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Dickes Problem Mit Dne Freunden In Grün


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19 replies to this topic

#1 turbotimo

turbotimo

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Posted 03 July 2007 - 21:26 Uhr

hi leute ich hab ein großes problem.
folgendes ist passiert ich war grad auf dem heimweg von einer tur und dachte mir komm bei uns die a5 is unbegrentzt und nicht sehr voll,also auf auf die autobahn und feuer. Als ich wieder langsam gemacht hab weil ich ja gleich wieder abfahren wollte sehe ich nur noch blaulicht :bullerei: die hielten auch gleich neben mir an und die kelle kahm raus. Jetzt kommt der hammer ich war weder zu schnell noch sonst was nein den netten männern in grün ist aufgefallen das mir am nummernschild ein rückstrahler (katzenauge) fehlt. sie haben meine sexy ca. 45 min auf den kopf gestellt und jede schraube 3 mal kontrolliert doch sie fanden nichts anderes. Als ich die mängelkarte von dem netten beamten kahm stand da plötzlich was von anzeige !!!!!!!!! :boarey:
Als ich ihn danach fragte sagte er das wäre eine ordnungswiedrigkeit und ich sollte mich auf punkte und bußgeld einstellen. dass war vor kanpp 2 monaten. Heute kahm der schrieb 3 punkte und 73€ bußgeld. Dazu kommt noch das ich in der probe zeit bin und ein kumpel hat gemeint die wird ab einem punkt verlängert und es gibt ne nachschulung. weiß da jemand was, stimmt das ??
Meint ihr ich hab ne schance wenn ich dagegen angeh weil ich das moped genau so bei meinem händler geholt hab und der mir nix gesagt hat ??

#2 Xel

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Posted 03 July 2007 - 21:32 Uhr

Tja, da hattest du wohl echt Pech.
Machen kannst du dagegen aber nichts - das ist in Deutschland halt so. Die Aussage mit dem Händler bringt dir da auch nichts, da du als Fahrer für den (verkehrssicheren) Zustand des Fahrzeugs verantwortlich bist.

#3 Poldie

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Posted 03 July 2007 - 21:38 Uhr

Also wenn Du in der Probezeit eine Auffälligkeit aufweist
und das mit Punkten, wirst Du auf jeden Fall Probezeitverlängerung
bekommen.
Sehr wahrscheinlich sogar Nachschulung!

Edited by Poldie, 03 July 2007 - 21:39 Uhr.


#4 Chucky

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Posted 03 July 2007 - 21:43 Uhr

Das mit Punkten und direkt Nachschulung ist Bullshit. Es gibt A- und B-Verstöße. Bei einem A-Verstoß, oder 2 B-Verstößen kriegt man eine Nachschulung. Ich hab z.B. vor 3 Wochen 3Punkte und 75 Bußgeld wegen "fahren mit abgefahrenen Reifen bekommen. Da das aber nur ein B-Verstoß ist muss ich nicht zur Nachschulung und hab auch keiner verlängerte Probezeit.

Auszug aus dem offizielen Bußgeldkatalog

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Edited by Chucky, 03 July 2007 - 21:46 Uhr.


#5 Schaumi

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Posted 03 July 2007 - 21:52 Uhr

hey,

dumm gelaufen, aber ich dachte mit nem fehlenden Rückstrahler bekommt man nur ein Verwarnungsgeld aufgebrummt????

http://r6club.de/ind...?showtopic=3310

Verstöße im Bezug auf Beleuchtungseinrichtungen:

Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5€[i]
unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20€


weiß jetz net, ob es darunter fällt.... schreib doch mal User Partisan an! Der is von der Rennleitung und kann Dir evtl. weiterhelfen!

mfg und viel Glück,

schaumi

Edited by Schaumi, 03 July 2007 - 21:53 Uhr.


#6 Yamitom

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Posted 03 July 2007 - 21:56 Uhr

du hst dein Möpi so vom händler bekommen? ohne original kennzeichenhalter??

hier bussgeldauszug
Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. den Anhänger und verstießen dabei gegen eine Vorschrift über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler. § 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.5 BKat (B - 1) 15,00 Euro

frag ich mich wofür due die strafe bekommen hast...

#7 black devil

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Posted 03 July 2007 - 22:16 Uhr

hi leute ich hab ein großes problem.
folgendes ist passiert ich war grad auf dem heimweg von einer tur und dachte mir komm bei uns die a5 is unbegrentzt und nicht sehr voll,also auf auf die autobahn und feuer. Als ich wieder langsam gemacht hab weil ich ja gleich wieder abfahren wollte sehe ich nur noch blaulicht :bullerei: die hielten auch gleich neben mir an und die kelle kahm raus. Jetzt kommt der hammer ich war weder zu schnell noch sonst was nein den netten männern in grün ist aufgefallen das mir am nummernschild ein rückstrahler (katzenauge) fehlt. sie haben meine sexy ca. 45 min auf den kopf gestellt und jede schraube 3 mal kontrolliert doch sie fanden nichts anderes. Als ich die mängelkarte von dem netten beamten kahm stand da plötzlich was von anzeige !!!!!!!!! :boarey:
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Meint ihr ich hab ne schance wenn ich dagegen angeh weil ich das moped genau so bei meinem händler geholt hab und der mir nix gesagt hat ??



schau mal zunterbusgeld katalog im netzt nach da könnte was stehen.

hoffe hast glück!!!!

#8 Apophis

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Posted 03 July 2007 - 22:39 Uhr

geh zu einem anwalt und lasse dich anwaltschaftlich beraten.

früher im mittelalter nannte man sowas "wegelagerer".....ich könnte jedesmal kotzen wenn ich sowas lese, kinderschänder, bandendiebstahl nimmt ohne ende zu, ohne das was dagegen gemacht wird, aber jemand anhalten der ohne katzenauge fährt dem hauen sie eine rein....

#9 R1-Chris

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Posted 04 July 2007 - 04:19 Uhr

Das is doch jetzt wohl n Witz oder 3 Punkte wegen nem Katzenauge hab ich ja moch nie gehoert da wuerd ich mich aufjeden Fall noch mal genau schlau machen und da ist es wieder ARMES DEUTSCHLAND :dummheit:

#10 R6-Racer46

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Posted 04 July 2007 - 09:43 Uhr

3 Punkte wegen einem fehlenden Katzenauge finde ich schon hart
wir wurden letzten auch angehalten und hatten keins dran aber wir wurden nur drauf hingewiesen das da ein ran muss

#11 BAP

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Posted 04 July 2007 - 11:19 Uhr

stell doch mal den Schrieb hier rein, die Paragraphen und der entsprechende text dazu
wären interessant und würden helfen genauere Aussagen machen zu können.

:tröst:

#12 turbotimo

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Posted 04 July 2007 - 14:17 Uhr

also die haben mir geschrieben :
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ § Abs 1, § 48 FZV; §24 StVG; 175 BKat.

Beweismittel : Foto

Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des Gesetztes
über Ordnungswiedrigkeit (OWIG) eine Geldbuße fesgesetzt .......(73€)

Nach rechtskraft des Bußgeldbescheides werden 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.

Das steht in dem schönen schreiben

#13 Masen

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Posted 04 July 2007 - 15:08 Uhr

dir is scho klar dass der april scho längst vorbei is oda?

ne abba ma im ernst, das kann doch nich deren ernst sein!? sind die denn nur noch bescheuert inna birne?
ich mein dass ich damals mit 30km/h zu schnell direkt ne nachschulung machen durft und probezeit verlängert seh ich ja ein und hab au nix gegen gesagt, abba das da is ja wohl kinderkacke ...

geh zum anwalt und lass dich von dem beraten, der wird am besten bescheid wissen, und selbst wenn die beratung geld kostet(manche machens kostenlos) isses unter umständen günstiger, nachschulung und bußgeld usw hat mich insgesamt damals 500€ gekostet

#14 Alfredo

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Posted 04 July 2007 - 15:29 Uhr

Bist Du im ADAC? Dann kannst Du Dir eine "kostenlose Rechtsauskunft" geben lassen. Die regionale Geschäftsstelle nennt Dir den Vertragsanwalt den Du dann anrufen kannst.

#15 Yamitom

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Posted 04 July 2007 - 15:37 Uhr

für mich unverständlich
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
weil nen Katzenauge fehlte??? :boarey:

ja gehts noch????

#16 Weizenbier

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Posted 04 July 2007 - 17:38 Uhr

geh zum anwalt und fechte das an..
ich glaube die cops waren einfach nur geil drauf jemandem ans bein zu pissen..
wenn man dafür wirklich so hart bestraft werden würde, hätte jedes möpp nen katzenauge..
ich hab mal mit nem cop gesprochen.. kostet 10€ verwarngeld..

kann mir net vorstellen, dass deine geschichte so ausgeht..mit den 3p und 75€

#17 Alfredo

Alfredo

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Posted 04 July 2007 - 19:21 Uhr

In einem Forum hab' ich gerade in einem Post vom letzten Oktober gelesen die Dinger seien nach wie vor Pflicht, aber das Fehlen führe nicht mehr zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und hätte nur noch ein Verwarnungsgeld von 10,23 € zur Folge.

In einem anderen ist im Mai diesen Jahres auch die Rede von drei Punkten und 75 € - und dass die Verstöße gegen lichttechnische Veränderungen (zusätzliche Lampen etc.) deutlich strenger geahndet würden.

Also ich würde auf jeden Fall jemanden fragen der sich wirklich damit auskennt.

#18 Weizenbier

Weizenbier

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Posted 04 July 2007 - 20:30 Uhr

hatte vor nen paar monaten erst tüv... der prüfer hat gemerkt dass ich keinen habe, meinte aber:
wenn ich dir jetzt sage fahr nach hause und mach einen dran, dann machste den sowieso nach 10min wieder ab..
hab meine plakete auch ohne strahler bekommen.. also kanns net so gravierend sein

#19 flo.r6

flo.r6

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Posted 04 July 2007 - 20:37 Uhr

hab heute in der fahrschule wegen deinem problem nachgefragt und muss dir leider mitteilen das du dagegen nix machen kannst.

mfg flo

#20 BENNUS

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Posted 04 July 2007 - 21:35 Uhr

ich würd mich auf jeden fall erkundigen. nachschulung is sehr teuer und verlängerte probezeit is lästig. soweit ich weiß, kostet der fehlende rückstrahler 5€.
kann ja sein, dass der beamte einen fehler gemacht hat. sind doch auch nur menschen.