Hallo Leute,
mal ne kurze Frage zur Unterbodenbeleuchtung: Haben sich da seit neustem die gesetzlichen Bestimmungen geändert? Ist diese jetzt sogar im Stand nicht mehr erlaubt oder darf man sie ohne TÜV Abnahme anbauen und im Stand anhaben?
Gibt es paar gute Ausreden, wenn man "ausversehen" vergisst diese auszumachen?
Danke für eure Antworten...
Unterbodenbeleuchtung
Started by MaxZorin, 06.07.2005 - 13:40 Uhr
6 replies to this topic
#1
Posted 06 July 2005 - 13:40 Uhr
#2
Posted 06 July 2005 - 14:37 Uhr
Ausreden? Für wie blöd hälst du denn die Polizei? Was willst du sagen? OH, hab aus versehen UBB verbaut????
Es hat sich rein gar nichts geändert ... diese Teile sind nich im ÖVR zugelassen ... spielt keine rolle ob im stand oder während der Fahrt!
Es hat sich rein gar nichts geändert ... diese Teile sind nich im ÖVR zugelassen ... spielt keine rolle ob im stand oder während der Fahrt!
#3
Posted 06 July 2005 - 14:42 Uhr
gar nich erlaubt? mir hat mal nen TüVer erzählt ich könne die über den Türkontaktschalter schalten und als Einstiegsleuchte nutzen (haben viele Autos ja schon serienmässig dran)! hat der mich beschissen?????
#4
Posted 06 July 2005 - 14:45 Uhr
ich hab von vielen gehört dass leuchten mit außenwirkung zugelassen sein müssen ... als einstiegsleuchte die bei audi und so verbaut ist ist es ok .. wenns ne eNr hat ... aber nich so ne monsterröhren!
meiner ansicht nach spielt es keine rolle ob stand oder fahrt ...sonst hieße es ... während der fahrt im övr verboten ... aber da steht ... im bereich der StVZO nicht zugelassen!
meiner ansicht nach spielt es keine rolle ob stand oder fahrt ...sonst hieße es ... während der fahrt im övr verboten ... aber da steht ... im bereich der StVZO nicht zugelassen!
#5
Posted 12 July 2005 - 20:59 Uhr
Sag mal, was für n Bike fährst du eigentlich??? Musst du da irgendeine Tür öffnen um einzusteigen?
Das Problem bei der Einstiegshilfe ist, dass nicht der Tüv dass Sagen hat, sondern die Polizei. Solltest du mit der Unterbodenbeleuchtung durch den Tüv gekommen sein, kann es trotzdem sein, dass bei einer Verkehrskontrolle die Polizei sagt, dass das Ding ab muss, du zusätzlich noch Verwarnungsgeld zahlen musst oder er dir dein Fahrzeug gleich komplett stilllegt.
Kommt halt immer drauf an, also lass es lieber ab.
Das Problem bei der Einstiegshilfe ist, dass nicht der Tüv dass Sagen hat, sondern die Polizei. Solltest du mit der Unterbodenbeleuchtung durch den Tüv gekommen sein, kann es trotzdem sein, dass bei einer Verkehrskontrolle die Polizei sagt, dass das Ding ab muss, du zusätzlich noch Verwarnungsgeld zahlen musst oder er dir dein Fahrzeug gleich komplett stilllegt.
Kommt halt immer drauf an, also lass es lieber ab.
#6
Posted 13 July 2005 - 14:02 Uhr
Servus ! ! !
Einem Geschäftskollegen haben sie das Kabel durchgeschnitten. . .
Polizei oder TÜV, das weis ich nicht mehr. Glaube aber Tüv war es. . .
Mfg Darkness
Einem Geschäftskollegen haben sie das Kabel durchgeschnitten. . .
Polizei oder TÜV, das weis ich nicht mehr. Glaube aber Tüv war es. . .
Mfg Darkness
#7
Posted 13 July 2005 - 14:22 Uhr
Einem Geschäftskollegen haben sie das Kabel durchgeschnitten. . .
Polizei oder TÜV, das weis ich nicht mehr. Glaube aber Tüv war es. . .
das zählt doch dann unter Sachbeschädigung. Oder??? können doch nicht einfach irgendwas kaputt machen auch wenns nicht zugelassen ist. Muss heißen abbauen dann kannste wieder kommen.





