Allg. Rechtliche Frage
#1
Posted 23 September 2007 - 19:44 Uhr
Wir haben aber leider vergessen das bestellte Taxi abzusagen und nun macht dieser Taxifahrer/Unternehmen stress, ruft ständig auf das Handy an, mit dem wir es bestellt haben, und droht sogar uns anzuzeigen usw. (kam per SMS)
Ist das möglich uns was anzuhängen?
Hoffe mir kann jemand Helfen
mfg
#2
Posted 23 September 2007 - 20:03 Uhr
#3
Posted 23 September 2007 - 20:08 Uhr
Vorallem soll ich den ein Geldbetrag geben in höhe von 48 Euro ...
#4
Posted 23 September 2007 - 20:31 Uhr
versetz Dich doch einfach mal in die Situation des Taxi-Drivers...
Dich ruft jemand an, Du fährst von mir aus ca. 10km zum Aufnahmeort des Passagiers und da ist NIEMAND.
Was würdest Du denken? Dann versuchst Du den Besteller des Taxis (die Handynummer) anzurufen und wirst ständig ignoriert.
Nun frage ich Dich: Hast Du bereits mit ihm persönlich gesprochen und versucht eine gütliche Lösung zu erzielen? Oder hast Du ihn einfach ignoriert oder sogar Sprüche gedrückt die nicht in Ordnung waren obwohl er im Recht ist?
Sorry, aber vergessen ein bestelltes Taxi ab zu bestellen? Wenn ich anrufe und bestelle mir eines, vergesse ich mein Lebtag nicht das ursprünglich angerufene ab zu bestellen, weil is nix anderes als nen Tisch zu reservieren beim Italiener und einfach nicht hingehen oder Arzttermin oder Rechtsanwaltstermin und nicht erscheinen. Das wird u.U. richtig teuer.
Also denke mal über Dein Verhalten nach und frage Dich mal kritisch, ob Du als Taxifahrer mit der Antwort di Du gegeben hast einverstanden sein würdest!?!?!?!
#5
Posted 23 September 2007 - 20:55 Uhr
Aber zu der rechtl. Frage:(war sogar mal Prüfungsfrage
Nein, sie können Dich nicht anzeigen. Um eine gültige Geschäftshandlung im Bereich "Taxi-Dienstleistung" zum Abschluss zu bringen, bedarf es zweier Willenserklärungen. Der Taxifahrer bietet seine Dienstleistung an in dem er das Taxihüttchen leuchten lässt oder durch eine Telefonzentrale seine Fahrdienstleistung an den Kunden bringt.
Allerdings erfolgt die zweite Willenserklärung, die des Passagiers erst BEIM EINSTEIGEN in das frei Taxi!
und NICHT durch die telefonische Bestellung!
Zumal Dir keiner Nachweisen kann, das Du wusstest, dass das Taxi welches nach 5min. kam nicht das war welches Du bestellt hast... Kannst auf doof tun und sagen Du hättest angenommen es sei das bestellte Taxi... und schon könnte Dir kein Richter was... was ja sowieso nicht geht weil die nötige Willenserklärung Deinerseits erst beim EINSTIEG erfolgt wäre , es aber nicht ist!
Ein bestelltes Taxi welches zum verabredeten Ort keinen Passagier antrifft, agiert auf eigene Kosten... so eine Art Berufsrisiko! was für das evtl. kleine Unternehmen unnötige Mehrkosten verursacht...
Also, in Zukunft wären Dir die bestellten Taxis bestimmt dankbar , wenn Du absagen würdest...
Aber rechtlich kann Dir keiner was, selbst wenn sie Deine Handy Nr., Namen; Adresse haben, haben sie rechtlich keine Grundlage um Dich anzuklagen.
Hoffe war Dir ne Hilfe...
#6
Posted 23 September 2007 - 21:03 Uhr
Ich weiß das das nicht fein war. Wir fahren ja auch sehr oft mit irgendwelchen Taxen rum und zahlen auch immer, haben teilweise auch freunde unter den Taxi fahrern.
Nur gestern konnte keiner und wir mussten ein anderen nehmen und haben den halt bestellt.
Aber da es kalt war und da ein anderes stand haben wir dieses genommen... und unser Zustand war, um es mal milde auszudrücken, recht angeheitert... habe diese SMSen und die Anruferliste hab ich erst heute am späten nachmittag für wahr genommen.
#7
Posted 23 September 2007 - 21:04 Uhr
Also, auch meiner Meinung nach war das nicht fein
... ob Du draus lernst sei Dir überlassen...
Aber zu der rechtl. Frage:(war sogar mal Prüfungsfrage!!!)
Nein, sie können Dich nicht anzeigen. Um eine gültige Geschäftshandlung im Bereich "Taxi-Dienstleistung" zum Abschluss zu bringen, bedarf es zweier Willenserklärungen. Der Taxifahrer bietet seine Dienstleistung an in dem er das Taxihüttchen leuchten lässt oder durch eine Telefonzentrale seine Fahrdienstleistung an den Kunden bringt.
Allerdings erfolgt die zweite Willenserklärung, die des Passagiers erst BEIM EINSTEIGEN in das frei Taxi!
und NICHT durch die telefonische Bestellung!
Zumal Dir keiner Nachweisen kann, das Du wusstest, dass das Taxi welches nach 5min. kam nicht das war welches Du bestellt hast... Kannst auf doof tun und sagen Du hättest angenommen es sei das bestellte Taxi... und schon könnte Dir kein Richter was... was ja sowieso nicht geht weil die nötige Willenserklärung Deinerseits erst beim EINSTIEG erfolgt wäre , es aber nicht ist!
Ein bestelltes Taxi welches zum verabredeten Ort keinen Passagier antrifft, agiert auf eigene Kosten... so eine Art Berufsrisiko! was für das evtl. kleine Unternehmen unnötige Mehrkosten verursacht...
Also, in Zukunft wären Dir die bestellten Taxis bestimmt dankbar , wenn Du absagen würdest...
Aber rechtlich kann Dir keiner was, selbst wenn sie Deine Handy Nr., Namen; Adresse haben, haben sie rechtlich keine Grundlage um Dich anzuklagen.
Hoffe war Dir ne Hilfe...
Ich kann Deinen Ausführungen folgen, allerdings habe ich nen Einwand bzgl. der zweiten Willenserklärung. Und zwar, ist es nicht seitens des Anrufers/Bestellers bereits eine Willenserklärung das er sich bei einer Taxizentrale eine Taxe "bestellt"? Zweitens, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich denke wenn man ein Taxi bestellt und in das nächste was vorbeikommt einsteigt, ist wohl die erste Frage: Na?
Sie kommen von und ich hatte bei ihnen angerufen? Oder der Fahrer: Sind sie Herr xxx?
Oder liege ich da falsch?
#8
Posted 23 September 2007 - 21:06 Uhr
ich würde nichts zahlen und drauf pfeiffen, würde er mich nochmals anrufen, demm würde ich was witziges sagen (was bestimmt nur ich witzigen finden würde) und ihn ignoiren!
^^
#9
Posted 23 September 2007 - 21:34 Uhr
All diese Einwände haben wir damals auch eingebracht, trotzdem ist aus rechtl. Sicht nix machbar gewesen...
Ich habe mich in meiner Lehre gegen vieles rechtliche gewhrt musste jedoch einsehen DAS ES EINFACH SO IST...Zudem lag (zumindest 2005) der Mindest-Wert bei dem das Gericht Fälle zur Anklage kommen lies, bei 30EUR...
Dazu sollte vielleicht gesagt sein, das mein Wissen aus dem Prüfungsjahr 2005 basiert... wenn sich zwischenzeitlich was geändert hat, dann nehme ich meine Aussage zurück...
Und zwar, ist es nicht seitens des Anrufers/Bestellers bereits eine Willenserklärung das er sich bei einer Taxizentrale eine Taxe "bestellt"? Zweitens, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich denke wenn man ein Taxi bestellt und in das nächste was vorbeikommt einsteigt, ist wohl die erste Frage: Na?
Sie kommen von und ich hatte bei ihnen angerufen? Oder der Fahrer: Sind sie Herr xxx?
Oder liege ich da falsch?
Also zumindest 2005 lautete die 2.WE "EINSTIEG INS TAXI" und das Du es vorher bestellt hast interessierte nicht... das ist ja das paradoxe...
Unwissenheit/Strafe: da der 2.Taxifahrer (der spontane) meistens nicht auffindbar ist (oder wer merkt sich die Taxinummer???) wer will ihm dann beweisen, dass er nicht gefragt hätte OB es das bestellte Taxi ist???
Ich sags ja, logisch ist was anderes, aber 2005 war das so rechtlich korrekt...
#10
Posted 23 September 2007 - 21:35 Uhr
@reini: glaub mir, das war damals auch eine riesengroße Diskussion in der Klasse...
All diese Einwände haben wir damals auch eingebracht, trotzdem ist aus rechtl. Sicht nix machbar gewesen...
Ich habe mich in meiner Lehre gegen vieles rechtliche gewhrt musste jedoch einsehen DAS ES EINFACH SO IST...Zudem lag (zumindest 2005) der Mindest-Wert bei dem das Gericht Fälle zur Anklage kommen lies, bei 30EUR...
Dazu sollte vielleicht gesagt sein, das mein Wissen aus dem Prüfungsjahr 2005 basiert... wenn sich zwischenzeitlich was geändert hat, dann nehme ich meine Aussage zurück...
Okay, überredet. Hatte nur irgendwie Zweifel...
Vielleicht sollte 87atze wenn der Typ anruft drangehen und ihn mal fragen ob er ne Anzeige wegen Belästigung etc. möchte. Er steht gerade bei der Polizei um den Polizisten die ganzen Anrufe und SMS zu zeigen...
Obs hilft, keine Ahnung...
#11
Posted 23 September 2007 - 21:44 Uhr
Ich würde das ganz gelassen genau so bringen... die meisten lassen sich schon durch etwas mehr Wissen als sie selbst haben dämpfen und wenn man das noch mit dieser gewissen Sieger-Lässigkeit
andererseits zahlen genug Leute die es nicht besser wissen und glauben Stress vermeiden zu wollen die blöden 48 Eus und das Unternehmen freut sich...
#12
Posted 24 September 2007 - 07:52 Uhr
würde aber auch mal kurz die Polizei erwähnen-
wegen Belästigung. Ausserdem soll er mal mit
der rechtlichen Grundlage rüberkommen und zwar schriftlich.
Dann haste Ruhe.
#13
Posted 24 September 2007 - 08:57 Uhr
#14
Posted 24 September 2007 - 10:22 Uhr
warum hat er keinen grund der anklage? besser ist, ich denke schon, dass er das recht hat die entstandenen kosten zu verlangen. urteile hin oder her ... die taxizentrale wird sicherlich nen namen und ne tel. nr haben. alles weitere ist sache eines zivilgerichtes ... is doch nen typischer fall einer zivilrechtlichen streitigkeit!Ich würde einmal freundlich sagen, das er keine Anklage-Grundlage hat und er solle die Belästigung unterlassen oder wenn er es unbedingt wissen will, dann soll er doch tun was er nicht lassen kann...
Ich würde das ganz gelassen genau so bringen... die meisten lassen sich schon durch etwas mehr Wissen als sie selbst haben dämpfen und wenn man das noch mit dieser gewissen Sieger-Lässigkeitrüberbringt, dann schüchtert das schon ein... und wenn er gut beraten ist (denke mal n Taxi-Unternehmen wird nen Anwalt haben) , wird ihm dieser schon die Nachricht überbringen, die ihm das Blut in den Adern kochen lassen wir, weil er nix machen kann... shit happends...
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andererseits zahlen genug Leute die es nicht besser wissen und glauben Stress vermeiden zu wollen die blöden 48 Eus und das Unternehmen freut sich...
Edited by P@rtisan, 24 September 2007 - 10:23 Uhr.
#15
Posted 24 September 2007 - 16:36 Uhr
besten dank für eure Hilfe! konnte ich gestern gleich etwas ruhiger einschlafen!
#16
Posted 25 September 2007 - 16:14 Uhr
#17
Posted 26 September 2007 - 15:23 Uhr
#18
Posted 26 September 2007 - 21:54 Uhr
Und? Kam mittlerweile eine Anzeige wegen Fahrgastflucht?
Fahrgastflucht...
Die Polizisten auf der Wache haben den Taxifahrer wahrscheinlich ausgelacht....
Wie heisst der Kinofilm mit Oliver Pocher nochmal??? Passt zu der Aktion.
#19
Posted 28 September 2007 - 18:52 Uhr
die taxizentrale wird sicherlich nen namen und ne tel. nr haben.
dann kann ich ja auch auf Deinen Namen ein Taxi bestellen und Deine Nummer angeben... Bezahlst Du dann auch?
Nee ehrlich jetzt, wenn sich seit 2005 aus gesetzl. Sicht nichts geändert hat, dann liegst Du falsch...
Die zweite WE erfolgt erst beim EINSTIEG!
#20
Posted 11 October 2007 - 11:09 Uhr
@ maya:
wirklich vernünftig erklärt!!!
die Mietze





