidung von A- und B- Verstößen ) , so auch in meinem Fall.

Also alles nochmal gut gegangen :)

Edited by Chucky, 18 June 2007 - 14:58 Uhr.


#10 Racebiker

Racebiker

    Pistensau

  • Members
  • PipPipPipPipPip
  • 283 posts
  • Gender:Male
  • Location:Nürnberg
  • Bike:R6 2005
  • PLZ:90547

Posted 18 June 2007 - 12:47 Uhr

Ich versteh eigentlich alles am Wort b-verstoß, brauchst mich ned blöd anmachen.
Wenns wirklich so sein sollte dann freu dich das du der erste bist der mit abgefahrenen reifen kein aufbausemiar bekommt und deine quellen anscheinend allen bisher hier geamchten aussagen und erfahrungen widersprechen....
Dazu nochmal:

Wann muss man zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* voraussichtlich ab Sommer 2007: Alkohol am Steuer (Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen)

Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.


#11 Chucky

Chucky

    Alleinfahrer

  • Members
  • PipPipPipPip
  • 235 posts
  • Gender:Male
  • Bike:Yamaha R6 2006 RJ11
  • PLZ:58093

Posted 18 June 2007 - 14:57 Uhr

Ich wollte dich nicht blöd anmachen, aber ich hab das oben mehrmals erklärt. Geh doch einfach auf www.kba.de -> Punktesystem -> Punktekatalog -> Bereifung

Da steht das nochmal ausführlich.

Und außerdem glaub ich nicht, dass sich Anwalt sowie ein Angestellter direkt in Flensburg damit nicht auskennen. ;)

Bevor weitere fragen kommen:

Bitte einmal nach "b-verstöße" googlen, alle Links auf der ersten Seiten bestätigen die Aussagen von meinem Anwalt und dem Sachbearbeiter aus Flensburg.

Edited by Chucky, 18 June 2007 - 15:06 Uhr.


#12 Marta

Marta

    Im-Moment-Leber

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 937 posts
  • Gender:Male
  • Location:Schweiz
  • Bike:YZF-R6 RJ095
  • PLZ:00000

Posted 18 June 2007 - 16:59 Uhr

[i]Wann muss man zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar.



Hey Racebiker, ich komme zwar aus der Schweiz und hab somit keine Ahnung von euren Regeln, aber du bist derjenige der blöd anmacht. Wenn Chucky schreibt er habe seinen Anwalt und einen Angestellten befragt dann glaub ich ihm das. Und beim Zitat oben steht ausserdem "fast immer", heisst also nicht immer. :zwinker: Danke!

#13 Racebiker

Racebiker

    Pistensau

  • Members
  • PipPipPipPipPip
  • 283 posts
  • Gender:Male
  • Location:Nürnberg
  • Bike:R6 2005
  • PLZ:90547

Posted 18 June 2007 - 17:07 Uhr

Ich bin der der blöd anmacht?
Der thread wurde doch eröffnet um meinungen oder erfahrungen zu hören, ich bin ja anscheinend auch nicht der einzige der der auffassung ist, sondern Ausschlieslich JEDER der bisher geschrieben hat war der gleichem Meinung.
Dies war auch mein stand, darum hab ichs geschrieben, hab so ne nette nachschulung ja immerhin auch schon hinter mir.

Aber ok dann ist es jetzt halt anders oder in diesem Fall anders, kann ja auch gut sein und dann passt die sache jetzt, will ja wegen so nem scheiss auch kein stress hier anfangen.