Polizeikontrolle Mit Lautstärkenmessung
#1
Posted 18 August 2007 - 20:24 Uhr
heut Abend, so gegen 17 Uhr, wollt ich noch 'ne kleine Runde drehen.
Ich bin noch keine 5 Km gefahren, da hat mich die Rennleitung rausgewunken.
Es wurden sämtliche Motorradfahrer kontrolliert, die vorbei gefahren sind.
Naja, jedenfalls war alles ok, zu schnell war ich auch nicht.
Wollt schon fast wieder losfahren, da meint einer von den 3 netten Herren (keine Ironie, waren trotz allem sehr freundlich) noch: "So, jetzt starten Sie bitte mal Ihr Motorrad, Ihr Auspuff erscheint uns ein bisschen laut." Leider haben sie dann das Standgeräusch gemessen...
Ergebnis: 103 DB statt der erlaubten 92.
Auspuff: Mivv Sportline GP carbon, 3000Km alt, DB-Killer drin, E-Nummer drauf, Gutachten hatte ich auch noch dabei.
Folge: Mängelbericht.
Hab mich gefreut....
Jedenfalls wird erstmal mein Händler Besuch von mir bekommen, der soll das mit dem Hersteller regeln.
Das werd ich nicht einfach hin nehmen, nichts falsch gemacht (außer vielleicht bei der Auspuffwahl) und trotzdem sowas.
Das Gleiche ist mir schon 2 mal passiert, allerdings mit meinem Auto.
Komplettanlage, Gutachten und eingetragen, viel zu laut.
Nach ein paar Gesprächen und Anwalts-Drohungen konnte ich die Anlage zurückgeben und hab das Geld wieder bekommen.
Gibts eigentlich Zubehör-ESD, die wirklich im gesetzlichen Rahmen bleiben?
Habt Ihr sonst irgendwelche Vorschläge zur Vorgehensweise?
Gruß
Marcel
#2
Posted 18 August 2007 - 21:06 Uhr
Vor drei Wochen brachte ich für den Bruder eines Kollegen einen älteren BMW E30 auf die MFK. Er hat eine Zubehör-Auspuffanlage verbaut (nur Endschalldämpfer), weil der Originale durchgerostet war. Mit Papieren und allem Pipapo. Ich wollte mir natürlich das Vergnügen nicht missen, dem MFK-Männchen bei der Arbeit zuzuschauen, und musste auch prompt mit ihm in den Wagen sitzen für eine Belastungs-Testfahrt des Fahrwerks. Ohne Worte jedoch fuhr er noch hinter das Strassenverkehrsamt und machte einen Lautstärke-Test. Folge: 2dB zu laut! Ich konnte's nicht fassen. Das MFK-Männchen sagte dazu nur: "Auch wenn du Papiere hast, das muss noch gar nichts heissen..."
Du siehst, wenn sie dich am Arsch haben wollen, dann können sie's auch... (so meine Meinung)
P.S. Um es klarzustellen, der Auspuff war noch keine 50km gefahren worden, man kann also nicht von Verschleiss oder sonstigem ausgehen.
Wie das allerdings aussieht bezüglich der Hersteller von Auspuffanlagen hab ich auch keine Ahnung...
Folglich hoffe ich einfach nie einen Lautstärke-Test mit meinem MIVV machen zu müssen.
#3
Posted 18 August 2007 - 22:29 Uhr
Zum Glück warst du nicht selber betroffen
Bin da aber auch deiner Meinung.
Ich halte das trotzdem für 'ne Frechheit, da kann ich mir ja auch gleich einen MotoGP-Style-Auspuff ranbauen. Das Resultat wäre das Gleiche.
Wozu noch auf E-Nummern und dergleichen achten? Ist doch eh alles zu laut. Meiner Ansicht nach liegt bei mir klar ein Sachmangel vor, da der Auspuff nicht die versprochenen Leistungen, in dem Fall ordnungsgemäße Lautstärke, erfüllt. Verschleiß nach nicht mal einem halben Jahr bzw. 3000 Km kann ja wohl auch nicht vorliegen. Bei Gelegenheit mal meinen Jura-Prof befragen...
#4
Posted 19 August 2007 - 07:51 Uhr
Also ich fahre noch original rum, weil ich keine Lust habe eine Mängelkarte für einen Auspuff mit E-Nummer zu bekommen. Beim Leovince soll das ja auch so sein, dass er wesentlich lauter ist als der Wert, der in den Papieren steht.
Kann man sich in dem Fall nicht auf Verschleiß berufen?
Landgericht Regensburg, Az.: 3 Ns 134 Js 97458/04
Motorradfahrer Verschleiß lässt Betriebserlaubnis nicht erlöschen (562)(jlp). Ein Motorradfahrer erhielt von der Verkehrsbehörde ein Bußgeld, weil die Betriebserlaubnis für sein Motorrad durch den Einbau eines nicht zugelassenen Auspuffs erloschen sei. Zudem soll dieses Fahrzeugteil eine erhebliche Geräuschentwicklung verursacht haben. Vor dem Gericht wurde der Motorradfahrer jedoch freigesprochen. Er konnte nachweisen, dass der eingebaute Auspuffendtopf im Originalzustand über eine EWG-Betriebserlaubnis verfügt hatte und auch für dieses Fahrzeug freigegeben war. Dadurch, dass der Auspuff zwischenzeitlich im Innenbereich verrostet war und so lauter als gewöhnlich funktionierte, wird die Betriebserlaubnis nicht berührt, da nur eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 II StVZO führt, nicht aber natürlicher Verschleiß.
#5
Gast-aspire77_*
Posted 19 August 2007 - 07:52 Uhr
Also vorsicht bei Auspuffanlagen aus dem Ausland.
Da ich meine R6 aber nimmer habe, ists mir egal
#6
Posted 19 August 2007 - 12:58 Uhr
#7
Posted 19 August 2007 - 14:26 Uhr
#8
Posted 22 August 2007 - 19:26 Uhr
Wie gesagt, die Polizisten waren freundlich, sachlich und haben auch keine blöden Bemerkungen von sich gegeben. Viel gesagt hab ich auch nicht, hab nur meine Unterlagen abgegeben und gesagt, dass alles original ist, danach hab ich zugeschaut. Innerhalb von 14 Tagen muss ich also das Moped in ordnungsgemäßem Zustand (=Geräuschentwicklung im gesetzlichen Rahmen) bei TÜV o.Ä. vorführen, dann wird der Bericht abgestempelt und die Sache hat sich für mich erledigt.
@ aspire77: Die Befürchtung habe ich, seit ich die R6 mit dem Mivv zum ersten Mal gestartet hab. Vielleicht sollte ich das Motorrad jetzt auch verkaufen
Mein Problem liegt daher nicht in der Polizeikontrolle oder den (recht geringen) Konsequenzen. Wenn etwas an meinem Fahrzeug nicht der STVO entspricht, ist es meiner Ansicht nach völlig legitim, das entsprechende Bauteil zu bemängeln. Auch wenn ich die dementsprechenden Gesetze und Vorschriften in D zum Teil für maßlos übertrieben halte - aber das ist ein anderes Thema - versuche ich mich in diesem Bereich an die Spielregeln zu halten. Vielmehr begründet sich mein Ärger durch die Tatsache, dass MIVV Endschalldämpfer mit dem Prädikat "erlaubt und legal" verkauft, was sich dann im Nachhinein als unwahr herausstellt. Aspire77 streitet sich ja aus besagten Gründen auch schon mit MIVV. Als Kunde, der mit bestem Wissen und Gewissen eine E-zertifizierte Auspuffanlage kauft und sie auch nicht manipuliert, ist man am Ende trotzdem der Dumme. Falls ich rechtliche Schritte einleiten sollte, werden sich diese nicht gegen Polizeikontrolle oder Mängelbericht, sondern gegen Mivv richten - zumal es wohl aussichtslos wäre, gegen diesen Bericht Einspruch zu erheben.
Im Übrigen war ich heute bei meinem Händler. Ich sei nicht der Erste gewesen und auch er erwäge rechtliche Schritte gegen Mivv, meinte er. Als unkomplizierte Lösung für mein Problem hat er vorgeschlagen, den DB-Killer zu verändern oder durch einen anderen zu ersetzen und danach den Mängelbericht für mich kostenlos abstempeln zu lassen. Was meint ihr dazu? Eine Lautstärkenmessung mit 'nem anderen DB-Killer zum Test ergab 96DB (bisher 103), also im Rahmen, und keine spürbare Veränderung der Leistung. Nur der Sound war natürlich nicht mehr ganz so geil, aber immer noch "schön", wie ich fand. Ich überlegs mir noch. Zumindest bin ich jetzt den Mängelbericht los, und gekostet hat mich die ganze Aktion ca. eine Stunde meiner Zeit, keine Strafe und keine € für die Vorführung beim TÜV. Wenn ich mit dem anderen DB-Killer in Zukunft Ruhe hab, mach ich den glaub rein. Mal drüber schlafen
Danach bin ich noch beim Benny Wilbers vorbei, der war gerade beim lokalen Polo-Shop. Hab mir ein paar interessante Sachen über Fahrwerke und deren Einstellung angehört und angeschaut, dann hat er sich noch meiner R6 angenommen. Die Abstimmung erscheint mir jetzt stabiler in den Kurven als die bisherige Serieneinstellung.
Meine Diplomarbeit ist auch so gut wie fertig und mein Prof hatte heute kaum was dran zu meckern, so bin ich dann fast zufrieden wieder nach hause gedüst
Nachher müssen wir nur noch gegen England gewinnen...
#9
Posted 28 August 2007 - 10:34 Uhr
Bei uns ist es so, dass die ErsatzESDs einen Kat haben MÜSSEN, wenn der Originale auch einen hatte. Ist doch bei euch auch so, oder? Für den MIVV gibt es keinen Kat einsatz! Und dieser schluckt auch das eine oder ander DB!
Ich habe auch eine Homologation für die Schweiz, die ist jedoch mit Kat. Wie dass das geht ist mir auch ein Rätsel, wenn es gar keinen Kateinsatz gibt...
Vielleicht hat euer Händler das verschwiegen, mir wurde es auf jede Fall gesagt!
#10
Posted 28 August 2007 - 10:57 Uhr
Was mich stutzig macht , marcel-, soweit ich weiß ist Standgeräuschmessung unzulässig.Es gilt nach EU-Recht das Vorbeifahrgeräusch. Vorraussetzung, das Fzg ist nach EU-Recht zugelassen.
Wie dem auch sei.Man kommt in Erklärungsnot und Handlungsbedarf und das einfach nicht sein.
Hab mal gegoogelt,... als Hinweis auf Illegalität gelten 5 dB(A) drüber beim Standgeräusch.Danach darf , wie immer , konfisziert werden.
#11
Posted 28 August 2007 - 12:08 Uhr
#12
Posted 28 August 2007 - 12:30 Uhr
Darklion, bei uns ist das in der Tat anders (EU-Recht...). Von einem Kat-Einsatz weiß ich aber auch nichts.
Dan, du hast natürlich recht, die Standgeräuschmessung vor Ort ist eigentlich nicht geeignet und ihr Ergebnis von vielen Faktoren abhängig (Umgebung, Temperatur des Auspuffs, etc.), daher relativ leicht anfechtbar. Eine Fahrgeräuschmessung wäre aber wohl zu aufwändig für eine Polizeikontrolle, glaube ich. Oder hast du schonmal gehört oder gesehen, dass die bei so einer Standard-Kontrolle das Fahrgeräusch messen? Aber wenn nunmal als Standgeräusch bei 6500 U/Min 92 DB eingetragen sind, sollte das auch grob eingehalten werden. Zumindest gibt eine Überschreitung um mehr als 5 DB (Toleranz), wie du sagst, Anlass zu Vermutungen, auch wenn man unschuldig ist. Und so eine Überschreitung mit einem angeblich legalen Auspuff darf wirklich nicht sein. Was hättest du an meiner Stelle gemacht? Vielleicht hab ich mich auch falsch verhalten, keine Ahnung. Ich denke allerdings, wenn ich darauf beharrt hätte, dass ich eine Standgeräuschmessung nicht akzeptiere, hätten sie mich wahrscheinlich mit zum TÜV geschleppt, um eine Fahrgeräuschmessung durchzuführen. Das hätte mich vermutlich mehr Zeit und Ärger gekostet als die aktuelle Lösung.
Darf denn bei viel zu hoher Lautstärke immer noch konfisziert werden? Hab gedacht, es kostet jetzt 25€ plus Mängelbericht und damit hat sich die Sache?
Edit: Grillmeister, ich verstehe auch nicht, wie man das zulassen kann. Der Leidtragende dabei ist der Endverbraucher....
Edited by marcel-, 28 August 2007 - 12:34 Uhr.
#13
Posted 28 August 2007 - 12:41 Uhr
- ich habe das so gekauft
- habe im guten Glauben an die Legalität gehandelt
- ich habe das Ding fachgerecht montiert(en) ( lassen )
- nichts verändert
Das mit der Konfesszierung zwecks Beweissicherung , meine ich , ist noch im Rahmen der Maßnahmen die durchgeführt werden können.In diesem Falle hätte ich mich soweit wie möglich aufgelehnt.
Es herrscht hier immernoch Rechtsunsicherheit.P@rtisan,... sag mal was....
#14
Posted 28 August 2007 - 12:48 Uhr
Wenn sie mir Strafzettel und Punkte oder gar ne Sicherstellung meines Mopeds/Auspuffs angedroht hätten, hätte ich mich auch im Rahmen meiner Möglichkeiten gewehrt.
#15
Posted 28 August 2007 - 16:44 Uhr
So habe ich gehört.
#16
Posted 11 September 2007 - 11:44 Uhr
ich hab mir nicht alles durchgelesen - aber falls es noch nicht geschrieben wurde: Die DB-Messungen für Auspuffanlagen werden nach meinen Informationen immer auf dem sog. Flüsterasphalt gemacht. Dadurch sind Messungen auf normalem Asphalt oder anderem Untergrund lauter als in den Papieren.
Strenggenommen muss die Polizei solche Kontrollen ebenfalls auf dem Flüsterasphalt durchführen.
Die Geschichte hab ich von einem meiner damaligen Lehrer und der entkräftete so eine DB-Messung an seinem Bike.
Wer sich also sicher ist, dass er nen zugelassenen Auspuff drauf hat und nix verändert hat, sollte die Sache mit dem Flüsterasphalt mal bei ner Kontrolle ansprechen.
#17
Posted 11 September 2007 - 17:15 Uhr
Aba gut wenn ich mal mit meinem LEO erwischt werde (hab noch 34PS) dann werd ich die Bullerei drauf ansprechen.
#18
Posted 11 September 2007 - 18:00 Uhr
Jedenfalls schluckt der den Lärm sozusagen und damit wären die Messungen niedriger, wenn die auf dem Asphalt gemacht werden würden




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