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Auto Angefahren


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13 replies to this topic

#1 crain

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Posted 29 February 2008 - 13:21 Uhr

Hi Leute,

sorry hat nix mitm Mopped zu tun, aber folgendes:

Ich habe vor ca. 2 Wochen mit meinem Auto beim rückwärts fahren ausm Stand einen Twingo angetitscht.

Bin sofort ausgestiegen und habe geguckt und da war noch nicht mal ein Kratzer dran. Naja ehrlich wie ich bin habe ich einen Zettel dran gehangen und gesagt Sie soll sich melden. Joa die war jetzt mal schön bei der Werkstatt und die sagt Motorhaube und Stoßstange seien verzogen. Ich frag mich gerade ob das überhaupt möglich ist? Weil ich bin ausm Stand bei einem Weg von ca. 1 m. gegen das Auto gefahren.

Demnächst soll sich das auch noch ein Gutachter angucken. Hört sich schwer danach an das die mich abzocken will.

Gruß,
Mark

#2 Supreme

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Posted 29 February 2008 - 13:46 Uhr

also wenn es wirklich so is, dass du sie nur minimalst touchiert hast (und nichtmal n kratzer zu sehen ist) dann kann ich mir NICHT vorstellen, dass die stoßstange - geschweige denn die motorhaube - verzogen ist.
naja, ich will "ihr" ja nix unterstellen.. aber für sie hat das ganze mit sicherheit verlockend gewirkt, wenn ein "unbekannter" ihren twingo (<- lol) touchiert und dann freundlicherweise auch noch nen zettel hinterlässt.
also ich an deiner stelle würd das auf jeden fall von nem gutachter überprüfen lassen!

Edited by Supreme, 29 February 2008 - 13:47 Uhr.


#3 Yamitom

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Posted 29 February 2008 - 13:58 Uhr

Masse mal Beschleunigung..
kommt immer drauf an wie langsam oder schnell man den Meter überwindet ;-)
Das ist eben der Nachteil wenn man nciht gleich Polizei dabei holt um es sauber zu Dokumentieren.

#4 sd2905

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    Lehrling

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Posted 29 February 2008 - 14:05 Uhr

Hallo,

sei froh das du keine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommst. Einfach Zettel dran machen reicht nicht.
Du mußt erstens ne gewisse Zeit warten, dann Zettel dran und dich selbst anzeigen bei der Polizei. Kenne jemand der mußte 300,-Euro Strafe zahlen weil er nur den Zettel dran gemacht hat. Der kann ja auch weg kommen. Den Schaden wird sich mit Sicherheit ein Gutachter deiner Versicherung angucken, wenn du denen deinen Fall so schilderst

#5 Trin

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Posted 29 February 2008 - 14:12 Uhr

Hatte auch schonmal so nen Zettel am Auto *g
Da hatte eine Frau beim Rückwärts ausparken meine Frontstoßstange getroffen...war nen dicker, tiefer Kratzer drin (war aber GFK). ABer sonst nix verzogen....nichtmal die Stoßstange gerissen.
Dann muss deins ja noch weniger gewesen sein?!?

#6 XxEXUSxX

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Posted 29 February 2008 - 14:37 Uhr

also mir ist das auchmal passiert aber hatte bissl mehr drauf. war auf einem einkaufsparkplatz hab den rückwärtsgang rein und war mir sicher das in der parkbox hintermir keiner war naja hab den erwischt und die karre den bürgersteig hochgeschoben aber komsicherweise war an der karre nichmal ansatzweise ein kratzer oder eine beule. versicherung zahlte knapp 1800 € und da es aufm parkplatz war bekamm ich ncihtmal punkte oder eine anzeige weil auf parkplätzen vor einkaufszentren das wohl anders ist....

und ich hatte auch schonmal eine zettel am auto *zufälliger weise hab ich einen twingo gehört aber perle*
nummernschild verbogen sonst nüx haben das privat geklärt

#7 FLoW

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Posted 29 February 2008 - 19:49 Uhr

Polizei kann da auch nix machen...Sind ja auch keine Gutachter.
Da wird maximal aufgeschrieben, was sichtbar ist.
Rest ist Versicherungsangelegenheit.
So wie fast jeder Unfall.
Fahrerflucht mal ausgenommen...sonst wirklich nichts für die Polizei.
Das lernt man aber in der Fahrschule....Jeder ruft gleich die Cops...unglaublich!!!

p.s.: Wenn Du die Polizei gerufen hättest, hättest noch nen saftiges Bußgeld bekommen. Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren mein ich. Kostet 60,- glaub ich. Hab den Bußgeldrechner net gefressen.

#8 nordschleifler

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Posted 01 March 2008 - 11:09 Uhr

Hast du wenigstens ein Bild gemacht oder Zeugen?
Nicht das nochmal etwas war an dem Twingo und die Frau das jetzt auf deine rechnung schreiben will.
Glück gehabt hast du trotzdem das die nicht die Polizei geholt hat, da ja fahrerfluct im Spiel war.
Aber normalerweise dürfte auch nix verzogen sein wenn man nichts sieht.

#9 Chefinspekteur

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Posted 01 March 2008 - 14:36 Uhr

wenns wirklich langsam war und du nichts gesehen hast würde ich das auch für blödsinn halten!!! ... schließlich heißt ne stoßstange ... STOßstange ... und die meißtens auch nen sinn

#10 Spiky

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Posted 01 March 2008 - 15:05 Uhr

hinter bzw. unter so nem Stoßfänger sind Pralldämpfer - die stecken ne Masse weg!
(bei einem Meter Anfahrtsweg kann man da nichts bewirken bzw. Verziehen am Auto!)

Maximal kann da was an dem Stoßfänger sein und beim Twingo ist das nicht teuer -
ist n Renault Twingo und kein Yaguar! :grins:

#11 P@rtisan

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Posted 01 March 2008 - 16:39 Uhr

Polizei kann da auch nix machen...Sind ja auch keine Gutachter.
Da wird maximal aufgeschrieben, was sichtbar ist.
Rest ist Versicherungsangelegenheit.
So wie fast jeder Unfall.
Fahrerflucht mal ausgenommen...sonst wirklich nichts für die Polizei.
Das lernt man aber in der Fahrschule....Jeder ruft gleich die Cops...unglaublich!!!

p.s.: Wenn Du die Polizei gerufen hättest, hättest noch nen saftiges Bußgeld bekommen. Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren mein ich. Kostet 60,- glaub ich. Hab den Bußgeldrechner net gefressen.

beim rangieren ein parkendes fahrzeug beschädigt kostet nur 20eur und kein saftiges bußgeld!!!

#12 FLoW

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Posted 01 March 2008 - 19:26 Uhr

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht....es kam zum Unfall = 60,- + 2 Punkte
Tatbestandsnummer: 109649

So kenn ich das....was anderes ist mir nicht bekannt.
Das mit den 20,- ist mir neu. Man lernt ja nie aus, aber ich denke da es sich um ne Beschädigung/ Unfall handelt sind 20,- zu wenig.

Edited by FLoW, 01 March 2008 - 19:27 Uhr.


#13 Gast-Nightmare_*

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Posted 02 March 2008 - 15:04 Uhr

@Flow

Hast zwar weitestgehend recht mit dem Satz beim Rückwärtsfahren, fällt unter Hauptunfallursache und ist deswegen so teuer... ABER...

Parmesan hat auch recht!

Fällt dann unter §§10, 49 StVO, Fehler beim Rangieren! ;)
Dann kost der Spass nur nen Zwanni!

Gruß
Thomas

#14 FLoW

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Posted 02 March 2008 - 18:24 Uhr

Ja stimmt.
Ich kenn den §10 in V. m. §1 Abs 2 Stvo jedoch so, dass die Beschädigung im Längsverkehr bzw beim Einfahren in den fließenden Verkehr aus einer Parklücke zustande kommt.
Ist da der oben genannte Tatbestand nicht spezieller, da es sich hierbei um Rückwärtsfahren handelt.
Wie gesagt, ich lass mich gerne eines besseren belehren.
Die ganzen Verkehrsrechtsachen sind schon etwas her bei mir....

Edit:
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Da es sich um ein parkendes Fzg handelte würde ich auch den 110136 nehmen. Ist auch günstiger für den Betroffenen. ;-)
Den 109649 würd ich nehmen, wenn das zurücksetzende Fzg den "fließenden Verkehr" behindert/beschädigt.

Edited by FLoW, 02 March 2008 - 18:27 Uhr.