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Welchen Anhänger Mit Führerschein B? Muss Eine Ahk Mit E-zeichen Eingetragen Werden?


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5 replies to this topic

#1 Grillmeister

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Posted 28 August 2007 - 13:14 Uhr

Ich habe mehrere Fragen zu dem oben genannten Thema:

1) Ich habe den Führerschein B und möchte am liebsten einen 1200kg Anhänger für 3 Motorräder ziehen. Mein Auto darf auch genau 1200kg ziehen laut Fahrzeugschein. Mit meinem Führerschein darf ich einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als die Leermasse meines Fahrzeugs. Und alles insgesamt unter 3,5t bleibt. Jetzt hat mein Golf leider nur ein Leergewicht von 1164kg. Dann kommen dazu ja noch die 16kg der Anhängerkupplung. Also fehlen mir genau 20kg, damit ich den 3er Anhänger legal fahren darf. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mir beim TÜV das zusätzliche Gewicht eintragen lasse?

2) Die Anhängerkupplung hat ein EG-Gen.-Zeichen (e1*94/20*1001*XX). Und es liegt ein Vordruck einer Abnahmebestätigung nach § 19 Absatz 3 StVZO bei. Laut Wikipedia muss ich die AHK aber nicht sofort eintragen lassen:

Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach §19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland, wie folgt:

  • Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend).
  • Nach §27 STVZO muss die AHK spätestens bei der nächsten Befassung (Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere unter Vorlage der Einbauanleitung bei der Zulassungsstelle eingetragen werden.
  • Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen.
  • Ist die errechnete Anhängelast geringer als die in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 28 eingetragene Anhängelast, so muss diese nach §27 Abs.1a über die Zulassungsstelle geändert werden.


Muss ich jetzt mit der Abnahmebestätigung zum TÜV oder reicht es, wenn ich beim Halterwechsel die Einbauanleitung der Zulassungstelle zeige?

Edited by Grillmeister, 28 August 2007 - 13:49 Uhr.


#2 Supreme

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Posted 28 August 2007 - 13:29 Uhr

hm, biste dir sicher, dass dein anhänger genau 1200kg wiegt?
wenns so is, und du da jede menge zeugs drauf hast entlade den anhänger doch um die 20kg (vllt zubehör oder sowas?!? und lade das zeugs in dein auto, dann is des mit den gewichten doch geregelt, oder täusch ich mich?

auf wiki würd ich mich nicht verlassen, ruf beim tüv an und frag ob du was eintragen lassen musst..
tendentiell denk ich, dass wiki in diesem fall recht hat...aber sicher is sicher...

#3 Grillmeister

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Posted 28 August 2007 - 13:48 Uhr

Nein, es geht um die zulässige Gesamtmasse von 1200kg. Selbst wenn der leer ist dürfte ich den nicht fahren. Und die Leermasse vom Auto kann ja nur durch fest eingebaute Teile erhöht werden. Ein Kasten Wasser nützt da nichts.

#4 Supreme

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Posted 28 August 2007 - 13:51 Uhr

achso sorry, dann hatte ich das falsch verstanden!

#5 ChR6istian

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Posted 28 August 2007 - 20:12 Uhr

hallo!
frag doch mal nach ob du den anhänger leichter eintragen lassen kannst, zb auf 1150 kg...
gut das ich BE hab :applaus:

#6 hanNi

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Posted 11 September 2007 - 17:12 Uhr

es ist egal wieviel der pkw ziehen darf.

das Leergewicht des PKW´s darf das Zulässige gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.

BSP: Anhänger max. Gewicht 1200KG PKW leer 1250KG darfst du mit B ziehen.

Anhänger max Gewicht 1200KG PKW 1199KG brauchst du BE

Sollte dein PKW also leer schwerer sein als dein hänger voll beladen (absolut) dann geht das. Wenn in den Papieren steht das er 1200 ziehen kann dann schau auch bei wie viel % steigung. je nachdem in welche region du willst musst du das auch beachten ^^

wenn du noch fragen hast... icq ^^

:yeah: