Ab Wann Offen?
#1
Posted 03 August 2008 - 22:05 Uhr
habe mal ne frage, und zwar habe ich genau morgen vor 2 Jahren (4.8.2006) meinen Führerschein bekommen. D.h. das ich doch morgen schon offen fahren darf oder? Ein bekannter meinte soeben das ich erst am Übermorgen die kleine ungezügelt reiten darf....
#2
Posted 03 August 2008 - 22:25 Uhr
mfg
#3
Posted 03 August 2008 - 22:29 Uhr
(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.
so, da ich nun am 4.8. schon gefahren bis zählt das doch auch in meine "fahrzeit" rein... werde auf jeden fall morgen früh noch bei der rennleitung vorbeischauen. hoffentlich bestätigen die meine annahme.
#4
Posted 04 August 2008 - 00:21 Uhr
#5
Posted 04 August 2008 - 07:35 Uhr
Greetu
#6
Posted 04 August 2008 - 07:41 Uhr
#7
Posted 04 August 2008 - 08:25 Uhr
also wenn du angenommen am 28.06.05 den führerschein a-beschränkt gemacht hast,
dann darfst du auch am 28.06.2007 offen fahren.
so steht es zumindestens auf meinem führerschein. (eingestanzte daten unter dem Pkt. 10.)
Gruß
#8
Posted 04 August 2008 - 10:04 Uhr
dacht ich mir nämlich auch so und er prüfer hatte das damals auch so gesagt...
btw. geht ab wie schmitt's katz *fg*
#9
Posted 11 August 2008 - 15:11 Uhr
Durftest ja auch direkt fahren als du die prüfung bestanden hast und nicht erst n tag später
#10
Posted 11 August 2008 - 17:30 Uhr
über das Thema hab ich mich auch schon genug Informiert und hab mehrmals das selbe zu hören bekommen.
Du hast eine Frist von 2 Jahren. Sprich 2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum des A-Führerschein darfst du eigentlich offen fahren.
Fakt ist aber das du keinen Eintragung auf deinem Führerschein hast und somit würdest du ohne Führerschein fahren.
Also musst du erst nachdem die 2 Jahre rum sind zum Amt gehen un dir nen Lappen machen lassen wo eingetragen ist das du offen Fahren darfst.
Dann kann es aber auch sein das das Amt von dir etwas möchte das du auch 2 Jahre Fahrerfahrung gesammelt hast. Das sollte mit ner Eidesstattlichen Erklärung eines Elternteils aber kein Problem geben.
Ich sag jetzt nicht das es so stimmen muss, aber wie oben schon gesagt ich hab schon mehrfach nachgefragt un es kam immer wieder aufs gleiche raus.
LG
#11
Posted 11 August 2008 - 19:10 Uhr
moin,
also wenn du angenommen am 28.06.05 den führerschein a-beschränkt gemacht hast,
dann darfst du auch am 28.06.2007 offen fahren.
so steht es zumindestens auf meinem führerschein. (eingestanzte daten unter dem Pkt. 10.)
Gruß
Stimmt darfst genau an dem Tag wo am Führerschein steht offen fahren...
#12
Posted 12 August 2008 - 06:50 Uhr
Hey,
über das Thema hab ich mich auch schon genug Informiert und hab mehrmals das selbe zu hören bekommen.
Du hast eine Frist von 2 Jahren. Sprich 2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum des A-Führerschein darfst du eigentlich offen fahren.
Fakt ist aber das du keinen Eintragung auf deinem Führerschein hast und somit würdest du ohne Führerschein fahren.
Also musst du erst nachdem die 2 Jahre rum sind zum Amt gehen un dir nen Lappen machen lassen wo eingetragen ist das du offen Fahren darfst.
Dann kann es aber auch sein das das Amt von dir etwas möchte das du auch 2 Jahre Fahrerfahrung gesammelt hast. Das sollte mit ner Eidesstattlichen Erklärung eines Elternteils aber kein Problem geben.
Ich sag jetzt nicht das es so stimmen muss, aber wie oben schon gesagt ich hab schon mehrfach nachgefragt un es kam immer wieder aufs gleiche raus.
LG
Auf den normalen Kartenführerscheinen steht das hinten aber drauf, also das genaue Datum. Da muss man nirgends mehr hin. Das wäre ja auch mal wieder unverschämte Geldmache.
#13
Posted 12 August 2008 - 12:45 Uhr
Auf dem Führerschein sind bei "A" 2 Zeilen und in der ersten Zeile ist bei mir nur ein Stern da steht kein Datum drin.
LG
#14
Posted 12 August 2008 - 13:33 Uhr
Svenja was für ein Führerschein meinst du?
Auf dem Führerschein sind bei "A" 2 Zeilen und in der ersten Zeile ist bei mir nur ein Stern da steht kein Datum drin.
LG
Ich meine den ganz normalen Kartenführerschein, nicht den mit der alten Klasse 3 usw.
Bei Klasse A sind zwei Zeilen, richtig. Da steht bei mir beim Symbol für "A beschränkt" der 27.07.06. Das ist das Datum, wo ich die Prüfung abgelegt habe. Bei "A normal" steht der 27.07.08. Das ist der Tag, ab dem ich offiziell offen fahren durfte.
Bei meiner Klasse "C & C1" sind ebenfalls nur Sternchen. Die stehen für das Datum, wo ich den Führerschein ausgehändigt bekam, weil das die zuletzt gemachten Klassen sind. Das war später, nämlich im Dezember 2006.
Die Sternchen stehen offenbar einfach nur für den Tag, wo der Führerschein ausgehändigt wurde.
Was steht denn bei dir beim großen A? Da müsste ja ein Datum 2 Jahre nach A beschränkt stehen.
Edited by Svenja, 12 August 2008 - 13:34 Uhr.
#16
Posted 12 August 2008 - 14:56 Uhr
09.09.01 00:00 Uhr 1sek erreicht ist, darfste > 200 fahren
(....ja ich meine jetzt richtig und nicht bergab mit hinter der scheibe verstecken
#17
Posted 12 August 2008 - 15:27 Uhr
so und sobald der
09.09.01 00:00 Uhr 1sek erreicht ist, darfste > 200 fahren
(....ja ich meine jetzt richtig und nicht bergab mit hinter der scheibe verstecken)
Wenn dann durfte ich es - konnte ich aber damals mangels der richtigen Motorisierung nicht....
#19
Posted 19 August 2008 - 09:25 Uhr
#20
Posted 19 August 2008 - 10:07 Uhr
Stimmt nicht dass du erst einen Tag später fahren darfst...
Wenn du zB. am 19.06.2006 deine Praktische Prüfung hast darfst doch auch gleich an dem Tag fahren...
und 19.06.2008 sind es 2 Jahre also darfst auch ab diesem Tag offen fahren...
Dieses Datum ist das Erteilungsdatum an welchem Tag du die Fahrerlaubnis erhalten hast...





