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Hinterradabdeckung Selber Machen


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10 Antworten in diesem Thema

#1 HNXX

HNXX

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Geschrieben 23 September 2008 - 23:10 Uhr

Hallo,

habe gerade an meiner R6 By01 eine vom vorgänger selber gemachte Hinterradabdeckung aus Alu
hat einer erfahrungen mit sowas bzw. ob man da Probleme mit Tüv oder Polizei oder ob es eher nebensächlich ist....?

Danke....

#2 Gast-malle187_*

Gast-malle187_*
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Geschrieben 24 September 2008 - 13:15 Uhr

soweit ich weiß brauch man für hinterradabdeckungen keine abe.. oder ? falls nich sollte es egal sein ...

solangs gut und sauber verarbeitet ist, würd ich mir da nicht so die gedanken machen. kannst ja mal nen bild zeigen ;)

#3 Gast-Suddl_*

Gast-Suddl_*
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Geschrieben 24 September 2008 - 13:56 Uhr

Kann mich malle da nur anschließen. Glaube auch nicht, dass der TÜV da so drauf schaut, wenn es nicht gerade total spacig ausschaut. :)

Aber zeig uns erstmal nen Foto! ;)

#4 donvito

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Geschrieben 24 September 2008 - 14:26 Uhr

ich war komplett ohne beim tüv. er fragte nur ob ich davon keine dreckigen hosen bekomm, mehr ned.

#5 AruNa

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Geschrieben 24 September 2008 - 14:28 Uhr

einige der neuen motorradmodelle ( z1000 ) haben ja nicht mal eine hinterradabdeckung ... denke auch das darauf niemand achtet und will auch nen foto sehen ^^

#6 HNXX

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Geschrieben 25 September 2008 - 00:18 Uhr

Vielen Dank,

so habe ich mir das schon halber gedacht..... die Bilder kann ich leider erst nächste woche hochladen
"kurzbeschreibung" :grins: schlichtes gebogenes und sauber verarbeitetes Alu....

#7 Little Doctor R6

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Geschrieben 25 September 2008 - 13:05 Uhr

Schutzbleche:
Nach der §36aStVZO besteht eine hinreichende Abdeckung der Räder aus:
Vorderradabdeckung: am vorderen Ende bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse, am hinteren Ende bis mindesten 15cm über der Horizontalen durch die Vorderachse (Ausnahme: wenn das Schutzblech an den Auspuffkrümmern oder an der Verkleidung “reiben” würde.).
Hinterradabdeckung: bis mindestens 15cm über die Horizontale durch die Hinterradachse. Die Maße gelten bei abgebocktem und unbelastetem Fahrzeug.
Laut EG-Betriebserlaubnis ist lediglich eine ausreichende Abdeckung vonnöten (Auslegungssache). Auch nachträglich gekürzte Hinterradabdeckungen bei Motorrädern ohne EG-Betrieberlaubniss sind in der Regel kein Problem: Es kann lediglich (je nach Laune des Prüfers) passieren, dass im TÜV-Prüfbericht als leichter Mängel “unzureichende Hinterradabdeckung” drinsteht. Da sich die Prüfer intern immer noch an den alten Richtlinien orientieren. Aber das Fahrzeug ist StVZO zugelassen und darf nicht aufgrund dessen von übereifrigen Polizisten stillgelegt werden.


Quelle: Powerboxer.de

Vieleicht hilft es dir weiter :schüchtern: Kannst aber gerne mal Googlen ;-) Gibt es viele Meinungen darüber...

#8 derKosta

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Geschrieben 25 September 2008 - 15:01 Uhr

bis mindestens 15cm über die Horizontale durch die Hinterradachse.


also hat die 2000er keine betriebserlaubnis ;-)

Angehängte Grafiken

  • IMG_0346.jpg


#9 Mark_r6

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Geschrieben 25 September 2008 - 15:43 Uhr

hinterradabdeckungen sind doch nur zu deinem (oder dem deines moppeds) schutz da.......

das juckt den tüv mal gar nicht!!!!

#10 bendamany

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Geschrieben 26 September 2008 - 09:57 Uhr

wo bekomm ich die von der 2000 also die abdeckung ? ich hab nämlich sone lange

#11 derKosta

derKosta

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Geschrieben 26 September 2008 - 10:20 Uhr

ebay, bike-teile.de etc...