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Mit Leo Vince In Die Kontrolle


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13 replies to this topic

#1 Sundouner

Sundouner

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Posted 19 April 2008 - 15:25 Uhr

Hallo Leute,
bin nun schon eine Zeit lang in dem Forum und mehr der Leser als der Schreiber aber heute muss ich meinem Ärger mal Luft machen.
Gestern der erste schöne Tag wo ich mal Zeit habe, ich auf meine R6 Baujahr 2005 und mal ne kleine Runde gedreht.
Ich bin noch keine halbe Stunde gefahren, schon die erste Polizeikontrolle.
Ich hab nix zu befürchten (bin sehr gewissenhaft in dem was ich tue und auch schon etwas älter) dachte ich.
Der Grund des Anstoßes meine Leo Vince High Up. :bullerei: :nönö:
Letztes Jahr neu gekauft und montiert zwischenzeitlich beim Tüv gewesen, alles super.
Sage gleich dazu, alles original den Eater noch nie ausgebaut und alles in Top Zustand.
Kurzum kein Serienauspuff die haben direkt auf der B 54 Adolfsech eine Geräuschmessung gemacht. Im Schein steht 92 Db gemessen 98 Db.
Laber laber, die Beamten haben von einer Stilllegung abgesehen ich bekam eine Mängelkarte und muss innerhalb von nur 2 Tagen mein Bike mit original Auspuff vorfahren.
Supi schrauben am Wochenende und anschließend kann ich meinen fast neuen Leo in die Tonne treten weil bei einer erneuten Kontrolle das Fahrzeug stillgelegt wird. (denke mal wegen Vorsatz) So die Aussage des Beamten.
Polizeipräsidium Westhessen Polizeiautobahnstation Wiesbaden.
Und da soll man noch ruhig bleiben.
:kotz:

Edited by Sundouner, 19 April 2008 - 15:29 Uhr.


#2 bastiR6

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Posted 19 April 2008 - 15:32 Uhr

biste sicher mit stilllegung beim nächsten mal? Weil dafür müsste doch die Sache irgendwie hinterlegt werden und ich glaube, dass dies bei ner mängelkarte nicht so ist oder? Haste denn nen Busgeldbekommen oder so?

#3 Tooom

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Posted 19 April 2008 - 15:35 Uhr

Ich bin mir sicher das selbst mit Originalauspuff keine 92db machbar sind. Zumal die ja denke mal am Strassenrand gemessen haben

#4 Sundouner

Sundouner

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Posted 19 April 2008 - 15:45 Uhr

Hab da überhaupt keine Erfahrung und bin auch noch nie angehalten worden.
Ne kein Busgeld.

#5 fabtoPp

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Posted 19 April 2008 - 15:59 Uhr

Hm.

Ohne es jetzt genau zu wissen, aber vllt. mal als Denkanstoß, vllt. fällts wem genauer ein :

Da gabs doch das Gerichtsurteil, dass ein lauter werdender Zubehörauspuff ( mit ABE ) der wirklich absolut original belassen wird, rechtens ist, Zwecks "natürlichem Verschleiß" ( Demmwolle ) etc. ?!

:uuh:

fabi.-

#6 Eastzide

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Posted 19 April 2008 - 16:20 Uhr

Wann zu Laut??

Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.



#7 AliBaBa

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Posted 19 April 2008 - 17:20 Uhr

Sehr interessant! Könntest Du bitte noch ne Quellenangabe machen.

Dann druck ich mir das aus und führ das in Zukunft mit ;)

Dankeschön

#8 Alfredo

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Posted 19 April 2008 - 17:33 Uhr

Der Leo hat doch sicher 'ne ABE oder so dabei - was steht denn da als Geräuschwert drin?

Ansonsten würde ich ggf. mal beim Hersteller reklamieren wenn das Ding laut Papieren zulässig ist und die Werte dann doch überschreitet. :zwinker:

#9 Eastzide

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Posted 19 April 2008 - 17:49 Uhr

Zum obrigen text, der is aus nem anderen Forum. Hier noch was von MOTORRAD online

Ein besonders heikles Thema, nicht nur bei einem Auspuffanlagentest, sondern vor allem bei Kontrollen im Straßenverkehr. Denn die Polizei kennt keine Gnade, wenn jemand mit einer zu lauten Auspuffanlage unterwegs ist. Bislang besteht am Straßenrand nur die Möglichkeit einer Standgeräuschmessung. Als Toleranzgrenze gelten hierbei fünf dB (A) über dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert. Wenn die Ordnungshüter Zweifel haben, dass es sich um einen regulären Dämpfer handelt, sind sie berechtigt, das Motorrad für eine Fahrgeräuschmessung zu konfiszieren. Das droht in jedem Fall allen Fahrzeugen, die bei der Standgeräuschmessung die Toleranzgrenze überschreiten. Dann heißt es: entweder bei nächster Gelegenheit mit einer zulässigen Anlage vorfahren oder einer teuren Fahrgeräuschmessung zustimmen.

Standgeräuschmessung: Das Mikrofon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl (bei Motorrädern, deren Nenndrehzahl über 5000/min liegt – was bei fast allenModellen der Fall ist). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A).

Fahrgeräuschmessung: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern zum Mikrofon keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit 50 km/h an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende, wo er das Gas wieder abrupt schließt. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt schließlich den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert.

Fahrzeugvoraussetzungen: Das Testfahrzeug für Homologations- oder Nachmessungen von Zubehörschalldämpfern darf im Serientrimm den in den Papieren eingetragenen Wert – im Fall der Bandit 79 dB (A) – um maximal drei dB (A) überschreiten, den gültigen Grenzwert von 80 dB (A) jedoch nur um ein dB (A). Folglich darf die Bandit maximal 81 dB (A) erreichen. Der Standgeräuschwert, bei der Bandit sind 89 dB (A) eingetragen, darf ebenfalls um drei dB (A) über dem eingetragenen Typprüfwert liegen. Einen Grenzwert schreibt der Gesetzgeber hier nicht vor.

MOTORRAD gesteht den Zubehörschalldämpfern beim Test die für die Serienanlage zulässigen Toleranzgrenzen zu. Bei einer offiziellen Homologation müssten die Nachrüstdämpfer exakt den Fahrgeräuschwert der Originalanlage einhalten, dürften also streng genommen nicht lauter sein als die gemessenen 79 dB (A) der serienmäßigen Bandit.





http://www.motorrado...?&ref_id=241790

#10 Drake

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Posted 19 April 2008 - 17:50 Uhr

Ich bin mir sicher das selbst mit Originalauspuff keine 92db machbar sind. Zumal die ja denke mal am Strassenrand gemessen haben


Also auf die 92 kommst bestimmt nicht hin...
Und so eine Straßenrandmessung ist sowiso nichts halbes und nichts ganzes...

Edited by Drake, 19 April 2008 - 17:51 Uhr.


#11 Sundouner

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Posted 19 April 2008 - 17:57 Uhr

Da steht nur EG Zulassung mit Zulassungsnummer aber kein Db Wert.

Die Messung war auf dem Seitenstreifen der Bundesstraße und das ganze liegt wie in einem Tal sprich rechts und links Berge und ne Menge Auto und LKW Verkehr. Die Messung war sicherlich nicht korrekt aber trotzdem hab ich jetzt die Lauferei und den Ärger mit meinem Auspuff. Hab zwar außer dem Mängelbericht kein Busgeld bekommen aber wie gesagt die Drohung war das das Bike beim nächsten Mal stillgelegt wird.
Wegen dem Leo den ich ja jetzt nicht mehr anbauen darf, sollte ich mich an den Hersteller wenden. ( ja is klar )

#12 sTyLe

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Posted 19 April 2008 - 18:08 Uhr

was ich machen würde:
orig ding dran, begutachten lassen und wieder den leo dran. danach mit dem leo, wenn der ganze ärger vorbei ist mal zum tüv und ganz lieb um eine db-messung bitten. wenns immernoch zu laut ist, entweder neue wolle rein oder verkaufen und was leiseres kaufen...

#13 AliBaBa

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Posted 19 April 2008 - 18:09 Uhr

Wo musst Du denn dein Motorrad nochmals vorführen? Würde mich vorher schlau machen wies richtig geht und was die dürfen und was nicht(siehe Text von Eastside) und es dann darauf ankommen lassen. soviel ich weiss darf deine Tüte 5 dBa über dem Wert liegen der bei Dir eingetragen ist. Ich weiss leider nicht mehr auswendig wie viel das bei der Rj95 war aber laut der Aussage, wenn sie denn stimmt, wären das dann 93dBa die Du mindestens im Shein stehen haben müsstest.

#14 P@rtisan

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Posted 19 April 2008 - 18:23 Uhr

kleiner beitrag von mir

- stilllegen darf die polizei nicht, die zuständige behörde ist das StVA! Diese dürfen auch nur aufgrund ERHEBLICHER Fzgmängel sicherstellen. Ein durch Verschleiss zu laut gewordener ESD zählt sicherlich nicht dazu.
- vor dem Hintergrund der neuen Fassung der FZV sollten diese Kollegen den Ball flach halten
- Eine Sicherstellung des Topfes an Ort und stelle wäre nicht rechtens ... es sei denn die können eine Manipulation begründen. Bei dem Wert aber unrealistisch und sowieso nicht verhältnismäßig.

alles in einem .. da du nicht ma nen Bußgeld bezahlt hast sondern nur ne Mängelkarte bekommen hast, wollten se dir nu Angst machen!!! Weiterfahren und gut is ...und natürlich die MK abstempeln lassen!