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Diablo Supercorsa, Für Straße Tauglich?


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22 replies to this topic

#1 Peter_w

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Posted 06 November 2007 - 15:38 Uhr

Leider konnte ich nichts wirklich hilfreiches im Forum finden, auch das Internet selber gibt dazu
nicht allzu viel her.

Also, mein Anliegen beschäftigt sich mit den Reifen, ich brauch neue und hab den Supercorsa im Visier, warum?
ganz einfach, nächstes Jahr möchte ich aufgrund der Nähe (5km) öfters am Salzburgring fahren.
Gut wäre da nun ein Reifen der dies gut verdaut da ich sie wegen einem Ringbesuch nicht wechseln will sollen diese auch auf der Straße halbwegs verträglich zu fahren sein, ich hab dazu aber weder ein Kommentar noch Infos über Freigaben etc. (Nicht mal auf der Pirelli Hompage) gefunden.
Wäre also außerordentlich Hilfreich wenn Jemand hier im Forum mit dem Diablo Supercorsa Erfahrungen hat
und Diese mitteilt.


Danke schonmal,
Peter


Anbei ein Bild von dem Reifen den ich meine.

Eingefügtes Bild

Edited by Peter_w, 06 November 2007 - 17:06 Uhr.


#2 Gast-Fr6eak_*

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Posted 06 November 2007 - 16:16 Uhr

ich meine dafür gibts noch gar keine Freigabe...
irgendwo hab ich mal gelesen das eine Straßenzulässige Ausführung für 2008 geplant sein soll...
für den Preis wäre mir der Reifen für die Straße auch zu schade...

Edited by Fr6eak, 06 November 2007 - 16:22 Uhr.


#3 Kobajashi

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Posted 06 November 2007 - 16:19 Uhr

Hallo Peter

es handelt sich hierbei um die "neuen" Diablo Supercorsa" dem Nachfolger des Supercorsa pro. Ich kann dir lediglich von den alten Supercorsa beichten das sie super grippen ! Nachteil ist halt der verhaltene Kalt und Naßgrip ansonsten kann ich dir nur positives von ihm berichten!

#4 SplinterTM

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Posted 06 November 2007 - 23:37 Uhr

kauf dit mal die aktuelle PS da ist ein Reifen test für die Rj11 drin, unteranderem der diabolo Sup....

#5 dan2511

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Posted 07 November 2007 - 07:29 Uhr

Supercorsa "alt" = Daumen hoch ( eine Baureihe DOT 2004 schmierte )
Supercorsa Pro = Top
Supercorsa "neu" = hoffe die haben es nicht versaut.

Alles in Allem waren die SC´s immer gut für richtig schnelle Runden auf dem Kringel.Der Verschleiß auf der Straße ist dementsprechend.

@germans.... wir sind die Einzigsten die , mit Ausnahme von Suzuki , noch Marken-und Fabrikatsbindung haben.

#6 bla

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Posted 07 November 2007 - 11:53 Uhr

auch bei Suzuki muss ich Reifen mit Freigabe fahren!

#7 michi6

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Posted 07 November 2007 - 13:45 Uhr

da du aus Österreich bist wie ich auch brauchst du dir über irgend welche Freigaben bezüglich Reifen meines Wissens nach keine Sorgen machen.
Ich hab zumindest noch nie gehört, dass es sowas wie Markenbebundenheit in Österreich gibt!

#8 Peter_w

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Posted 07 November 2007 - 14:32 Uhr

da du aus Österreich bist wie ich auch brauchst du dir über irgend welche Freigaben bezüglich Reifen meines Wissens nach keine Sorgen machen.
Ich hab zumindest noch nie gehört, dass es sowas wie Markenbebundenheit in Österreich gibt!




Das weis ich, ja, aber der Reifen muss für die Straße freigegeben sein.
Und ob er das ist, das konnte mir noch Niemand sagen.


Ich fahr heute zu meinem Reifenhändler Winterreifen fürs Auto holn, da werd ich gleich nachfragen.


Danke für die Antworten....
Peter

#9 dan2511

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Posted 07 November 2007 - 15:57 Uhr

auch bei Suzuki muss ich Reifen mit Freigabe fahren!



Wichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern

Ab Mai 2007 erstellt die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH keine eigenen Reifenfreigaben mehr. Neue Modelle sind keiner gesetzlichen Reifenfabrikatsbindung unterworfen.

SUZUKI empfiehlt laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften. Für Bereifungen, die von SUZUKI nicht getestet wurden, wird keine Haftung übernommen.

Für die meisten SUZUKI Modelle haben die Hersteller bzw. Importeure von Reifen in eigener Regie Reifen getestet. Für Informationen zu geprüften Alternativbereifungen wenden Sie sich bitte an die Reifenhersteller bzw. Reifenimporteure.

Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne gesetzliche Reifenbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.

ACHTUNG: Reifen der Geschwindigkeitskategorie W, wobei Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex in Klammern angegeben sind, z.B. 120/70ZR17 (58W) oder 190/50ZR17 (73W), sind für Höchstgeschwindigkeiten über 270 km/h zugelassen. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h ist grundsätzlich mit dem Reifenhersteller zu klären, ob die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit für dieses Modell ausreichend ist!

Allgemeine Hinweise:

Neue Reifen müssen eingefahren werden! Produktionsbedingt haben Neureifen eine glatte Oberfläche, die volle Reifenhaftung ist noch nicht gewährleistet. Während der Einfahrzeit ist deshalb die Schräglage in Kurven langsam zu steigern. Vermeiden Sie während der ersten 160 km scharfes Beschleunigen und starkes Bremsen, vor allem in Schräglage. Die Gefügestruktur des Reifengummis erhält ihre endgültige Form erst nach einer Erwärmung auf Betriebstemperatur und anschließender Abkühlung. Vermeiden Sie deshalb während der ersten 160 km bei starken Motorrädern (über 100 kW / 136 PS) Fahrten mit sehr hoher Geschwindigkeit. Nichtbeachtung kann im Extremfall zu Laufflächenablösung (Profilausrissen) führen. Beachten Sie die entsprechenden Vorschriften des Fahrerhandbuchs bzw der Reifenhersteller. Achten Sie (nicht nur) bei starken Motorrädern sehr genau auf Einhaltung des vorgeschriebenen Luftdruckes und kontrollieren Sie diesen regelmäßig und zusätzlich vor Fahrten mit sehr hoher Geschwindigkeit. Der jeweilige den Betriebsbedingungen entsprechende Reifenluftdruck ist dem Fahrerhandbuch zu entnehmen.

Bezüglich des Reifenalters gilt die Festlegung der führenden Unternehmen im Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) vom September 2001, der zufolge Reifen bei sachgemäßer Lagerung bis zu einem Alter von fünf Jahren als Neureifen betrachtet und im normalen Gebrauch bis zu einem Gesamtalter von max. zehn Jahren verwendet werden können.

Beachten Sie auch die im Fahrerhandbuch angegebene Mindestprofiltiefe. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt für Krafträder 1,6 mm, für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) 1,0 mm in den Hauptprofilrillen auf ca. ¾ der Breite der Lauffläche. (§36 (2) StVZO und Erl. 24 zu §36 StVZO). Fahrer von Fahrzeugen (außer Mofas) mit darüber hinaus abgefahrenen Reifen müssen gemäß Bußgeldkatalog Tatbestand Nr. 212 mit einer Geldbuße von 50 € und drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Hinzukommen kann gemäß Tatbestand Nr. 213 ein Bußgeld von 75 € und weitere drei Punkte für den Fahrzeughalter, der den Betrieb mit abgefahrenen Reifen anordnet oder zulässt. Dabei ist allerdings unerheblich, ob einer oder mehrere Reifen unzureichend Profil aufweisen.

Vor Verwendung von Reifen mit Schlauch auf Schlauchlos-Felgen ist eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers anzufordern. Dabei sind grundsätzlich Reifen und Schlauch desselben Herstellers zu verwenden. Die schlauchlose Verwendung von Schlauchtyp-Reifen ist nicht zulässig.

Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.

Betreffend die weiterhin gültigen Reifenfreigabebescheinigungen für Modelle mit Reifenfabrikatsbindung beachten Sie bitte folgendes:

Die Reifenumrüstbescheinigungen beziehen sich grundsätzlich nur auf Motorräder, die von der SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH bzw. deren Rechtsvorgängerin SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND vertrieben wurden und dem Serienzustand gemäß Allgemeiner bzw. EU-Betriebserlaubnis entsprechen. Dies gilt besonders hinsichtlich Serienfelgen, ggf. serienmäßiger Verkleidung und - soweit nicht anders vermerkt - Motorleistung.

Bezüglich der Gültigkeit von Bescheinigungen für SUZUKI Modelle vor 1997, die in der "offenen" Ausführung über mehr als 72 bzw. 74 kW Motorleistung verfügen, ziehen Sie bitte die Bescheinigung "Offenleistung" (siehe Typenübersicht) heran.

Die Alternativbereifungen sind von SUZUKI freigegebene Reifenkombinationen. Andere als in der jeweils neuesten Fassung aufgeführte Reifenkombinationen werden von SUZUKI nicht empfohlen.

Kopien aller Bescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende Feld auf älteren Bescheinigungen wurde ersetzt durch den Hinweis auf das Original der Bescheinigungen hier auf www.suzuki.de.

Bitte beachten Sie, dass die Freigaben sich generell nicht auf Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Profil- und Geschwindigkeits- Bezeichnung beziehen. Unproblematisch sind höhere Geschwindigkeits- und / oder Tragfähigkeitswerte nur dann, wenn keine Marken- und Profilbindung besteht. Unproblematisch sind grundsätzlich auch zusätzliche oder fehlende M/C Kennzeichnungen, solange es sich eindeutig erkennbar um Zweiradreifen mit runder Kontur handelt.

In Zweifelsfällen bezüglich der Reifenbezeichnungen ziehen Sie bitte die Handbücher der Reifenhersteller heran bzw. wenden Sie sich direkt an die Reifenfirmen.

Für Bereifungen, die von SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH nicht getestet und freigegeben wurden, wird keine Gewähr übernommen.

Sofern keine Marken- und Profilbindung festgeschrieben ist, kann das Fabrikat frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In anderen Fällen wird dies empfohlen. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45)


SUZUKI INTERNATIONAL
EUROPE GMBH


Nein .... eine Fabrikatsbindung besteht definitiv NICHT mehr.

Quelle: www.suzuki.de

#10 Eastzide

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Posted 07 November 2007 - 17:23 Uhr

Wenn im Schein nix von REifenbindung des Herstellers steht, und keine Marke dann kann man fahren was man will... das stimmt schon

#11 bla

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Posted 07 November 2007 - 17:47 Uhr

eine Fabrikatsbindung besteht schon ewig nicht mehr. allerdings muss ich trotzdem eine Freigabe für den verwendeten Reifen haben. Suzuki stiehlt sich nur aus der Verantwortung mit dieser Aussage und wälzt sie auf den Verbraucher ab. mehr nicht. Fabrikatsbindungen im ursprünglichen Sinn gitbs nicht mehr, das ist richtig. leider gibt es aber immer noch Reifen, die zwar die richtigen Abmessungen haben aber auf bestimmten Motorrädern unfahrbar sind. daher sagt die (zugegeben recht Grenzwertige) Rechtsprechung, das du dich an die Freigaben zu halten hast. gab vor kurzem da mal ne recht interessante Ausarbeitung in nem online Magazin (weiss leider nicht mehr genau wo). ganz ab davon steht in meinem Schein auch nix mehr drin ausser Reifengrösse...

#12 dan2511

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Posted 07 November 2007 - 19:57 Uhr

Aber es steht immer im Schein "Reifenbindung gem. Herstellervorgabe" im Text ? ...

Der Hersteller Suzuki sagt ,.... ist mir egal..

#13 bla

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Posted 08 November 2007 - 09:11 Uhr

nein, da steht nix drin. nur oben halt die Reifengrösse und das wars dann. keine zusätzlichen Bemerkungen.

und egal ists Suzuki auch nicht, da die in ihrem Fahrerhandbuch immer noch Empfehlungen aussprechen, welche nur nicht mehr BEsatndteil der Zulassung sind. somit sind die fein raus, solltest du dich mit anderen reifen auf die Nase legen und schieben den schwarzen Peter dann dem Fahrer in die Schuhe. somit bist du dann derjenige, der den Schaden hat. nimm z.B. mal nen Supercorsa als SC2. der hat die richtigen Abmessungen und auch nen E Zeichen druff. darf ich den dann fahren???? ;)

#14 Saarlaender

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Posted 13 November 2007 - 19:46 Uhr

Kann auch nur die aktuelle PS empfehlen - sind Reifentests drin, ua. auch der hier.

Leider haben die den Michelin nicht in der 2ct-Ausführung getestet - das wäre mein Favorit

#15 dan2511

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Posted 13 November 2007 - 19:54 Uhr

nein, da steht nix drin. nur oben halt die Reifengrösse und das wars dann. keine zusätzlichen Bemerkungen.

und egal ists Suzuki auch nicht, da die in ihrem Fahrerhandbuch immer noch Empfehlungen aussprechen, welche nur nicht mehr BEsatndteil der Zulassung sind. somit sind die fein raus, solltest du dich mit anderen reifen auf die Nase legen und schieben den schwarzen Peter dann dem Fahrer in die Schuhe. somit bist du dann derjenige, der den Schaden hat. nimm z.B. mal nen Supercorsa als SC2. der hat die richtigen Abmessungen und auch nen E Zeichen druff. darf ich den dann fahren???? ;)



theoretisch ,.. ja

#16 bla

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Posted 13 November 2007 - 20:41 Uhr

und praktisch? ;)

#17 simmifreak

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Posted 13 November 2007 - 20:44 Uhr

hab gelesen das der reifen den Peter_W oben nennt 2008 eine Straßenzulasseung bekommen soll. in der neuen motorrad steht des glaub ich drinne.

die bisherige mischung soll wohl nach 250km schon auflösungen an den flanken gezeigt haben.
der für die straße wird aber eine mischung bekommen wo die haltbarkeit dann wie bei den aktuellen rennreifen mit straßenzulassung liegt.

peace

simmifreak

#18 dan2511

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Posted 13 November 2007 - 20:50 Uhr

schlecht gelesen... das war ein SC4 ....


@bla...keine Ahnung. Einfach probieren...

#19 Karl Drais

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Posted 13 November 2007 - 22:39 Uhr

Abend,

habe mir den Pirelli Supercorsa Pro im Sommer aufziehen lassen, dieser funktioniert nach kurzer warmlaufphase ca. 10-15 km hervorragend. Bin überwiegend auf der Landstraße unterwegs, habe diesen Reifen auch schon mit einem Schräglagentrainer bei nasser Fahrbahn getestet, und war begeistert wie gut er hält, und wie gut man mit ihm driften kann.

#20 R6-Casi

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Posted 14 November 2007 - 11:40 Uhr

Hi
Nochmal zum Test in der Motorrad:
Das war ein SC1. Der ist für Sprintrennen gedacht. Da reichen dann auch 250km.
Der für die Straßenzulassung wird ein SC4 sein und deutlich länger halten.