Hi,
für alle die es interessiert um das hier endlich mal abzuschließen. Der 330000 und 330006 sind die falsche Grundlage. Hier bezieht sich der Verstoß auf das Erlöschen der Betriebserlaubniss, also auf die FZV, nicht wie durch "Kontrast" geschrieben auf 330000, also § 30 StVZO.
Hier würde der 803600 greifen.
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG;
175 BKat Fahrzeugzulassungsordnung
Somit stimmen beide Vorschriften wunderbar überein!!!
Zudem kommt es darauf an wie die Polizei die Situation beurteilt,
1. Auspuff defekt, dadurch zu laut z.B. durch Rost StVZO
2. Auspuffanlage nur zu laut keine Veränderungen vorgenommen, oder
3. was hier wohl einige verwirrt hat, bauliche Veränderung vorgenommen BE erloschen und somit FZV, 50 € und 3 Punkte
Edited by Snooker-R6-2008, 09 February 2009 - 20:43 Uhr.