Unangemeldet Zum TÜv
#1
Posted 21 February 2008 - 12:06 Uhr
mal ne Frage des Rechtens.
Will am Weekend meine 25KW Drossel einbauen damit ich meine sexy anmelden kann, nun meine Frage ich darf ja unangemeldet zur Zulassungsstelle fahren, darf ich dann auch vorher eben beim TÜV rumfahren und die 25KW Drossel eintragen und anschließend weiter zur Zulassungsstelle?
mfg Stephan
#2
Posted 21 February 2008 - 12:08 Uhr
#3
Posted 21 February 2008 - 12:18 Uhr
#4
Posted 21 February 2008 - 12:19 Uhr
#5
Posted 21 February 2008 - 12:19 Uhr
ist ja ein weg kann dir so oder so keiner nachweisen
#6
Posted 21 February 2008 - 12:33 Uhr
#7
Posted 21 February 2008 - 12:46 Uhr
#8
Posted 21 February 2008 - 12:56 Uhr
Hoffe geht alles gut.
mfg stephan
#9
Posted 21 February 2008 - 12:56 Uhr
#10
Posted 21 February 2008 - 13:28 Uhr
Eigentlich musst du erst zum TÜV und dann zum Straßenfährkehrsamt. Du bekommst das Motorrad nicht angemeldet wenn du kein TÜV hast.
ja das mir schon klar!
#11
Posted 21 February 2008 - 14:01 Uhr
Nee wird der nicht, der will dann nur die Doppelkarte sehen.
das einzige was der sehen will ist geld und gutachten
Edited by Chefinspekteur, 21 February 2008 - 14:01 Uhr.
#12
Posted 21 February 2008 - 15:43 Uhr
http://r6club.de/ind...wtopic=4591&hl=
gerade für solche immer wieder Fragen gibt es die Suche, bzw. habe ich das Suchen Sticky angelegt.
Da steht eigentlich alles drin was man zum Thema Entdrosseln wissen müsste.
#13
Posted 21 February 2008 - 16:47 Uhr
nun meine Frage ich darf ja unangemeldet zur Zulassungsstelle fahren
Du brauchst trotzdem eine Doppelkarte und mußt das mit der Versicherung absprechen. Und Du musst ein Kennzeichen haben. Ohne Kennzeichen fahren darf man auch nicht zur Zulassungstelle.
#14
Gast-Gonzo_*
Posted 21 February 2008 - 17:04 Uhr
du darfst zu jeder einrichtung fahren,die für anmelden oder der verkehrssichert zuständig ist.
ist, glaube ich, §4 der straßenverkehrsZULASSUNGSordnung!
Edited by Gonzo, 21 February 2008 - 17:05 Uhr.
#15
Posted 22 February 2008 - 02:29 Uhr
#16
Posted 22 February 2008 - 09:45 Uhr
Guck mal hier:
http://r6club.de/ind...wtopic=4591&hl=
gerade für solche immer wieder Fragen gibt es die Suche, bzw. habe ich das Suchen Sticky angelegt.
Da steht eigentlich alles drin was man zum Thema Entdrosseln wissen müsste.
es geht ja nciht ums entdrosseln sondern um die 25KW Drossel eintragen, und das muss ich wohl oder üebl vor der Zulassung machen!
Das alte NrSchild habe ich zwar aber obs nun dran ist oder nicht!? Iss eigentlich auch Hupe.
Naja werds einfach machen nehm ne Doppelkarte mit und gut.
Danke für die vielen Antworten, nice weekend!
stephan
#17
Posted 22 February 2008 - 10:48 Uhr
was du zu tun hast nach dem Drossel ausbau. Alternativ das Suchen Sticky, da ist das Thema auch drin.
#18
Posted 22 February 2008 - 13:57 Uhr
Du mußt kein Kennzeichen haben.
Ich habe extra beim Straßenverkehrsamt nachgefragt. Ohne Kennzeichen darf man nicht auf öffentlichen Straßen fahren, da man ja garnicht identifizierbar ist.
#19
Posted 23 February 2008 - 17:59 Uhr
#20
Posted 23 February 2008 - 18:03 Uhr
ich muss jetzt bald auch zum Tüv und die Drossel eintragen lassen .
Da meine maschiene aber nicht angemeldet ist , muss ich ja ohne KZ fahren .
Ich kann die maschiene doch nicht als "offen" anmelden , dann zum Tüv und dann wieder als "gedrosselt" anmelden , das wäre ja echt scheiße wenn man das so machen müsste .
Also , so wie ich das verstanden habe , brauche ich nur ne Doppelkarte ,oder ?
Ich hoffe auch mal das der Tüv nichts zum Teilegutachten sagen wird , weil ich das von nem kumpel nehmen muss , weil ich keins habe .
MFG
Tobi





