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Unangemeldet Zum TÜv


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26 replies to this topic

#1 Stephan1985

Stephan1985

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Posted 21 February 2008 - 12:06 Uhr

Hallo,
mal ne Frage des Rechtens.
Will am Weekend meine 25KW Drossel einbauen damit ich meine sexy anmelden kann, nun meine Frage ich darf ja unangemeldet zur Zulassungsstelle fahren, darf ich dann auch vorher eben beim TÜV rumfahren und die 25KW Drossel eintragen und anschließend weiter zur Zulassungsstelle?

mfg Stephan

#2 WeirdWeed

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Posted 21 February 2008 - 12:08 Uhr

nur wenn du eine Doppelkarte der kfz Versicherung hast! Falls ich Falsch liege bitte nicht steinigen... :abschied:

#3 Stephan1985

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    Lehrling

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Posted 21 February 2008 - 12:18 Uhr

ja klar, das ist vorraussetzung, also zur Zulassung ist okay aber ich muss die ja auf 25KW umtragen, also das eigentlich meine Frage ob ich dann vorher zum TUV darf weil ich muss ja die anderen Papiere haben!?

#4 FreeBiker

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Posted 21 February 2008 - 12:19 Uhr

Ich hatte extra letztes Jahr bei der Polizei nach gefragt und die haben mir gesagt das wenn ich ein Doppelkarte habe alles auf dem direkten Weg zur Anmeldung und was damit zu tun hat mit dem Bike anfahren darf. Darunter viel auch die fahrt zum TÜV. Muss dieses Jahr auch erst zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle mache ich auch nur mit ner Doppelkarte.

#5 WeirdWeed

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    Pistensau

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Posted 21 February 2008 - 12:19 Uhr

ja klar wieso denn nicht.
ist ja ein weg kann dir so oder so keiner nachweisen

#6 Stephan1985

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Posted 21 February 2008 - 12:33 Uhr

naja okee, aber wird der TÜV-Onkel da nicht böse sein? "Wie unangemeldet fahren?" :evil:

#7 FreeBiker

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Posted 21 February 2008 - 12:46 Uhr

Nee wird der nicht, der will dann nur die Doppelkarte sehen.

#8 Stephan1985

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Posted 21 February 2008 - 12:56 Uhr

okay danke für eure Antworten, also werde ich es mal wagen!
Hoffe geht alles gut.

mfg stephan

#9 arti 25

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Posted 21 February 2008 - 12:56 Uhr

Eigentlich musst du erst zum TÜV und dann zum Straßenfährkehrsamt. Du bekommst das Motorrad nicht angemeldet wenn du kein TÜV hast.

#10 Stephan1985

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Posted 21 February 2008 - 13:28 Uhr

Eigentlich musst du erst zum TÜV und dann zum Straßenfährkehrsamt. Du bekommst das Motorrad nicht angemeldet wenn du kein TÜV hast.



ja das mir schon klar!

#11 Chefinspekteur

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Posted 21 February 2008 - 14:01 Uhr

Nee wird der nicht, der will dann nur die Doppelkarte sehen.



:hihi: im regelfall will der tüv-mann gar nichts davon sehen weil den das überhaupt nicht juckt ...

das einzige was der sehen will ist geld und gutachten :happy:

Edited by Chefinspekteur, 21 February 2008 - 14:01 Uhr.


#12 nordschleifler

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Posted 21 February 2008 - 15:43 Uhr

Guck mal hier:
http://r6club.de/ind...wtopic=4591&hl=
gerade für solche immer wieder Fragen gibt es die Suche, bzw. habe ich das Suchen Sticky angelegt.

Da steht eigentlich alles drin was man zum Thema Entdrosseln wissen müsste.

#13 Grillmeister

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Posted 21 February 2008 - 16:47 Uhr

nun meine Frage ich darf ja unangemeldet zur Zulassungsstelle fahren


Du brauchst trotzdem eine Doppelkarte und mußt das mit der Versicherung absprechen. Und Du musst ein Kennzeichen haben. Ohne Kennzeichen fahren darf man auch nicht zur Zulassungstelle.

#14 Gast-Gonzo_*

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Posted 21 February 2008 - 17:04 Uhr

du mußt eine doppelkarte haben und das entstempelte kennzeichen muß am fahrzeug angebracht sein.

du darfst zu jeder einrichtung fahren,die für anmelden oder der verkehrssichert zuständig ist.

ist, glaube ich, §4 der straßenverkehrsZULASSUNGSordnung!

Edited by Gonzo, 21 February 2008 - 17:05 Uhr.


#15 acecat

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Posted 22 February 2008 - 02:29 Uhr

Du mußt kein Kennzeichen haben.Die Doppelkarte reicht.

#16 Stephan1985

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Posted 22 February 2008 - 09:45 Uhr

Guck mal hier:
http://r6club.de/ind...wtopic=4591&hl=
gerade für solche immer wieder Fragen gibt es die Suche, bzw. habe ich das Suchen Sticky angelegt.

Da steht eigentlich alles drin was man zum Thema Entdrosseln wissen müsste.



es geht ja nciht ums entdrosseln sondern um die 25KW Drossel eintragen, und das muss ich wohl oder üebl vor der Zulassung machen!
Das alte NrSchild habe ich zwar aber obs nun dran ist oder nicht!? Iss eigentlich auch Hupe.
Naja werds einfach machen nehm ne Doppelkarte mit und gut.

Danke für die vielen Antworten, nice weekend!

stephan

#17 nordschleifler

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Posted 22 February 2008 - 10:48 Uhr

Wenn du meinem Link anklickst wirst du in meinem Beitrag die genaue Reihenfolge lesen können
was du zu tun hast nach dem Drossel ausbau. Alternativ das Suchen Sticky, da ist das Thema auch drin.

#18 Grillmeister

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Posted 22 February 2008 - 13:57 Uhr

Du mußt kein Kennzeichen haben.


Ich habe extra beim Straßenverkehrsamt nachgefragt. Ohne Kennzeichen darf man nicht auf öffentlichen Straßen fahren, da man ja garnicht identifizierbar ist.

#19 acecat

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Posted 23 February 2008 - 17:59 Uhr

Und was machst du wenn du eine Gebrauchte gekauft hast und kein Kennzeichen hast? :zwinker:

#20 ElectricCarbon

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Posted 23 February 2008 - 18:03 Uhr

Hallo ,

ich muss jetzt bald auch zum Tüv und die Drossel eintragen lassen .
Da meine maschiene aber nicht angemeldet ist , muss ich ja ohne KZ fahren .
Ich kann die maschiene doch nicht als "offen" anmelden , dann zum Tüv und dann wieder als "gedrosselt" anmelden , das wäre ja echt scheiße wenn man das so machen müsste .

Also , so wie ich das verstanden habe , brauche ich nur ne Doppelkarte ,oder ?

Ich hoffe auch mal das der Tüv nichts zum Teilegutachten sagen wird , weil ich das von nem kumpel nehmen muss , weil ich keins habe .


MFG


Tobi