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Moped Verkauft Jetzt Will Er Geld Zurück...


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32 replies to this topic

#21 Sascha24FD

Sascha24FD

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Posted 30 March 2008 - 09:43 Uhr

Schonma Vielen dank für die vielen antworten...
Soweit bin ich auch schon der kann mir nichts soll doch der Anwalt
seine schwulen Briefe schreiben....das sitz ich einfach aus..
Ma gucken wie es weiter geht
Ich halt euch auf den Laufenden....

#22 clhei

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    Lehrling

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Posted 30 March 2008 - 22:09 Uhr

hatten das thema in der berufsschule recht ausführlich und auch nen juristen in der klasse. Er muss beweisen dass der Schaden zum Verkaufszeitpunkt schon vorhanden war und dass du davon wusstest. du bist nicht in der nachweispflicht, er will ja schließlich was von dir und nicht umgekehrt.

#23 R6-Onkel

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Posted 30 March 2008 - 22:15 Uhr

...das sitz ich einfach aus..


Kennst du keinen Anwalt,auch wen es nur ein bekannter über sieben ecken ist,der denen mal ein antwort schreiben zukommen lässt.Des kann wunder bewirken.

#24 AndreasWa

AndreasWa

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Posted 31 March 2008 - 09:30 Uhr

So in etwa war es bei meinem Schwager.
Da war nix mit aussitzen.
Am Ende kam es zu einem Vergleich, wo mein Schwager die Hälfte der Kohle abdrücken durfte.
Und mein Schwager hatte einen Anwalt. Solltest Du übrigens auch haben.

#25 Grillmeister

Grillmeister

    .

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Posted 31 March 2008 - 14:12 Uhr

Laut Juraforum muss er beweisen, dass zum Kaufzeitpunkt der Defekt schon vorhanden war. Sowas soll wohl öfter vorkommen und oft kommen die durch die Einschüchterung auch damit durch.

In einem Gerichtsurteil hatte ich mal gelesen, dass einem Händler ein gewisses technischen Verständnis vorausgesetzt wird. Er kann also nicht behaupten, dass der Defekt schon war, er das aber aus Unwissenheit nicht gemerkt hat.

#26 donkey78

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Posted 02 April 2008 - 18:25 Uhr

vergiss es einfach.
du bist ein unwissender, also kein fachmann. er als händler ist fachmann und somit dafür zuständig zu checken was er kauft, wenn er schrott kauft ist es sein problem genauso wie wenn er nen schnäppchen macht.

ruf ihn zurück und zeig ihm nen gannnzzz großen stinkefinger!!

vor allem nach drei wochen.. vielleicht ist er ja in der zeit 7mal um die welt gefahren ohne dass der tacho mitlief.. wer weiss das schon..
der kann dir nix!



Laut Juraforum muss er beweisen, dass zum Kaufzeitpunkt der Defekt schon vorhanden war. Sowas soll wohl öfter vorkommen und oft kommen die durch die Einschüchterung auch damit durch.

In einem Gerichtsurteil hatte ich mal gelesen, dass einem Händler ein gewisses technischen Verständnis vorausgesetzt wird. Er kann also nicht behaupten, dass der Defekt schon war, er das aber aus Unwissenheit nicht gemerkt hat.


so isses

#27 federballer

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Posted 15 October 2008 - 13:03 Uhr

Ma gucken wie es weiter geht
Ich halt euch auf den Laufenden....


Und was ist in den letzten 6 Monaten nun passiert - wie ists ausgegangen?

#28 tabbascoo

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Posted 15 October 2008 - 15:21 Uhr

privatkauf ist generell von rückgabe ausgeschlossen, es sei denn du hast Ihm getäuscht und der Richter sieht das auch so. Aber welcher Mensch kauft ein Moped um nach 3 wochen festzustellen das der Motor kaputt ist. wenn der richter ihm diese frage stellt und er nicht auf diese frage vernünftig antworten kann, dann ist er selbst schuld.

ausserdem verkaufst du ja kein neufahrzeug. das ein fahrzeug altersbedingt probleme hat weiss auch ein richter.
also ich würde mir kein kopf darüer machen

#29 R6iner

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Posted 15 October 2008 - 16:41 Uhr

Das würd mich auch brennend interessieren. (gell tim) :zwinker:
Hab grad daselbe Problem. :happy:

#30 Gwildor

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Posted 15 October 2008 - 17:43 Uhr

Hast du die Mängel im Kaufvertrag stehen?

Gekauft wie gesehen muss nicht unbedingt rein?

Wenn die Mängel nicht drin stehen dann ist es eine arglistige Täuschung dann hast du die kacke am Dampfen ansonsten er!

#31 FreeBiker

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Posted 15 October 2008 - 18:52 Uhr

Wo haste denn den Kaufvertrag her ??? Meist steht doch schon der satz " Unter jeglicher ausschluss von Garantie oder Sachmängelhaftung " oder so ähnlich. Wäre man damit nicht schon draußen ??

#32 tramper

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Posted 15 October 2008 - 19:17 Uhr

Also ich nehme immer diese Vorlage von MOTORRAD ONLINE für Verkäufe. Nur noch ausfüllen :hihi:

http://www.motorradonline.de/sixcms/media....Kaufvertrag.pdf



ZUDEM sagt MOTORRAD zum Gebrauchtkauf auch folgendes:

http://www.motorradonline.de/lexikon/recht...m-kauf.4554.htm


Gruss

#33 R6iner

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Posted 19 October 2008 - 19:16 Uhr

Hatte grad dasselbe Problem mit nem Forumsmitglied.
Hat von mir ne R6 für einen fairen Preis gekauft.
Kam dann nach einer Woche und reklamierte eine Undichtigkeit an der rechten Gabelseite, die niemand vorher bemerkt hatte (komisch).
Da wollte er sie wieder zurüchgeben.
Ich teilte ihm danach mit,daß das Mopped ja noch Garantie habe und er zu seinem Händler gehen soll.
Tage später schickt er mir dann ein Bild von Kratzern und einer Delle auf der Innenseite der Schwinge.
Daraufhin forderte er von mir die Rücknahme des Bikes.
Gott sei Dank hatte das Bike vorher ne Inspektion bei Yammihändler und die haben nix bemerkt.
Da war komischerweise noch alles in Ordnung.
Meine Anwältin teilte mir dann mit, daß er mir beweisen müsse,daß der Schaden beim Kauf schon bestanden hätte.
Wenn er das nicht kann, muß ich sie auch nicht zurücknehmen.


Mußt Dir also keine Sorgen machen, daß Du das Bike zurücknehmen mußt.