!achtung, Urteil In Adac Motorwelt
#1
Posted 09 July 2005 - 13:54 Uhr
(original Artikel aus der ADAC Motorwelt)
BIKERPECH. Kinder unter zehn haften nicht für Fehler im Straßenverkehr. Bitter für einen Motorradfahrer, der - um die Kollision mit einem vor ihm plötzlich nach links abbiegenden neunjährigen Radler zu vermeiden - seine Maschine herumriss und stürzte. Er verklagte die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtsplicht. Vergeblich. Wenn ein Neunjähriger sein Rad sicher beherrscht, muss er im Verkehr nicht mehr beaufsichtigt werden.
(OLG Oldenburg, DAR 05, 343)
(Artikel Ende)
Super Idee, soll dass etwa bedeuten, dass ich bei einer solchen Situation lieber an meine Maschine denke, und das Kind einfach umbügel und weiterfahre oder was?
Den Sinn muss mir mal einer erklären.
#2
Posted 09 July 2005 - 13:58 Uhr
ein 9jähriger kann in meinen augen nicht selbstständig sicher am verkehr teilnehmen ... somit sind die eltern dran! das problem ist dass man die ganzen hintergründe nicht kennt. so oder so ist man aber bei nem VU mit nem Kind arm dran!
#3
Posted 09 July 2005 - 17:42 Uhr
#4
Posted 09 July 2005 - 19:22 Uhr
das Überleben steht auf jedenfall an erster Stelle, mich wundert es halt nur, dass in diesem Fall der Fahrer keinen Cent bekommen hat.
#5
Posted 09 July 2005 - 22:55 Uhr
Aber ne Sauerei ist es schon, dass der Biker keinen Cent sieht. Hatte immer gedacht, dass Eltern für ihre Kinder haften
#6
Posted 09 July 2005 - 23:47 Uhr
#7
Gast-SchweinfurtR6_*
Posted 01 October 2008 - 22:15 Uhr
Anderes Beispiel: Auf der Autobahn rechts überholen 3 Punkte. Auf dem Standstreifen (rechts überholen) 1 Punkt.
#8
Posted 02 October 2008 - 09:53 Uhr
Zufällig stand direkt daneben ne Streife
Nebenbei hat der LKW Fahrer mich noch gepackt, am Arm hin und hergerissen und dabei voll zur Sau gemacht von wegen was ich Bengel mich hier auf der Strasse rumzutreiben habe!
Er machte dann auch gleich Zicken bei den
Vielleicht sehen die das so wenn man diese Fahrradprüfung in der Grundschule gemacht hat (Ich kenne das noch mit der Verkehrserziehung)Wenn ein Neunjähriger sein Rad sicher beherrscht, muss er im Verkehr nicht mehr beaufsichtigt werden.
(OLG Oldenburg, DAR 05, 343)
#9
Posted 02 October 2008 - 10:07 Uhr
#10
Posted 02 October 2008 - 10:45 Uhr
du bekommst echt en dicken platz in der HALL OF FAME!
in der Rubrick: wer kramt inerhalb einer woche die ältesten Beiträge raus und schreibt irgendnen schmarn dazu
#11
Gast-R6RA89_*
Posted 02 October 2008 - 13:28 Uhr
Edited by R6RA89, 02 October 2008 - 13:30 Uhr.
#12
Posted 02 October 2008 - 13:48 Uhr
da kann ja dann jeder 9 jährige machen was er will auf der straße, wo kommen wir denn da hin...
armes deutschland
mfg the basti





