Gedrosselte Höchsgeschwindigkeit
Started by Sneakz, 23.03.2008 - 18:09 Uhr
6 replies to this topic
#1
Posted 23 March 2008 - 18:09 Uhr
Hallo Leute,
ich bin vorkurzem erneut zu schnell gefahren, das in der Probezeit und nach einem Aufbauseminar. Jetzt habe ich folgende Frage, meine R6 ist gedrosselt und in den Papieren steht eine Höchstgeschwindigkeit von 143 km/h drin. Jetzt haben mir die netten Grünen (waren wirklich nett) nach dem ausrechnen der Durchschnittsgeschwindigkeit (158 km/h) und abziehen der 10% (16 km/h) eine Geschwindigkeitsübertretung von 62 km vorgeworfen was noch nicht verbindlich ist sondern nur eine Information sein sollte für mich. Die Strecke auf der in unterwegs war, war eine 80 km/h Stadtautobahnstrecke.
Könnt ihr mir helfen und sagen womit ich rechnen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Adrian
ich bin vorkurzem erneut zu schnell gefahren, das in der Probezeit und nach einem Aufbauseminar. Jetzt habe ich folgende Frage, meine R6 ist gedrosselt und in den Papieren steht eine Höchstgeschwindigkeit von 143 km/h drin. Jetzt haben mir die netten Grünen (waren wirklich nett) nach dem ausrechnen der Durchschnittsgeschwindigkeit (158 km/h) und abziehen der 10% (16 km/h) eine Geschwindigkeitsübertretung von 62 km vorgeworfen was noch nicht verbindlich ist sondern nur eine Information sein sollte für mich. Die Strecke auf der in unterwegs war, war eine 80 km/h Stadtautobahnstrecke.
Könnt ihr mir helfen und sagen womit ich rechnen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Adrian
#2
Posted 23 March 2008 - 18:12 Uhr
Was du genau bekommst kann ich dir nicht sagen..
Aber der Schein ist weg und das ist sicher
Na ja und Punkte gibt es gratis dazu
Aber der Schein ist weg und das ist sicher
Na ja und Punkte gibt es gratis dazu
#3
Posted 23 March 2008 - 18:15 Uhr
Was du genau bekommst kann ich dir nicht sagen..
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Aber der Schein ist weg und das ist sicher
Na ja und Punkte gibt es gratis dazu
Was meinst du mit weg? Also laut infos für 3 Monate. Meinst du das?
#4
Posted 23 March 2008 - 18:17 Uhr
Richtig.
da du ein Wiederholungstäter bist…Er kann von 3 bis 5 Monaten weg sein
Hast du schon eine Probezeit Verlängerung bekommen ?
da du ein Wiederholungstäter bist…Er kann von 3 bis 5 Monaten weg sein
Hast du schon eine Probezeit Verlängerung bekommen ?
#5
Posted 23 March 2008 - 18:19 Uhr
Richtig.
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da du ein Wiederholungstäter bist…
Da ich mit meinem Bike Werbung mache, meinst du oder weist du ob man da was mit dem Zeitpunkt der abgabe des Scheines machen kann? Ja Probezeitverlängerung habe ich schon.
Edited by Sneakz, 23 March 2008 - 18:20 Uhr.
#6
Posted 23 March 2008 - 18:24 Uhr
Beim ersten mal wenn du Geblitzt wirst hast drei Monate zeit in ab zu geben.
Beim zweiten mal innerhalb zwei oder drei Wochen. So war es bei mir….
Ich würde zum Rechtsanwalt gehen und mal mit dem reden
Nach dem zweiten mal haben wir Einspruch eingelegt, da ich denn schein brauchte
Für die arbeit. Die haben dann ein Auge zu gedrückt und gemeint wann ich in abgeben könnte.
Hab in dann später abgegeben.. Ich war um einiges zu schnell
Schneller als du auf jeden fall
Beim zweiten mal innerhalb zwei oder drei Wochen. So war es bei mir….
Ich würde zum Rechtsanwalt gehen und mal mit dem reden
Nach dem zweiten mal haben wir Einspruch eingelegt, da ich denn schein brauchte
Für die arbeit. Die haben dann ein Auge zu gedrückt und gemeint wann ich in abgeben könnte.
Hab in dann später abgegeben.. Ich war um einiges zu schnell
Schneller als du auf jeden fall
#7
Posted 23 March 2008 - 18:59 Uhr
Ja wenn du sagst dass du deinen Schein unbedingt für die Arbeit brauchst kann mann den Abgabe Termin schon so legen dass es passt...
Kommt aber immer drauf an...
Kommt aber immer drauf an...
Edited by Drake, 23 March 2008 - 19:02 Uhr.





