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Erst Drosseln Bevor Ich Sie Zulassen Kann Oder Erst Zulassen Dann Drosseln?


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11 replies to this topic

#1 Streetfighter

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Posted 11 October 2008 - 17:08 Uhr

Hiii Leutz...

hab mir ne R6 gekauft...da ich leider noch nich offen fahren kann muss ich sie auf 34 ps drosseln.

Meine Frage ist:

muss ich sie erst drosseln lassen bevor ich sie zulassen kann oder kann ich sie erst zulassen und denn drosseln...?

Wär nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet.... :zwinker:

#2 derKosta

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Posted 11 October 2008 - 17:20 Uhr

die zulassungsstelle brauch ja den wisch vom tüv oder dekra dass die nur noch 25kw hat und wie sie gedrossel ist. das wird im fahrzeugschein eingetragen.

#3 acecat

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Posted 11 October 2008 - 20:04 Uhr

Du kannst sie erst zulassen und dann drosseln.Macht aber wenig Sinn,weil du dann nochmal dahin mußt,um die Drosselung eintragen zu lassen.

#4 AruNa

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Posted 11 October 2008 - 20:22 Uhr

wenn du sie zuerst zulässt und dann nochmal hinfährst um die drosslung einzutragen musst auch nochmal extra geld bezahlen ... was du dir sparst wenn du sie erst drosselst

#5 ad89

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Posted 12 October 2008 - 09:38 Uhr

Wie läuft das denn eig ab,
man kauft als Privatperson ein gebrauchtes Motorrad, dass man drosseln muss.
Man baut also die 25KW-Drossel ein, führt sie beim TÜV vor, erhält einen Wisch, dass alles Ordnungsgemäß gedrosselt wurde und kann sie anmelden.
Oder muss das Drosseln eine Werke machen?

#6 Eastzide

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Posted 12 October 2008 - 09:51 Uhr

Ne wie du beschrieben hast ist es schon korrekt !

#7 ad89

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Posted 12 October 2008 - 09:54 Uhr

Alles klar, Dankeschön :)

#8 Barry

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Posted 12 October 2008 - 10:21 Uhr

Ich würde erst mit dem TÜV menschen reden, kann sein das du probleme bekommst wenn du sie selber einbaust.

Gruß Barry

#9 Streetfighter

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Posted 12 October 2008 - 19:16 Uhr

oki danke leute..für die schnelle antwort :zwinker:

#10 Shark

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Posted 13 October 2008 - 19:47 Uhr

Hi,

ich hab auch mal ne Frage gerade wegen der Drossel. Und zwar es gibt ja kaum gedrosselte Maschinen auf dem Markt bzw. für mich hab ich noch nichts passendes gefunden meistens zu viel KM und ja. Back zum eigentlichen Thema wenn ich mir eine ungedrosselte kauf und noch keine drossel habe wie mache ich das darf ich mit der ungedrosselten zur Werkstatt fahren oder ist das vom tollen Gesetzgeber verboten? Bzw. wenn ich sie auch noch nicht zu gelassen habe und die Drossel schon habe dürfte ich dann rechtlich zum Landratsamt fahrn oder is da auch wieder eine Rechtliche Sperre eingebaut?

Grüße

Shark

#11 engel

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Posted 13 October 2008 - 19:58 Uhr

Also ich weiss nur, dass die Fahrt zum Tuev ohne Zulassung erlaubt ist. Hatte da auch extra mal bei der Polizei nachgefragt. Du brauchst ja den Nachweis des Tuev's fuer die Anmeldung des Fahrzeugs. Du musst aber dann auch wirklich einen Termin haben, damit, bei einer Kontrolle, die Tuevstelle der Polizei bestaetigen kann, das die dich dort erwarten oder du gerade von da kommst.

Landratsamt weiss ich nicht.

Edit: gueltigen Fuehrerschein brauchst du aber sicher!

Edited by engel, 13 October 2008 - 21:45 Uhr.


#12 Engel182

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Posted 13 October 2008 - 21:42 Uhr

Nein das ist natürlich verboten...entweder haste einen Bekannten , der schon offen fahren darf und mal eben rüber fährt..oder du nimmst nen Hänger...

Die Drossel kannste aber auch selbst einbauen, wenn du nicht 2 Linke Hände hast!

Das hab ich sogar hin bekommen ;)

Dann ab zum Tüv ..und dann zum Straßenverkehrsamt..da musst du es auch noch umtragen lassen ;)


Wenn du`s selbst einbaust biste mit 100Euro insgesamt dabei...bei der Werke bei ungefähr 200-300 Euro

Also ich weiss nur, dass die Fahrt zum Tuev ohne Zulassung erlaubt ist. Hatte da auch extra mal bei der Polizei nachgefragt. Du brauchst ja den Nachweis des Tuev's fuer die Anmeldung des Fahrzeugs. Du musst aber dann auch wirklich einen Termin haben, damit, bei einer Kontrolle, die Tuevstelle der Polizei bestaetigt kann, das die dich dort erwarten oder du gerade von da kommst.

Landratsamt weiss ich nicht.



Ja Engelchen da haste recht..du darfst mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum Tüv und zum Straßenverkehrsamt fahren..

ABER nur mit dem alten Kennzeichen..also vom Vorbesitzer!
eine Abmeldebescheinigung gibt es ja nicht mehr..da reicht also das alte Kennzeichen aus.


Offen einfach fahren ist Fahren ohne Führerschein!

Edited by Eastzide, 13 October 2008 - 22:00 Uhr.