Moin moin!
Also, ich hab erst letzte Woche meinen Leo von www.auspufflager.de bekommen. Hab vorher abgeklärt.
Hier mal nen Auszug aus dem Email Verkehr mit dem Typ von der MFK:
Halt von unten nach oben lesen
"Guten Tag
Dieser Schalldämpfer kann in der Schweiz mit diesem Gutachten an Ihrem Fahrzeug ohne Eintrag im
Fahrzeugausweis verwendet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Dominique Rudin
Verkehrsexperte
Motorfahrzeugprüfstation beider Basel
Reinacherstrasse 40
4142 Münchenstein
Telefon: 061 / 416 46 46
mfpbb.technik@bl.ch
From: Sent: Monday, May 05, 2008 5:55 PM
To: ZZJPM MFP Technische Auskunft
Subject: Re: [SPAM]RE: Zubehörauspuff für Motorräder
Guten Tag!
Typenschein Nummer ist 6YA1 58
MfG
----- Original Message -----
From: ZZJPM MFP Technische Auskunft
To: René
Sent: Monday, May 05, 2008 7:51 AM
Subject: [SPAM]RE: Zubehörauspuff für Motorräder
Guten Tag Herr
Um Ihnen eine korrekte Antwort auf die Frage zu geben , bräuchten wir die Typengenehmigungsnummer Ihres
Motorrades welche im Feld 24 im Fahrzeugausweis ersichtlich ist.
Mit freundlichen Grüssen
Dominique Rudin
Verkehrsexperte
Motorfahrzeugprüfstation beider Basel
Reinacherstrasse 40
4142 Münchenstein
Telefon: 061 / 416 46 46
mfpbb.technik@bl.ch
-----Original Message-----
From: Sent: Friday, May 02, 2008 9:29 PM
To: ZZJPM MFP Technische Auskunft
Subject: Zubehörauspuff für Motorräder
Guten Tag!
Nachdem ich im Internet auf ein paar Interessante Informationen gestossen bin, möchte ich noch eine direkt betroffene Meinung einholen.
Bei
http://www.admin.ch/...741_41/a53.html Absatz 3e steht das mit der Richtlinie 97/24,
bei
http://www.baselland...eug/auspuff.htm unter Punkt f.
Dann hab ich folgende ABE gefunden:
http://www.leovince....ten/co-6398.pdf Da steht auch die Richtlinie 97/24.
Handeln tut es sich um folgenen Auspuff:
http://www.leovince.de/item.php4?6398 Jetzt meine Hauptfrage:
Ist dieser Auspuff mit diesem Beiblatt in der Schweiz erlaubt? Oder braucht er eine Einzelabnahme?
Ich hoffe, dass Sie mir diese Frage beantworten können.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen"
Wichtig ist einfach, dass Du ein
Beiblatt mit ner 97/24 Nummer hast. Die e-Nummer auf dem Topf eingestanzt ist.
Aber rein theoretisch kann jeder

ne Schallmessung beantragen wenn es ihm zu laut ist.
Aber für das hab ich nen Rechtsschutz, schliesslich hab ich nicht die Typenprüfung unterschrieben...
Hoff konnt Dr ein bisschen helfen.
Greetz