Hallo
ich hab mal eine Frage da egalwen ich frage mir keiner eine richtige antwort geben kann wie weit müssen dieblinkerhinter dem Nummernschild raus schaun hab bei mir jetzt mini led dran und joa die schauen halt grad so raus ...
MFG Phil
Blinker Hinter Kennzeichen!
Started by R6-2008/03, 11.05.2008 - 11:42 Uhr
6 replies to this topic
#1
Posted 11 May 2008 - 11:42 Uhr
#2
Posted 11 May 2008 - 12:06 Uhr
Also vllt. kann ich dir da etwas helfen.
Die Innenseiten der Lichtaustrittsfläche der Blinker "von der durch die senkrechte Längsachse des Kraftrades verlaufenden Ebene" vorne einen Abstand von mindestens 17 cm hinten mindestens 12 cm haben. Das heisst dass JEDER Blinker diese Entfernung zur Mittelachse aufweisen muss.
Somit dürfen die Blinkerinnenseiten vorne nicht näher als 34 cm hinten 24 cm aneinander liegen. Weiterhin muss der Abstand der Blinkerinnenfläche zum äußersten Rand des Scheinwerfers mindestens 10 cm betragen
. Der unterste Punkt muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
So solltes halt eigentlich sein, aber ich glaube nicht das da groß drauf geachtet wird. Solange alles funktioniert und erkennbar is, solltest du damit keine Probleme haben.
Die Innenseiten der Lichtaustrittsfläche der Blinker "von der durch die senkrechte Längsachse des Kraftrades verlaufenden Ebene" vorne einen Abstand von mindestens 17 cm hinten mindestens 12 cm haben. Das heisst dass JEDER Blinker diese Entfernung zur Mittelachse aufweisen muss.
Somit dürfen die Blinkerinnenseiten vorne nicht näher als 34 cm hinten 24 cm aneinander liegen. Weiterhin muss der Abstand der Blinkerinnenfläche zum äußersten Rand des Scheinwerfers mindestens 10 cm betragen
. Der unterste Punkt muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
So solltes halt eigentlich sein, aber ich glaube nicht das da groß drauf geachtet wird. Solange alles funktioniert und erkennbar is, solltest du damit keine Probleme haben.
Edited by bAd_rAsh, 11 May 2008 - 12:11 Uhr.
#3
Posted 11 May 2008 - 14:13 Uhr
Das stimmt nicht mehr:
Nach EU-Recht ( ca. seit 2003 ) müssen die Blinker hinten nur noch jeweils einen Abstand von 9cm zur Fahrzeugmitte haben, sprich 18cm von Blinker zu Blinker
Nach EU-Recht ( ca. seit 2003 ) müssen die Blinker hinten nur noch jeweils einen Abstand von 9cm zur Fahrzeugmitte haben, sprich 18cm von Blinker zu Blinker
#4
Posted 12 May 2008 - 18:58 Uhr
danke schön
#5
Posted 12 May 2008 - 20:52 Uhr
bei mir sinds mit Rhombus und KZ halter..vielleicht 12, insgesammt. Interessiert hier im Norden eh kein Schwanz.
#6
Posted 14 May 2008 - 09:53 Uhr
meine blinker werden zu einem drittel vom kennzeichen verdeckt...
wurde darauf mal bei ner kontrolle von der rennleitung
angesprochen...
als ich dem netten herren dann erzählt hab, das ich nix dafür kann , das die in HH nur kuchenbleche verteilen, hat er auch nur gegrinnst
und dann war das thema erledigt...
wurde darauf mal bei ner kontrolle von der rennleitung
als ich dem netten herren dann erzählt hab, das ich nix dafür kann , das die in HH nur kuchenbleche verteilen, hat er auch nur gegrinnst
#7
Gast-R6 Roman_*
Posted 14 May 2008 - 19:05 Uhr
21 cm zu einander hinten 100%





