Nein das ist natürlich verboten...entweder haste einen Bekannten , der schon offen fahren darf und mal eben rüber fährt..oder du nimmst nen Hänger...
Die Drossel kannste aber auch selbst einbauen, wenn du nicht 2 Linke Hände hast!
Das hab ich sogar hin bekommen
Dann ab zum Tüv ..und dann zum Straßenverkehrsamt..da musst du es auch noch umtragen lassen

Wenn du`s selbst einbaust biste mit 100Euro insgesamt dabei...bei der Werke bei ungefähr 200-300 Euro
Also ich weiss nur, dass die Fahrt zum Tuev ohne Zulassung erlaubt ist. Hatte da auch extra mal bei der Polizei nachgefragt. Du brauchst ja den Nachweis des Tuev's fuer die Anmeldung des Fahrzeugs. Du musst aber dann auch wirklich einen Termin haben, damit, bei einer Kontrolle, die Tuevstelle der Polizei bestaetigt kann, das die dich dort erwarten oder du gerade von da kommst.
Landratsamt weiss ich nicht.
Ja Engelchen da haste recht..du darfst mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum Tüv und zum Straßenverkehrsamt fahren..
ABER nur mit dem alten Kennzeichen..also vom Vorbesitzer!
eine Abmeldebescheinigung gibt es ja nicht mehr..da reicht also das alte Kennzeichen aus.
Offen einfach fahren ist Fahren ohne Führerschein!
Edited by Eastzide, 13 October 2008 - 22:00 Uhr.