Ein 9-jähriger Junge überquert mit seinem Fahrrad, ohne auf den Verkehr zu achten, eine Straße. Ein Motorradfahrer, der dem Kind ausweicht, verletzt sich und beschädigt sein Bike. Schadenshöhe: rund 5200 Euro. Das OLG Oldenburg wies dessen Klage ab (Az 1 U 73/04). Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, wonach Kinder unter 10 Jahren bei Unfällen mit Kfz-Beteiligung nicht für den fahrlässig angerichteten Schaden haften. Auch eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern sei nicht erkennbar, so das Gericht.
Habs grad zufällig gelesen, so ein Urteil ist doch echt der Hammer. Was soll man also in so einer Situation (auch als Autofahrer) tun? Kind überfahren? Ok, wird keiner machen, da man ja instinktiv ausweichen wird.
Über solche Urteile könnte ich mich echt bis zum Gehtnichtmehr aufregen.
Und die Eltern sind fein raus.