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Tüv Bericht Bei Einer Neuen Yamaha


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10 replies to this topic

#1 Astritis69

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Posted 05 April 2008 - 18:05 Uhr

Hallo Gemeinde,

eine Frage habe ich:

Bekommt man bei seinem Händler, wenn man sich eine neue Yamaha kauft ein Tüv Bericht?

Hab da noch ein kleines Problem mit meinem Verkäufer, diesem wurde die neue Maschine vom Händler angemeldet und der Käufer bzw. jetzt mein Verkäufer habe kein TÜV Bericht gesehen/ gehabt. Sein Händler meint auch, dieser wäre auch nicht nötig bei Neufahrzeug.

Jetzt hole ich am Dienstag meine Maschine ab und er hat kein TÜV Bericht liegen, so kann ich meine neue bzw Gebrauchte nicht ummelden... Was nun? TÜV NEU oder spinnt der Händler?

#2 yellow toto

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Posted 05 April 2008 - 18:19 Uhr

Wenn du das Motorad ummeldest, bekommst du doch den Fahrzeugschein. Der müßte als Nachweis ausreichen, da die Maschine noch nicht das erste mal nach Zulassung beim TÜV war.

#3 Drake

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Posted 05 April 2008 - 18:36 Uhr

Nein zum Ummelden brauchst so einen Bericht nicht...

#4 Astritis69

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Posted 05 April 2008 - 18:40 Uhr

Hmm ich hab bis jetzt immer ein Tüv Bericht gehabt... aber nun ja... ich werde euch glauben aber mich nochmal bei der Zulassung Informieren....

#5 Drake

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Posted 05 April 2008 - 18:43 Uhr

Wie alt ist die Maschine die du gekauft hast war die schon bei der ersten Hauptuntersuchung...?

#6 Astritis69

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Posted 05 April 2008 - 19:26 Uhr

Die Maschine ist 05/2007 daher war sie noch nicht beim Tüv

#7 Bruchpilot

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Posted 05 April 2008 - 19:38 Uhr

also soweit ich weiß hab ich auch keinen tüv bericht bekommen bei meiner als ich sie neu gekauft habe...

#8 MIC

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Posted 05 April 2008 - 19:50 Uhr

Ich habe auch keinen TÜV-Bericht bekommen, als ich meine vom Händler geholt habe.

#9 Gast-michael15_*

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Posted 05 April 2008 - 20:02 Uhr

Bei einem neuen Motorrad (bis 2 Jahre) gibt es keinen Bericht zur Hauptuntersuchung. Die HU wird bei Neufahrzeugen (Motorrad) erst nach 2 Jahren fällig und danach benötigt man zum Ummelden einen gültigen HU-Bericht. Dazu reicht aber meist auch die Eintragung im Fahrzeugschein oder auf der Abmeldebescheinigung aus.

Anders verhält es sich bei der Abgasuntersuchung. Hier reicht die Plakette alleine nicht aus. Als Nachweis ist eine gültige Prüfbescheinigung vorzulegen. Allerdings nicht bei Neuahrzeugen sondern erst nach 2 Jahren analog zur HU.

#10 Drake

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Posted 05 April 2008 - 20:08 Uhr

Ja genau wenn Sie noch nicht bei der ersten Hauptuntersuchung war kriegst auch keinen Bericht...
Kannst einfach ummelden...

Edited by Drake, 05 April 2008 - 20:18 Uhr.


#11 mikerider

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Posted 06 April 2008 - 10:49 Uhr

Bei mir war das auch so! Hab meine im November 2007 gekauft und die war Erstzulassung 08/2006. Musste beim ummelden nur den alten Fahrzeugschein und -brief vorlegen. Tüv brauchst nicht wegen den 2 Jahren bei Neufahrzeugen