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Moped Verkauft Jetzt Will Er Geld Zurück...


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32 replies to this topic

#1 Sascha24FD

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Posted 29 March 2008 - 11:07 Uhr

Hi Leute.

Hoffe bin im richtigen, wenn nicht bitte verschieben.

Habe meine Yamaha Dt 125 im Februar verkauft an eine Firma die Unfallmotorräder kauft.
Sie wahr seit 5 jahren abgemeldet und wurde dann zur volllcross umgebaut und stand dann circa 1.Jahr in der garage ohne bewegt worden zusein.Das wüsste er alles.
Nun ruft er mich nach 3-4 Wochen an Und will das geld wieder haben weil Die Dt einen Motorschaden hätte....HALLO gehts noch...
Jetzt droht er mir mit anwalt usw. des übliche halt....
Was soll ich nun tun....

#2 Supreme

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Posted 29 March 2008 - 11:12 Uhr

hm, hat sie wirklich nen motorschaden? wenn ja, war der im kaufvertrag vermerkt?

#3 Sascha24FD

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Posted 29 March 2008 - 11:16 Uhr

Nein sie ist gelaufen.....
War bloss nicht fahrbereit weil der Kupplungszug ausgeleihert war und kein Gang rein ging das wusste er aber....
Und warum meldet er sich erst 3 wochen später..
Irgendwas ist da im busch....

#4 Supreme

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Posted 29 March 2008 - 11:20 Uhr

wenn das bike zum zeitpunkts des verkaufs gelaufen ist und alle zum zeitpunkt des verkaufs bekannte mängel im kaufvertrag vermerkt waren, er diesen unterschrieben hat, bist du ausm schneider.
er könnte dir nur was anhaben, wenn das bike zum verkaufszeitpunkt diesen motorschaden schon gehabt hätte und du ihm dies verschwiegen hättest. ich denk, er hat nix in der hand gegen dich.

#5 bastiR6

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Posted 29 March 2008 - 11:29 Uhr

ick würde mal sagen, gekauft wie gesehn... Bist ja kein Händler oder?

#6 Sascha24FD

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Posted 29 March 2008 - 11:35 Uhr

Ne ne bin kein Händler..
Das bike ist gelaufen das auch mehrere Bezeugen können und von dem angeblichen
Motorschaden des kann net sein...
Ich denke er hat gemerkt das mit dem teil kein Geld mehr zuverdienen ist und will jetzt noch was raus haben....

#7 Drake

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Posted 29 March 2008 - 11:41 Uhr

Da kann er nichts machen wenn alle Mängel angegeben waren...
Wenn Sie beim Verkauf reibungslos gelaufen ist...
Da kriegst keine Probleme...

#8 Yamitom

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Posted 29 March 2008 - 12:50 Uhr

wenn du ihm all dein Wissen zum Möpi erzählt hast kann nix passieren
ich würd auch sagen , gekauft wie gesehen

#9 speedy for devil

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Posted 29 March 2008 - 13:24 Uhr

Die Frage ist doch : Hast du alles im Kaufvertrag vermerkt?!
..wenn ja, bist du fein raus, wenn nein, steht erstmal Aussage gegen Aussage...dann könnte es etwas langwierigeres werden.

:regen: gibbet hier net !

#10 Ever6

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Posted 29 March 2008 - 13:51 Uhr

ich würd auch sagen , gekauft wie gesehen


das ist net sooo einfach, das muß nämlich auch im Vertrag stehen. Bist du Rechtschutz versichert ????

#11 White

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Posted 29 March 2008 - 14:03 Uhr

War ein Zeuge beim Kauf dabei?

Sollte man immer haben, wenn man kein Händler ist.
Ich hab’s mit gemacht, aber der hat dann auch unterschreiben müssen im Vertrag.

Wenn du glaubhaft versichern kannst, dass sie gelaufen ist, denk ich sieht’s für ihn schlechter aus. Zudem wenn er erst 3 bis 4 Wochen später was gesagt hat.

Gekauft wie gesehen, muss leider im Vertrag stehn.

whiti

#12 Sascha24FD

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Posted 29 March 2008 - 18:48 Uhr

Ja en Kollege war mit dabei beim verladen auf ein autotransporter dahinter stand noch ein fetter Audi r8 was für ein Teil...
Das ist ja des Prob es steht nicht drin mit Gekauft wie gesehen....

#13 Drake

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Posted 29 March 2008 - 19:54 Uhr

Es sind ja angeblich Zeugen dabei gewesen dass die Maschine einwandfrei gelaufen ist...
Und der kommt nach 4 Wochen und will das Geld zurück weil die Karre angeblich einen Motorschaden hat...
Der spinnt ja...
Wie schon geschrieben er ist kein Händler also keine Garantie...

#14 Rush

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Posted 29 March 2008 - 20:50 Uhr

wenn du zeugen hast gut, wenn die abspringen o.Ä., dann liegt die beweislast in den ersten 6 Monaten bei dir! Und "gekauft-wie-gesehen" gilt nicht bei arglistig verschwiegenen mängeln nicht (worauf er sich berufen könnte, wenn du es nicht beweisen kannst).

hol dir zeugen und gut is..

#15 dan2511

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Posted 29 March 2008 - 20:58 Uhr

Beim Privatkauf gibt es keine "Beweislast ". Du bist nur drann wenn du arglistig was verschwiegen hast.Aber selbst das muss dir bewiesen werden.

#16 Drake

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Posted 29 March 2008 - 21:13 Uhr

@ Rush

Wenn du z.B. dein Motorrad verkaufst und hast keine Zeugen...
Die Maschine läuft einwandfrei der Kaufvertrag unterschrieben und bezahlt...
Und der kommt nach 4 Wochen dass das Motorrad einen Motorschaden hat...
Wie sollst du dann beweisen dass sie einwandfrei gelaufen ist...?
Würd mich Interessieren wie du das machst...
Oder nimmst du Sie zurück...?

#17 Rush

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Posted 29 March 2008 - 21:22 Uhr

ich hab jetzt nich jeden post durchgelesen, aber ich bin mir relativ sicher nicht gelesen zu haben, dass es zeugen beim kauf gab, die bestätigen können, dass das bike gelaufen ist, als der händler da war (das welche da waren weiß ich, aber ob der verkäufer das bike angemacht hat, weiß ich nicht, aber viele machen es extra nicht an, um späteren problemen sich darauf berufen zu können, wenn nix im vertrag steht)! und wenn der händler jetzt nen verfahren anstrebt, dann muss er als verkäufer beweisen, dass es vorher gelaufen ist, wie is der justiz schnuppe...

ich persönlich würds erstmal darauf ankommen lassen, ob er wirklich ein verfahren anstrebt..

Edited by Rush, 29 March 2008 - 21:24 Uhr.


#18 dan2511

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Posted 29 March 2008 - 21:28 Uhr

Der Verkäufer muss gar nix.

Wenn du Recht vor Gericht haben willst musst DU beweisen.Das ist in diesem Lande so.Der andere will dir was ?

ER MUSS BEWEISEN.

Er kauft Schrott auf , da ist seine Bezeichnung auf der Visitenkarte und dem Kaufvertrag ( nehm ich mal an) ,... er hat Schrott bekommen ....

Würd mich zurücklehnen und nur Briefe öffnen die von Gerichten kommen.Anwaltsbriefe mit der Angabe "Annahme verweigert" ab in den nächsten Briefkasten.

#19 Drake

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Posted 29 March 2008 - 21:29 Uhr

Ja dann bin ich mal gespannt was da rauskommt...
Er hat geschrieben dass Zeugen da waren...
Er soll dann posten was dabei rausgekommen ist...

Edited by Drake, 29 March 2008 - 21:30 Uhr.


#20 Weizenbier

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Posted 29 March 2008 - 21:43 Uhr

vergiss es einfach.
du bist ein unwissender, also kein fachmann. er als händler ist fachmann und somit dafür zuständig zu checken was er kauft, wenn er schrott kauft ist es sein problem genauso wie wenn er nen schnäppchen macht.

ruf ihn zurück und zeig ihm nen gannnzzz großen stinkefinger!!

vor allem nach drei wochen.. vielleicht ist er ja in der zeit 7mal um die welt gefahren ohne dass der tacho mitlief.. wer weiss das schon..
der kann dir nix!