Geblitzt - Verjährung
#1
Posted 29 July 2008 - 16:32 Uhr
hätte da mal ne frage zur verjährungsfrist.
uzw. wurde ich mal bei einer fahrt zusammen mit nem kumpel erst geblitzt und weiter vorne dan von nem beamten rausgewunken.
100er zone mit 145 km/h. was mich als strafe erwartet weis ich selber. jetzt halt meine frage wie lange das dauert bis es verjährt?
sowie ich das weis dürfte die frist bei 3 monaten liegen, wenn man nichts bekomt und wenn man ein schreiben bekomt 6 monate oder 1 jahr.
was aus ziemlich komisch, war dass mein kumpel nen wisch unterschrieben hat obwohl er nichts großartiges sagte zu der sache und ich habe nichts unterschrieben.?
#2
Posted 29 July 2008 - 16:37 Uhr
hi leute,
hätte da mal ne frage zur verjährungsfrist.
uzw. wurde ich mal bei einer fahrt zusammen mit nem kumpel erst geblitzt und weiter vorne dan von nem beamten rausgewunken.
100er zone mit 145 km/h. was mich als strafe erwartet weis ich selber. jetzt halt meine frage wie lange das dauert bis es verjährt?
sowie ich das weis dürfte die frist bei 3 monaten liegen, wenn man nichts bekomt und wenn man ein schreiben bekomt 6 monate oder 1 jahr.
was aus ziemlich komisch, war dass mein kumpel nen wisch unterschrieben hat obwohl er nichts großartiges sagte zu der sache und ich habe nichts unterschrieben.?
pech. Beim rauswinken verjährt nix grossartiges. Täter sind klar ermittelt. Somit ist der weg zu schnellen kassieren der kollegen in der verwaltung alle türen offen. Die werden dich anschreiben und 14 tage zu widerspruch zeit geben. da aber nix zu widersprechen ist wirst du die kohle zahlen und deine pappe abgeben.
Sowas wird immer vorrangig bearbeitet. Kleine knöllchen und bagatelvergehen lassen die links liegen aber nicht deine Sache
Edited by tabbascoo, 29 July 2008 - 16:42 Uhr.
#3
Posted 29 July 2008 - 16:38 Uhr
Ganz so pauschal kann mann das nicht sagen. Richtig ist, dass der tatsächliche Fahrer (Beschuldigte) innerhalb von 3 Monaten ermittelt werden muss. Ebenfalls muss innerhalb dieser 3 Monate eine Verjährungsunterbrechende Massnahme eingeleitet sein. Verjährungsunterbrechende Massnahme ist z.B. ein Anhörungsbogen. Um die Verjührungsfrist zu unterbrechen, ist es ausreichend, wenn innerhalb der 3-Monats-Frist behördenintern der Versand eines Anhörungsbogen oder eines Bussgeldbescheides an den Beschuldigten angeordnet wird. Von der Anordnung bis zur Zustellung beim Beschuldigten können nochmals 2 Wochen vergehen, ohne dass automatisch Verjährung eingetreten ist. Die Verjährungsunterbrechende Massnahme bewirkt, dass die 3-Monats-Frist neu beginnt.
quelle
das war das erste ergebnis, was google ausgeworfen hat.
#4
Gast-Lia_*
#5
Posted 30 July 2008 - 13:08 Uhr
Edited by fan, 30 July 2008 - 13:10 Uhr.
#6
Posted 30 July 2008 - 13:15 Uhr
jedenfalls ist die sache jetzt schon über 3 monate her
kann sein das im Blitzer kein Bild war oder es nix geworden ist. Wo kein Beweis, da keine Forderung.
Aber freu dich nicht zu früh. Denn umso mehr ist dann die enttäuschung wenn der Brief ankommt.





