Blinkerabstand
Started by
Gast-grizzly24k_*
, 22.05.2005 - 10:37 Uhr
9 replies to this topic
#1
Gast-grizzly24k_*
Posted 22 May 2005 - 10:37 Uhr
Moin Leute, hab mal ne Frage: der Abstand zwischen den Blinkern hinten mußß ja 24cm betragen, aber von wo bis wo wird es gemessen?? Von der Mitte des Blinkerglases???
#2
Posted 22 May 2005 - 11:53 Uhr
ich würde mal sagen von blinkerinnenseite zu blinkerinnenseite, also dass zwischen den blinkergläsern 24cm luft ist
#3
Posted 22 May 2005 - 13:37 Uhr
hab was dazu gefunden:
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
#4
Posted 22 May 2005 - 13:49 Uhr
geht das auch in deutsch? immer diese beamtensprache
#5
Posted 22 May 2005 - 14:49 Uhr
hab das halt so gefunden (Beamtenversion)!!
hinten : von der inneren Seite des Blinkerglases zur Fahrzeugmitte 120mm Abstand, oder wie du schon geschrieben hast dürfen beide Blinker einen Abstand von 240mm zueinander haben ( von Innenseite zu Innenseite). Aber da gabs irgendwo auch mal en Bild dazu
hinten : von der inneren Seite des Blinkerglases zur Fahrzeugmitte 120mm Abstand, oder wie du schon geschrieben hast dürfen beide Blinker einen Abstand von 240mm zueinander haben ( von Innenseite zu Innenseite). Aber da gabs irgendwo auch mal en Bild dazu
#8
Posted 22 May 2005 - 15:49 Uhr
ok hast gewonnen, aber da sieht man mal wieder die bürokratie ich würde sagen wenn die beide klappen ist doch alles i.O. aber in Deutschland muss ja alles geregelt sein
#9
Posted 22 May 2005 - 19:31 Uhr
der tüv hat mir am samstag gesagt das von der fahrzeug mitte mindestens 9cm bis zum blinkerglas sein müssen
#10
Posted 31 March 2007 - 23:59 Uhr
Guten Abend. ihr werdet jetzt bestimmt sagen schon tausend mal gehört oder geh doch mal unter forum suche. aber ich bin leider nicht fündig geworden. hab heute mein kzh umgebaut und die mininblinker drangeschraubt bei denen der abstand ein wenig unter 24cm ist. hab schon mehrmals gelesen das der mindestabstand 24cm sein soll. aber in verschiedenen beiträgen hier im forum und im web habe ich gelesen das es nach neuem 'EG' recht nur noch 18cm sein müssen. kann mir hier bitte einer eine definitive anwort geben? ich wäre euch sehr dankbar. grüße didderd
PS: hab auch noch das gefunden:
Allerdings ist darauf zu achten, das bei Motorrädern ab BJ 2002 der Abstand zwischen den Blinkergläsern nicht kleiner ist als 18cm. Bei Motorrädern mit dem BJ 2001 und älter darf der min. Abstand von 23cm nicht unterschritten werden.
PS: hab auch noch das gefunden:
Allerdings ist darauf zu achten, das bei Motorrädern ab BJ 2002 der Abstand zwischen den Blinkergläsern nicht kleiner ist als 18cm. Bei Motorrädern mit dem BJ 2001 und älter darf der min. Abstand von 23cm nicht unterschritten werden.
Edited by didderd, 01 April 2007 - 00:40 Uhr.






