Jump to content


Photo

Ab Wann Offen?


  • Please log in to reply
19 replies to this topic

#1 skittel

skittel

    Stützradfahrer

  • Members
  • PipPipPip
  • 72 posts
  • Gender:Male
  • Bike:R6 2003
  • PLZ:00000

Posted 03 August 2008 - 22:05 Uhr

Hi,
habe mal ne frage, und zwar habe ich genau morgen vor 2 Jahren (4.8.2006) meinen Führerschein bekommen. D.h. das ich doch morgen schon offen fahren darf oder? Ein bekannter meinte soeben das ich erst am Übermorgen die kleine ungezügelt reiten darf....

#2 huddl

huddl

    Niemalsbremser

  • Forensponsor
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 949 posts
  • Gender:Male
  • Location:0
  • Bike:0
  • PLZ:00000

Posted 03 August 2008 - 22:25 Uhr

also soweit ich weiß muss man ja zwei jahre gedrosselt fahren, somit dürftest du erst übermorgen offen fahren! das würd ich zur sicherheit auch tun^^
mfg

#3 skittel

skittel

    Stützradfahrer

  • Members
  • PipPipPip
  • 72 posts
  • Gender:Male
  • Bike:R6 2003
  • PLZ:00000

Posted 03 August 2008 - 22:29 Uhr

Habe soeben mal rumgegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:

(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

so, da ich nun am 4.8. schon gefahren bis zählt das doch auch in meine "fahrzeit" rein... werde auf jeden fall morgen früh noch bei der rennleitung vorbeischauen. hoffentlich bestätigen die meine annahme.

#4 Gesmolder

Gesmolder

    Lehrling

  • Bounce
  • PipPip
  • 28 posts
  • Gender:Male
  • Bike:R6 2001
  • PLZ:49326

Posted 04 August 2008 - 00:21 Uhr

Auf der Rückseite eines Führerscheines stehen doch die Daten drauf ab wann eine Klasse erteilt wurde, bzw wird. Ich hab einmal ein Datum wann ich den beschränkten Schein gemacht habe und einmal ein Datum im Jahre 2010 ab wann ich offen fahren darf, steht eine solche Information nicht auf deiner Rückseite?

#5 Mar6kus

Mar6kus

    Alleinfahrer

  • Members
  • PipPipPipPip
  • 222 posts
  • Gender:Male
  • Location:Stuttgart
  • Bike:YZF-R6 Rj11
  • PLZ:70374

Posted 04 August 2008 - 07:35 Uhr

hatte vor paar wochen die gleiche frage. Hab dann bei eine fahrschule angerufen und die meinten das ich erst ein tag später fahren darf!
Greetu

#6 kontrast

kontrast

    Alleskönner

  • Members
  • PipPipPipPipPipPip
  • 407 posts
  • Bike:r6
  • PLZ:00000

Posted 04 August 2008 - 07:41 Uhr

nach zwei jahren ist mal sicherlich heiß wie eine brettschnur aber der eine tag (um auf nummer sicher zu gehen) mach doch den kohl doch auch nicht mehr fett...

#7 fl0rian

fl0rian

    Die Pinguine [Kowalski]

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 786 posts
  • Bike:GSX-R 1000
  • PLZ:00000

Posted 04 August 2008 - 08:25 Uhr

moin,

also wenn du angenommen am 28.06.05 den führerschein a-beschränkt gemacht hast,
dann darfst du auch am 28.06.2007 offen fahren.

so steht es zumindestens auf meinem führerschein. (eingestanzte daten unter dem Pkt. 10.)

Gruß

#8 skittel

skittel

    Stützradfahrer

  • Members
  • PipPipPip
  • 72 posts
  • Gender:Male
  • Bike:R6 2003
  • PLZ:00000

Posted 04 August 2008 - 10:04 Uhr

guuut
dacht ich mir nämlich auch so und er prüfer hatte das damals auch so gesagt...

btw. geht ab wie schmitt's katz *fg* :yeah:

#9 naunka

naunka

    Alleskönner

  • Members
  • PipPipPipPipPipPip
  • 389 posts
  • Gender:Male
  • Location:Hilden
  • Bike:R1 1998
  • PLZ:40724

Posted 11 August 2008 - 15:11 Uhr

jop richtig, Datum Steht auf der Rückseite vom Lappen!

Durftest ja auch direkt fahren als du die prüfung bestanden hast und nicht erst n tag später ;)

#10 Bongy

Bongy

    Lehrling

  • Members
  • PipPip
  • 54 posts
  • Gender:Male
  • Location:Bruchsal
  • Bike:R6 Rj09
  • PLZ:76646

Posted 11 August 2008 - 17:30 Uhr

Hey,

über das Thema hab ich mich auch schon genug Informiert und hab mehrmals das selbe zu hören bekommen.

Du hast eine Frist von 2 Jahren. Sprich 2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum des A-Führerschein darfst du eigentlich offen fahren.

Fakt ist aber das du keinen Eintragung auf deinem Führerschein hast und somit würdest du ohne Führerschein fahren.

Also musst du erst nachdem die 2 Jahre rum sind zum Amt gehen un dir nen Lappen machen lassen wo eingetragen ist das du offen Fahren darfst.
Dann kann es aber auch sein das das Amt von dir etwas möchte das du auch 2 Jahre Fahrerfahrung gesammelt hast. Das sollte mit ner Eidesstattlichen Erklärung eines Elternteils aber kein Problem geben.

Ich sag jetzt nicht das es so stimmen muss, aber wie oben schon gesagt ich hab schon mehrfach nachgefragt un es kam immer wieder aufs gleiche raus.

LG

#11 Drake

Drake

    Saisonfahrer

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 661 posts
  • Gender:Male
  • Interests:R6 :-)
  • Bike:R6 2007
  • PLZ:94560

Posted 11 August 2008 - 19:10 Uhr

moin,

also wenn du angenommen am 28.06.05 den führerschein a-beschränkt gemacht hast,
dann darfst du auch am 28.06.2007 offen fahren.

so steht es zumindestens auf meinem führerschein. (eingestanzte daten unter dem Pkt. 10.)

Gruß



Stimmt darfst genau an dem Tag wo am Führerschein steht offen fahren...

#12 Svenja

Svenja

    Lehrling

  • Bounce
  • PipPip
  • 14 posts
  • Gender:Female
  • Location:Flensburg
  • Interests:Motorräder, Flohmärkte, reiten, lecker Essen gehen, Internetforen
  • Bike:R6 2001
  • PLZ:00000

Posted 12 August 2008 - 06:50 Uhr

Hey,

über das Thema hab ich mich auch schon genug Informiert und hab mehrmals das selbe zu hören bekommen.

Du hast eine Frist von 2 Jahren. Sprich 2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum des A-Führerschein darfst du eigentlich offen fahren.

Fakt ist aber das du keinen Eintragung auf deinem Führerschein hast und somit würdest du ohne Führerschein fahren.

Also musst du erst nachdem die 2 Jahre rum sind zum Amt gehen un dir nen Lappen machen lassen wo eingetragen ist das du offen Fahren darfst.
Dann kann es aber auch sein das das Amt von dir etwas möchte das du auch 2 Jahre Fahrerfahrung gesammelt hast. Das sollte mit ner Eidesstattlichen Erklärung eines Elternteils aber kein Problem geben.

Ich sag jetzt nicht das es so stimmen muss, aber wie oben schon gesagt ich hab schon mehrfach nachgefragt un es kam immer wieder aufs gleiche raus.

LG


Auf den normalen Kartenführerscheinen steht das hinten aber drauf, also das genaue Datum. Da muss man nirgends mehr hin. Das wäre ja auch mal wieder unverschämte Geldmache.

#13 Bongy

Bongy

    Lehrling

  • Members
  • PipPip
  • 54 posts
  • Gender:Male
  • Location:Bruchsal
  • Bike:R6 Rj09
  • PLZ:76646

Posted 12 August 2008 - 12:45 Uhr

Svenja was für ein Führerschein meinst du?

Auf dem Führerschein sind bei "A" 2 Zeilen und in der ersten Zeile ist bei mir nur ein Stern da steht kein Datum drin.

LG

#14 Svenja

Svenja

    Lehrling

  • Bounce
  • PipPip
  • 14 posts
  • Gender:Female
  • Location:Flensburg
  • Interests:Motorräder, Flohmärkte, reiten, lecker Essen gehen, Internetforen
  • Bike:R6 2001
  • PLZ:00000

Posted 12 August 2008 - 13:33 Uhr

Svenja was für ein Führerschein meinst du?

Auf dem Führerschein sind bei "A" 2 Zeilen und in der ersten Zeile ist bei mir nur ein Stern da steht kein Datum drin.

LG


Ich meine den ganz normalen Kartenführerschein, nicht den mit der alten Klasse 3 usw.

Bei Klasse A sind zwei Zeilen, richtig. Da steht bei mir beim Symbol für "A beschränkt" der 27.07.06. Das ist das Datum, wo ich die Prüfung abgelegt habe. Bei "A normal" steht der 27.07.08. Das ist der Tag, ab dem ich offiziell offen fahren durfte.

Bei meiner Klasse "C & C1" sind ebenfalls nur Sternchen. Die stehen für das Datum, wo ich den Führerschein ausgehändigt bekam, weil das die zuletzt gemachten Klassen sind. Das war später, nämlich im Dezember 2006.

Die Sternchen stehen offenbar einfach nur für den Tag, wo der Führerschein ausgehändigt wurde.

Was steht denn bei dir beim großen A? Da müsste ja ein Datum 2 Jahre nach A beschränkt stehen.

Edited by Svenja, 12 August 2008 - 13:34 Uhr.


#15 gtd-man

gtd-man

    Pistensau

  • Forensponsor
  • PipPipPipPipPip
  • 315 posts
  • Gender:Male
  • Location:Bad Wünnenberg
  • Bike:YZF R6 2003 RJ05
  • PLZ:33181

Posted 12 August 2008 - 14:24 Uhr

So schwer ist das doch eigentlich gar nicht....
...so in etwa sollte das aussehen.

Attached Thumbnails

  • IMG_1680.JPG


#16 naunka

naunka

    Alleskönner

  • Members
  • PipPipPipPipPipPip
  • 389 posts
  • Gender:Male
  • Location:Hilden
  • Bike:R1 1998
  • PLZ:40724

Posted 12 August 2008 - 14:56 Uhr

so und sobald der

09.09.01 00:00 Uhr 1sek erreicht ist, darfste > 200 fahren

(....ja ich meine jetzt richtig und nicht bergab mit hinter der scheibe verstecken ;))

#17 gtd-man

gtd-man

    Pistensau

  • Forensponsor
  • PipPipPipPipPip
  • 315 posts
  • Gender:Male
  • Location:Bad Wünnenberg
  • Bike:YZF R6 2003 RJ05
  • PLZ:33181

Posted 12 August 2008 - 15:27 Uhr

so und sobald der

09.09.01 00:00 Uhr 1sek erreicht ist, darfste > 200 fahren

(....ja ich meine jetzt richtig und nicht bergab mit hinter der scheibe verstecken ;))


Wenn dann durfte ich es - konnte ich aber damals mangels der richtigen Motorisierung nicht.... :zyklop:

#18 bendamany

bendamany

    Lehrling

  • Bounce
  • PipPip
  • 43 posts
  • Gender:Male
  • Location:Berlin
  • Bike:r6 rj03 bj. 02
  • PLZ:14057

Posted 18 August 2008 - 22:09 Uhr

ich denke er meint es so :

Attached Thumbnails

  • schein.jpg


#19 Mar6kus

Mar6kus

    Alleinfahrer

  • Members
  • PipPipPipPip
  • 222 posts
  • Gender:Male
  • Location:Stuttgart
  • Bike:YZF-R6 Rj11
  • PLZ:70374

Posted 19 August 2008 - 09:25 Uhr

hast doch noch links aufm lappen nen datum, dann zählt das. Also wie schonmal gesagt die fahrschule meinte zb net 09.09.01 sondern ein Tag später. Vllt zeigt das Datum letzten Tag der probezeit an.

#20 Drake

Drake

    Saisonfahrer

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 661 posts
  • Gender:Male
  • Interests:R6 :-)
  • Bike:R6 2007
  • PLZ:94560

Posted 19 August 2008 - 10:07 Uhr

@Mar6kus

Stimmt nicht dass du erst einen Tag später fahren darfst...
Wenn du zB. am 19.06.2006 deine Praktische Prüfung hast darfst doch auch gleich an dem Tag fahren...
und 19.06.2008 sind es 2 Jahre also darfst auch ab diesem Tag offen fahren...
Dieses Datum ist das Erteilungsdatum an welchem Tag du die Fahrerlaubnis erhalten hast...