Lappen Weg! Kann Ich Mich Freikaufen?
#21
Posted 22 September 2008 - 20:43 Uhr
#22
Posted 23 September 2008 - 08:07 Uhr
Deine 800€ Bußgeld, welche Du jetzt schon zahlen sollst, könnten z.B. zustande kommen, wenn Du MEHRMALS an Geschwindigkeitsschildern vorbeigefahren bist...?
War da nicht was mit Tateinheit, wenn es auf der gleichen Straße war? Erst nach dem Abbiegen oder einer Kreuzung wird es als Tatmehrheit angesehen?
#23
Posted 23 September 2008 - 08:24 Uhr
Bei uns wird in Fällen von Mehrfachmessungen der höchste Verstoß zu 100% gewertet, alle anderen bzgl. des Bußgeldes ebenfalls zu 100%. Punkte und ggf. Fahrverbote bei den letzteren bleiben unberücksichtigt. Ich habe es aber schon erlebt, daß vor Gericht der Richter auf Tatmehrheit erkannte und äußerte, daß er im Falle einer Verurteilung jeden Verstoß einzeln und komplett zu werten gedenke. Hätte in einigen Fällen insbesondere viele Punkte in Flens bedeutet.
#24
Posted 23 September 2008 - 08:53 Uhr
Kunde von mir (Selbständiger Sanitär- und Heizungsbauer) ist mit der Gixxer mit 70km/h zu schnell erwischt worden. Guten Anwalt genommen, keine Voreintragungen, keine Punkte in Flens und hat den Richter überzeugen können, das er seinen Beruf UND seine Firma getrost schließen kann, wenn er jetzt nicht mehr fahren darf.
Er hatte ein dreimonatiges Fahrverbot und hatte eine Bescheinigung (Sondererlaubnis) für dienstliche Fahrten, Notdiensteinsätze am WE um sein Firmen-PKW zu bewegen.
Suche sofort nach Eingang der OWI oder was auch immer Du bekommst, einen guten bis sehr guten Anwalt auf der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und hoffe das der Anwalt so gut ist, wie Dir gesagt wurde und er da was für Dich tun kann.
Viel Erfolg!!!
#25
Posted 10 October 2008 - 11:06 Uhr
von diesen besagten 133kmh in der 70er zone wurden noch 7kmh toleranz abgezogen
also 56kmh zu schnell = 198€ strafe +1 monat fahrverbot+ 4 punkte
ich mein es geht noch hab mit mehr gerechnet..
von der roten ampel die ich mitgenommen habe stand nichts weiter in diesem brief
#26
Posted 10 October 2008 - 11:24 Uhr
wirst denn noch dagegen angehen?
#27
Posted 10 October 2008 - 11:48 Uhr
und motorrad fahren is ja dann eh uninteressant...
nee ich geh da nich gegen an. ich hatte eig sogar mit mehr strafe gerechnet..
bin froh genug das die mir keine strafe für die ampel gegeben haben
#28
Posted 10 October 2008 - 12:03 Uhr
Abgesehen von: "Puuhhh.... Oink gehabt!" ?
#29
Posted 10 October 2008 - 12:21 Uhr
ne spass^^ ja ein bisschen mehr an die geschwindigkeit halten natürlich
#30
Posted 10 October 2008 - 12:42 Uhr
#31
Posted 13 October 2008 - 22:03 Uhr
#32
Posted 16 October 2008 - 12:45 Uhr
Würd lieber gleich wissen was ich bekomme.
Hab sooooo viel verschiedene Meinungen bekommen dass ich aufgehört habe mir Gedanken über ungelegte Eier zu machen!
Abwarten und Tee trinken!
Danke schon mal an euch! Hat mir echt Spaß gemacht mit euch zu schreiben!
Ich meld mich sobalt ich was bekomme.
Ps.: Hat jemand eine Ahnung wann sowas "verjährt" ist?
Ein Kumpel von mir hat wegen Abstandsmessung auf der Autobahn 1 Mon den Lappen weg. Bei ihm ging es knapp 4 Monate bis der etwas bekommen hat!
#33
Posted 16 October 2008 - 14:27 Uhr
Wenn Du nach 3 Monaten nach begehen der "Tat" kein Schreiben, Aufforderung um Stellungsnahme u.o.ä. bekommen hast, ist alles was folgt als nichtig anzusehen, was nicht vor Ablauf dieser Frist auf dem Postweg war. So laut Anwalt.
Wurdest Du innerhalb dieser 3 Monatsfrist aber bereits angeschrieben - warum auch immer ( z.B. irgendwelche Auswertungen müssen noch erfolgen etc. ) können sich die grünen Zeit lassen. Auch hier glaube in nem gewissen Rahmen der aber massig Spielraum zulässt.
Gruß,
fabi.-
#34
Gast-Suddl_*
Posted 16 October 2008 - 15:26 Uhr
Ich weiß nicht ob das mit dem "verjähren" in Abhängigkeit des Vergehens steht, ansonsten gibts das, ja.
Wenn Du nach 3 Monaten nach begehen der "Tat" kein Schreiben, Aufforderung um Stellungsnahme u.o.ä. bekommen hast, ist alles was folgt als nichtig anzusehen, was nicht vor Ablauf dieser Frist auf dem Postweg war. So laut Anwalt.
Wurdest Du innerhalb dieser 3 Monatsfrist aber bereits angeschrieben - warum auch immer ( z.B. irgendwelche Auswertungen müssen noch erfolgen etc. ) können sich die grünen Zeit lassen. Auch hier glaube in nem gewissen Rahmen der aber massig Spielraum zulässt.
Gruß,
fabi.-
Genauso hat mir das letztens nen Polizist erzählt. Innerhalb von drei Monaten müssen sie dich angeschrieben haben und danach können die sich dann Zeit lassen.
Wobei ich der Meinung bin, mal gehört zu haben, dass Sachen inzwischen erst nach 6 Monaten verjähren.
#35
Posted 20 October 2008 - 08:22 Uhr
hab am Samstag meinen bösen Brief von den Kollegen bekommen.
Abzüglich der Tolleranz 188 auf der Landstraße bei erlaubten 100.
Hab mich zuerst gefreut, weil es weniger war als mir gesagt wurde.
Doch die Freude hielt nicht lange!
Trotzdem noch 4 Points 800 €uronen und 3 MONATE krabbeln.
OOOOOOooooooooooooch
Bekackt!
#36
Posted 20 October 2008 - 08:51 Uhr
#37
Posted 20 October 2008 - 15:30 Uhr
wie kann das denn ? ich dachte diese drastische geldstrafenerhöhung kommt erst ab nächstes jahr ?!
das is aber echt mies..
#38
Gast-Suddl_*
Posted 20 October 2008 - 15:42 Uhr
Dann sagen sie nämlich, dass du es sehen hätten müsstest (Bin ich so nur müde oder klingt der Satz wirklich so scheiße?
Wenn er die Strafe von 3 Monaten auf 1 Monat Fahrverbot runterdrücken will, braucht er erstens nen guten Anwalt (der sicher auch nicht billig ist) und ne Menge Asche aufm Konto... Denn da kann er denke ich mit ca. 2000€ rechnen (die 800€ + Verfahrenskosten etc. mit inbegriffen).
Edited by Suddl, 20 October 2008 - 15:43 Uhr.
#39
Posted 21 October 2008 - 10:53 Uhr
Außer den fehlenden db Killer gibts nur die EINE Geschwindikeitsübertretung!
Kann auch nicht sagen wie es zu einer sooo hohen Geldstrafe kommt.
Anwalt wird´s erfragen. (Akteneinsicht)
Würd lieber doppelt so viel zahlen und weniger Fahrverbot!
Kosten für das Verfahren übernimmt ja meine Rechtsschutz.
#40
Gast-Suddl_*
Posted 21 October 2008 - 11:02 Uhr
Warum das jetzt bei Dir so teuer ist, weiß ich dann auch nicht...
Warte erstmal ab bis Du die Akteneinsicht bekommst. Mal schauen, was die da so reingeschrieben haben. Das Du rechtschutzversichert bist, ist ja schonmal gut.
Drück Dir die Daumen, dass es nicht so teuer wird!





