ja und dan nsag tman man is nicht gefahren und fertig.
darum gehts hier ja, das kennzeichen hamse doch im hier diskutierten fall auch.
Das Thema taucht ja hier - und in zig anderen Foren - immer wieder mal auf. In der heute erschienenen Motorrad News ist ein kurzer Text eines norddeutschen Juristen zum Thema drin. Knapp zusammengefasst: gemäß der sog. "ständigen Rechtsprechung" reicht ein einmaliger Tempoverstoß von mehr als 20 km/h aus, um ein Fahrtenbuch anzuordnen. Dies gelte nicht, wenn der Halter bei der Ermittlung "mitwirkt", also dazu beiträgt, den möglichen Kreis der Fahrzeugnutzer einzugrenzen (mögliche Fahrer nennt) und so mithilft, dass die Behörde detailliert weiter ermitteln kann. Dabei brauche er weder sich selbst zu belasten noch gegen Personen auszusagen, für die ihm ein "familiäres Zeugnisverweigerungsrecht" zusteht.
Ich will nicht den Artikel hier einfach als Scan einstellen - siehe Stichwort "Copyright" und mögliche Schwierigkeiten für den Forenbetreiber. Aber wen's interessiert der kann sich ja bei mir melden.
Edited by Alfredo, 10 March 2008 - 17:51 Uhr.





