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Was Soll Man Von Diesem Urteil Halten?


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6 replies to this topic

#1 R1_2001

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Posted 23 August 2005 - 12:03 Uhr

Ein 9-jähriger Junge überquert mit seinem Fahrrad, ohne auf den Verkehr zu achten, eine Straße. Ein Motorradfahrer, der dem Kind ausweicht, verletzt sich und beschädigt sein Bike. Schadenshöhe: rund 5200 Euro. Das OLG Oldenburg wies dessen Klage ab (Az 1 U 73/04). Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, wonach Kinder unter 10 Jahren bei Unfällen mit Kfz-Beteiligung nicht für den fahrlässig angerichteten Schaden haften. Auch eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern sei nicht erkennbar, so das Gericht.

Habs grad zufällig gelesen, so ein Urteil ist doch echt der Hammer. Was soll man also in so einer Situation (auch als Autofahrer) tun? Kind überfahren? Ok, wird keiner machen, da man ja instinktiv ausweichen wird.
Über solche Urteile könnte ich mich echt bis zum Gehtnichtmehr aufregen.
Und die Eltern sind fein raus. :dummheit:

#2 P@rtisan

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Posted 23 August 2005 - 12:41 Uhr

sowas hab ich schon gehört. das sind dann so seltene fälle wo das gericht sagt dass jeder der am verkehr mit einem Kfz teilnimmt ein gewisses grundrisiko trägt. dieses risiko ist eben bei sowas betroffen!

verstehe allerdings nicht wieso die eltern da fein raus sind! wenn das kind solch einen VU verursacht dann kann es scheinbar nicht sicher am verkehr teilnehmen .. folge für mich ist dass es die eltern überwachen müssen, dies haben se ja nich getan!

#3 bla

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Posted 23 August 2005 - 12:54 Uhr

Recht haben und recht bekommen sind in Deutschland leider manchmal zwei unterschiedliche Dinge!

#4 oelbomber

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Posted 23 August 2005 - 14:22 Uhr

Wenn er das Kind dabei verletzt hätte wäre er noch wegen Körperverletzung dran gewesen...

#5 P@rtisan

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Posted 23 August 2005 - 14:25 Uhr

Wenn er das Kind dabei verletzt hätte wäre er noch wegen Körperverletzung dran gewesen...

naja drangewesen ist auch so ne sache ... grundsätzl is das erstma ne fahrlässige KV ... und unter solchen umständen kann es durchaus sein dass er auch ganz freigesprochen wird! das kann jedem passieren ..man fährt 30 in ner 30Zone und plötzlich landen nen bengel auf der motorhaube ... da kann keiner was dagegen tun!

#6 R1_2001

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Posted 23 August 2005 - 14:44 Uhr

Wenn er das Kind dabei verletzt hätte wäre er noch wegen Körperverletzung dran gewesen...

naja drangewesen ist auch so ne sache ... grundsätzl is das erstma ne fahrlässige KV ... und unter solchen umständen kann es durchaus sein dass er auch ganz freigesprochen wird! das kann jedem passieren ..man fährt 30 in ner 30Zone und plötzlich landen nen bengel auf der motorhaube ... da kann keiner was dagegen tun!

Wahrscheinlich kommt dann wieder vom Richter das Totschlagsargument, dass man so fahren muss, dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann. Hatte meine Schwester schonmal, auf ner zweispurigen 50-er Straße stand hinter einer nicht einsehbaren Kurve jemand einfach so, sie hat 50% der Schuld bekommen, weil sie (obwohl sie 50 gefahren ist) so hätte fahren müssen, dass sie direkt hätte anhalten können. Naja.

Abgesehen davon, steht hier Deutsche Richter habens drauf mehr zum Urteil und das Urteil selbst auch.

Kapiere bloß noch nicht so ganz, wieso die Eltern geklagt haben. Ist nicht das Kind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert? Die müsste solche Schäden doch zahlen, meine ich. Kann den Eltern ja auch egal sein dann, Versicherungsbeitrag erhöht sich ja nicht.

#7 Knallek

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Posted 23 August 2005 - 15:45 Uhr

solche Urteile sind das aller letzte der motorradfahrer riskiert sein leben um das kind nicht zu überfahren und wird hinterher auch noch bestraft.
einfach lächerlich :ne: