Fahrtenbuch
#1
Posted 10 December 2007 - 18:03 Uhr
Hab gerade einige themen im Forum nochmal durchgelesen und des öffteren das Wort Fahrtenbuch gelesen...
Wann man es ggf bekommt ist mir klar, aber wie funktioniert das genau?
Kann mir jemand da etwas genaueres zu sagen?
#2
Posted 10 December 2007 - 19:31 Uhr
Dort rein kommt:
- Fahrzeugführer
- Kilometer, die man gefahren ist
- Datum / Uhrzeit, wann man losgefahren ist, und wann man angekommen ist
GreeZZ Timo
Edited by Araxa, 10 December 2007 - 19:32 Uhr.
#3
Posted 10 December 2007 - 19:34 Uhr
#4
Posted 10 December 2007 - 20:03 Uhr
#5
Posted 10 December 2007 - 20:14 Uhr
Ne std mehr oder weniger rein schreiben, und zack wäre es doch wiederum schwachsinn oder sehe ich das falsch?
#6
Posted 10 December 2007 - 20:37 Uhr
damit schließen sie aus, dass du z.b. nicht wieder sagen kannst:
da bin ich nicht gefahren, da wurde ich nicht geblitzt. laut fahrtenbuch steht ja dann drin wer an dem zeitpunkt auf dem bike saß. steht da eine lücke, hast die arschkarte
#7
Posted 10 December 2007 - 23:15 Uhr
Dieses nur zur Eränzung.
Gruß
Fabi
#8
Posted 10 December 2007 - 23:22 Uhr
so ein navi werd ich mir besorgen müssen. weils echt nervt fürn firmenwagen jeden mist aufzuschreiben
#9
Posted 11 December 2007 - 08:44 Uhr
Meine Motorrad läuft gewerblich und ich bin zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert.
#10
Posted 11 December 2007 - 10:28 Uhr
Klar, habs verstanden, wegen Nachweiss beim nächsten Bildchen, aber ich verstehe nicht, wie man Gesetzlich einem mündigen Bürger sowas AUFZWINGEN darf?
Ich fall hier echt gleich vom Hocker
#11
Posted 11 December 2007 - 12:07 Uhr
habe da grad so einiges über das "Fahrtenbuch" gelesen, ist ja soweit ok für mich, wenn "Haizer" sein Moped auch Gewerblich benutzt, aber wieso dürfen dir die
so ein Fahrtenbuch aufzwingen??
Klar, habs verstanden, wegen Nachweiss beim nächsten Bildchen, aber ich verstehe nicht, wie man Gesetzlich einem mündigen Bürger sowas AUFZWINGEN darf?
Ich fall hier echt gleich vom Hocker![]()
gibbet hier net !
Ich glaube die bzw. das Strassenverkehrsamt, notfalls Gericht darf Dir das vorschreiben, wenn es zu ungeklärten Vorfällen gekommen ist und da die Halterhaftung bei sowas eintritt, hat der Halter dafür Sorge zu tragen das der Verantwortliche immer zu identifizieren ist.
Ich muß meinem Chef auch zweimal jährlich meinen Führerschein zeigen und wenn ich meinen Dienstwagen nicht privat nutzen möchte muß ich für die Steuer ein Fahrtenbuch führen, wie z.B. Kosta (es gibt natürlich noch andere Gründe dafür, z.B. der Chef will das einfach).
Die können Dir, äh uns, ja auch vorschreiben das wir ein Kennzeichen vorne dranmachen müssen...
#12
Posted 11 December 2007 - 12:39 Uhr
#13
Posted 11 December 2007 - 12:49 Uhr
Danke für die Antworten.
Bin da jetzt echt platt!!
Watt es nicht alle gibt.
Mit dem Führerschein, beim Chef zeigen, und so, ist ja ok, aber das die dir so ein Fahrtenbuch echt aufzwingen können...
über das Kennzeichen vorne sag ich erst garnix mehr.
ausser vielleicht...dass man es doch auf den Helm schreiben kann, und die ASU Plackette auf die Nase kleben
leck mich am Ar..äh..oberurmel !!
#14
Gast-Gonzo_*
Posted 11 December 2007 - 18:04 Uhr
für ein jahr
#15
Posted 10 February 2008 - 14:50 Uhr
man kann doch im notfall das möped einfach auf den bruder/ schwester/ vater/ mutter/ frau oder was auch immer ummelden. denen kann das gericht dann ja wohl schwer auch eins aufbrummen odeR?
#16
Posted 10 February 2008 - 14:55 Uhr
#17
Posted 10 February 2008 - 16:37 Uhr
Naja, wenn Sie Dich blitzen und Du abstreitest, das Du der Fahrer bist, können Sie Dir ein Fahrtenbuch auferlegen. Passiert sogar recht oft.
Wenn man nicht mehr weiß wer gefahren ist, bekommt man ein Fahrtenbuch auferlegt. Wenn man aber genau weiß wer gefahren ist und die Rausgabe der Daten verweigert erübrigt sich das Fahrtenbuch.
#18
Gast-Gonzo_*
Posted 10 February 2008 - 16:41 Uhr
aber da das delikt so gravierend war,haben se mir doch eins gegeben.
ist aber immer noch nicht da





