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Der Db-killer Und Seine Gerüchte ^^


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23 replies to this topic

#1 Fraglord

Fraglord

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Posted 01 July 2008 - 18:31 Uhr

Hi Leute,

ein Klassenkamerad hat mir vorhin erzählt, dass sein Fahrlehrer im Laufe seiner "Fahrschülerlaufbahn"
erzählt hat, dass die Strafen für das Fahren ohne DB-Killer gemindert wurden...
...anscheinend müsste man neuerdings statt 75€ und 1 Punkt
nur noch 15 € und 0 Punkte als Strafe bekommen...
...was haltet ihr von dieser Aussage? habt ihr schon etwas davon gehört ^^?

ich kann mir das absolut nicht vorstellen...weil
1) wird heutzutage nichts mehr (freiwillig) billiger ^^
und
2) warum sollten sie grade bei so einem "Störfaktor" die Strafe mindern O.o?

greetz,
Fraglord :abgelehnt:

#2 Iggi

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Posted 01 July 2008 - 18:37 Uhr

njaa nicht ganz unrecht dein Fahrschullehrer ;-)

kostet nur noch 25€ (?) und 0 Punkte :D
AUßER: du hast den Killen an Bord und sagst dem Herren :bullerei:, dass du ihn fix wieder einbaust... das wäre dann vorsatz und wird mit der alten strafe geahndet.

Aber benutz mal die Suche, da gibs einiges zu :yeah:

#3 Barry

Barry

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Posted 01 July 2008 - 18:40 Uhr

Ja super und wenn du ihn dann nicht mit hast sagen sie dir sorry aber so können wir dich nicht weiter fahren lassen. :verwirrt: :hmmm:

Gruß Barry

#4 Hotbrowser

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Posted 01 July 2008 - 18:53 Uhr

alles Quatsch, Du mußt denen beweisen das es kein Vorsatz ist. Selbst wenn Du die Schraube verlierst ist es Vorsatz weil Du ja weitergefahren bist.
Hot

#5 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Posted 01 July 2008 - 19:41 Uhr

ist ja wieder verwirrung pur...................

im andern thread ist einer die tage angehalten worden und der mußte 75€ und 3 punkte kassieren.

was denn jetzt????????????

#6 Xen@R6

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Posted 01 July 2008 - 19:41 Uhr

Andersrum, er muss dir beweisen das es vorsatz ist....nur wenn er das kann erswartet dich eine höhere strafe, ansonsten 25 euronen zur verwarnung.

#7 simmifreak

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Posted 01 July 2008 - 20:04 Uhr

RICHTIG, mich hat auch schon einer aufgehalten, hab ihm gleich gesagt das ich weiß das es nur noch 25euro kostet, und dann wars ihm auch gleich schon wurscht. der war selber moppedfahrer und weiß halt das es sinnlos is, weil kein biker wegen 25 euro mit killer fährt :-D

peace

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#8 Tobi_R6

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Posted 01 July 2008 - 20:15 Uhr

Hab ich auch schon gehört. Soll Lautstärkenabhängig sein.

#9 Jirka1982

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Posted 01 July 2008 - 20:44 Uhr

Naja dann sollte man immer Bargeld dabei haben und den Jungs noch´n 5er Trinkgeld dazu stecken!!!!

:grins: :grins: :grins: :grins:

#10 Gast-Suddl_*

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Posted 01 July 2008 - 21:00 Uhr

Der Motorrad :bullerei: der mich wegen meinem fehlendem DB-Killer angehalten hatte, meinte, dass es auf den :bullerei: drauf ankommt, wie viel das kostet.

Dadurch das ich so ehrlich war und es gleich von selbst zugegeben hatte, hat er mich nur ermahnt. Ich sollte ihn auch wieder einbauen, aber da ich kein Werkzeug dabei hatte, ging das nicht. Sollte es dann zuhause machen.

Er sagte mir dann noch, dass das bis zu 120€ kosten kann der Spaß. Dadurch, dass der eigtl. ganz korrekt war, hab ich da nicht weiter nachgefragt. War froh, dass ich mit der Ermahnung davon kam.

#11 masterR6

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Posted 01 July 2008 - 22:29 Uhr

:abgelehnt: also war mit meiner r 6 am samstag in münchen wie der zufall wollte auch viele :bullerei: mmm das war blöd sie haben mich rausgezogen und auch festgestellt das mein db killer nicht mit war :zwinker: habe einen auf dumm gemacht aber egal ging nix ausser der neue kugelschreiber von der :bullerei: 45 € keinen punkt aber sie wollen jetzt innerhalb einer woche ein gutachten vom tüv (50€ ) obwohl ich eine E nummer habe und eine ABE !!!!! das ist halt alles gerede, gehe davon aus das es an der laune von der :bullerei: liegt ob man 25€,45€,75€ zahlen muß ! :verwirrt:

#12 Gast-Suddl_*

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Posted 01 July 2008 - 23:47 Uhr

Das hatte mein :bullerei: auch gesagt, dass man Pech haben kann und zum TÜV geschickt wird. Das gibt dann zwar keinen Punkt, aber wird nochmal ne Ecke teurer... :verwirrt:

#13 Skipi

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Posted 02 July 2008 - 00:25 Uhr

Also zum TÜV können sie dich nur schicken wenn keine E-Nummer auf dem Auspuff vorhanden ist!
Ist sie das hat der liebe Beamte pechgehabt...

#14 Fraglord

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Posted 02 July 2008 - 21:46 Uhr

vielen, vielen Dank für Eure zahlreichen Stellungnahmen, Meinungen und Erfahrungsberichte *freu* :happy:
hmm, das Thema scheint wohl ein Thema für sich zu sein ^^
aber ich glaube nun, dass mein dB-Killer jetzt doch lieber im Auspuff stecken bleibt :tütü:
weil man wird -leider- nicht immer auf freundliche oder auf "für-Motorradfahrer-gesinnte" Beamte treffen :ph34r:

#15 Gast-Suddl_*

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Posted 02 July 2008 - 22:47 Uhr

Also zum TÜV können sie dich nur schicken wenn keine E-Nummer auf dem Auspuff vorhanden ist!
Ist sie das hat der liebe Beamte pechgehabt...


Würde ich so nicht sagen. Denn mit der Rausnahme des DB-Killers erlischt ja die Betriebserlaubnis. :zwinker: Somit bringt die Nummer auch nicht. Denke, dass machen die dann auch nur bei Leuten, die pissig waren und die sie dann ärgern wollen. :grins:

Deshalb immer schön freundlich! :zwinker:

#16 Hotbrowser

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Posted 03 July 2008 - 11:26 Uhr

So, nochmal zum Verständniss :verwirrt:

Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Rechtsauslegungen. Nach meiner Rechtsauffassung bleibt es weiter bei den einschlägigen Rechtsfolgen, da sich auch mit der Rechtskraft der FZV an der Rechtslage nichts geändert hat.

Weiterhin liegt eine Erlöschen der BE Kraft Gesetz vor, wenn die in § 19 Abs. 2 StVZO genannten auflösenden Bedingungen eintreten. Als Rechtsfolge wurde und wird damit weiterhin die Zulassung eines Fahrzeugs ungültig. Handelt es sich somit um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug i. S. d. § 3 FZV, dann wird ein Fahrzeug ohne erforderliche Zulassung in Betrieb gesetzt. Ähnlich verhält es sich mit betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen, wo die Betriebserlaubnis ohnehin erloschen ist.

In beiden Fällen liegt ein Ordnungswidrigkeit vor, die mit 50 € und 3 Pkt. geahndet wird (BKat 175).

"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat= 3 Punkte + 50,00 Euro"


Die Untersagung der Weiterfahrt wird nach dem Gefahrenabwehrrecht / Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Quelle: FZV

Was uns bleibt bzw. zugutekommt ist, dass die Kontrollorgane (Rennleitung) nicht ohne weiteres die Weiterfahrt untersagen kann, da das mit der Gefahrenabwehr auf die Notwendigkeit ankommt. Die BE einziehen kann nur noch die Zulassungsstelle. Wobei es mit Sicherheit auch nen Rattenschwanz nach sich zieht wenn die Polizei ne Meldung an die Zulassungsstelle macht, die den Halter anschreibt um eine Vorführung bzw. ein Gutachten zu erlangen.

Im Endeffekt kommt es auch immer darauf an wo man denn gerade kontrolliert wird.
So Long
Hotbrowser

Edited by Hotbrowser, 03 July 2008 - 11:29 Uhr.


#17 Tooom

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Posted 03 July 2008 - 11:33 Uhr

und wieder einmal verstößt eine Behörde gegen das GG den darin heisst es ja bekanntlich das Alle Menschen gleich zu behandeln sind egal ob Strafen oder andere Sachen. 2. bricht Bundesesrecht Landesrecht.

#18 Dan87

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Posted 03 July 2008 - 11:35 Uhr

Also zum TÜV können sie dich nur schicken wenn keine E-Nummer auf dem Auspuff vorhanden ist!
Ist sie das hat der liebe Beamte pechgehabt...

Wenn die Rennleitung meint, dass dein Topf lauter ist, als eingetragen bzw. als zugelassen, musst zum TÜV.
Die messen dann und du kannst dein "E" vergessen -> Topf weg und orig. wieder hin...

Denn das Prüfzeichen ("E") gilt nur dann, wenn der Topf nicht lauter ist, als eingetragen ...

#19 Tooom

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Posted 03 July 2008 - 11:37 Uhr

@ Dan87 dann kannst ja jeden zubehörtopf niemals an dein moped bauen.

Ich glaube da war doch was mit 7db toleranz. also bei mir sind 98 im stand eingetragen also ist mein maximum beim messen vor ort bei 105db

#20 Chaos

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Posted 03 July 2008 - 11:40 Uhr

Leider sind es nur 5dB Toleranz. Aber mögliche 103dB bei der RJ15 sind ja auch nicht zu verachten. :zwinker:

Grüße...