Hinterradabdeckung Selber Machen
Started by HNXX, 23.09.2008 - 23:10 Uhr
10 replies to this topic
#1
Posted 23 September 2008 - 23:10 Uhr
Hallo,
habe gerade an meiner R6 By01 eine vom vorgänger selber gemachte Hinterradabdeckung aus Alu
hat einer erfahrungen mit sowas bzw. ob man da Probleme mit Tüv oder Polizei oder ob es eher nebensächlich ist....?
Danke....
habe gerade an meiner R6 By01 eine vom vorgänger selber gemachte Hinterradabdeckung aus Alu
hat einer erfahrungen mit sowas bzw. ob man da Probleme mit Tüv oder Polizei oder ob es eher nebensächlich ist....?
Danke....
#2
Gast-malle187_*
Posted 24 September 2008 - 13:15 Uhr
soweit ich weiß brauch man für hinterradabdeckungen keine abe.. oder ? falls nich sollte es egal sein ...
solangs gut und sauber verarbeitet ist, würd ich mir da nicht so die gedanken machen. kannst ja mal nen bild zeigen
solangs gut und sauber verarbeitet ist, würd ich mir da nicht so die gedanken machen. kannst ja mal nen bild zeigen
#3
Gast-Suddl_*
Posted 24 September 2008 - 13:56 Uhr
Kann mich malle da nur anschließen. Glaube auch nicht, dass der TÜV da so drauf schaut, wenn es nicht gerade total spacig ausschaut. 
Aber zeig uns erstmal nen Foto!
Aber zeig uns erstmal nen Foto!
#4
Posted 24 September 2008 - 14:26 Uhr
ich war komplett ohne beim tüv. er fragte nur ob ich davon keine dreckigen hosen bekomm, mehr ned.
#5
Posted 24 September 2008 - 14:28 Uhr
einige der neuen motorradmodelle ( z1000 ) haben ja nicht mal eine hinterradabdeckung ... denke auch das darauf niemand achtet und will auch nen foto sehen ^^
#6
Posted 25 September 2008 - 00:18 Uhr
Vielen Dank,
so habe ich mir das schon halber gedacht..... die Bilder kann ich leider erst nächste woche hochladen
"kurzbeschreibung"
schlichtes gebogenes und sauber verarbeitetes Alu....
so habe ich mir das schon halber gedacht..... die Bilder kann ich leider erst nächste woche hochladen
"kurzbeschreibung"
#7
Posted 25 September 2008 - 13:05 Uhr
Schutzbleche:
Nach der §36aStVZO besteht eine hinreichende Abdeckung der Räder aus:
Vorderradabdeckung: am vorderen Ende bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse, am hinteren Ende bis mindesten 15cm über der Horizontalen durch die Vorderachse (Ausnahme: wenn das Schutzblech an den Auspuffkrümmern oder an der Verkleidung “reiben” würde.).
Hinterradabdeckung: bis mindestens 15cm über die Horizontale durch die Hinterradachse. Die Maße gelten bei abgebocktem und unbelastetem Fahrzeug.
Laut EG-Betriebserlaubnis ist lediglich eine ausreichende Abdeckung vonnöten (Auslegungssache). Auch nachträglich gekürzte Hinterradabdeckungen bei Motorrädern ohne EG-Betrieberlaubniss sind in der Regel kein Problem: Es kann lediglich (je nach Laune des Prüfers) passieren, dass im TÜV-Prüfbericht als leichter Mängel “unzureichende Hinterradabdeckung” drinsteht. Da sich die Prüfer intern immer noch an den alten Richtlinien orientieren. Aber das Fahrzeug ist StVZO zugelassen und darf nicht aufgrund dessen von übereifrigen Polizisten stillgelegt werden.
Quelle: Powerboxer.de
Vieleicht hilft es dir weiter
Kannst aber gerne mal Googlen
Gibt es viele Meinungen darüber...
Nach der §36aStVZO besteht eine hinreichende Abdeckung der Räder aus:
Vorderradabdeckung: am vorderen Ende bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse, am hinteren Ende bis mindesten 15cm über der Horizontalen durch die Vorderachse (Ausnahme: wenn das Schutzblech an den Auspuffkrümmern oder an der Verkleidung “reiben” würde.).
Hinterradabdeckung: bis mindestens 15cm über die Horizontale durch die Hinterradachse. Die Maße gelten bei abgebocktem und unbelastetem Fahrzeug.
Laut EG-Betriebserlaubnis ist lediglich eine ausreichende Abdeckung vonnöten (Auslegungssache). Auch nachträglich gekürzte Hinterradabdeckungen bei Motorrädern ohne EG-Betrieberlaubniss sind in der Regel kein Problem: Es kann lediglich (je nach Laune des Prüfers) passieren, dass im TÜV-Prüfbericht als leichter Mängel “unzureichende Hinterradabdeckung” drinsteht. Da sich die Prüfer intern immer noch an den alten Richtlinien orientieren. Aber das Fahrzeug ist StVZO zugelassen und darf nicht aufgrund dessen von übereifrigen Polizisten stillgelegt werden.
Quelle: Powerboxer.de
Vieleicht hilft es dir weiter
#9
Posted 25 September 2008 - 15:43 Uhr
hinterradabdeckungen sind doch nur zu deinem (oder dem deines moppeds) schutz da.......
das juckt den tüv mal gar nicht!!!!
das juckt den tüv mal gar nicht!!!!
#10
Posted 26 September 2008 - 09:57 Uhr
wo bekomm ich die von der 2000 also die abdeckung ? ich hab nämlich sone lange
#11
Posted 26 September 2008 - 10:20 Uhr
ebay, bike-teile.de etc...




