A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft.
Zitat aus bussgeldkataloge.de
Und laut kba.de ( Kraftfahrtbundesamt ) im Bereich Punktesystem -> Punktekatalog -> Bereifung und Laüfflächen ist das auch nur ein B-Verstoß.
Ich denke mal, ich kann ruhig aufatmen
Edited by Chucky, 17 June 2007 - 20:02 Uhr.