Ich blicks gerade echt nicht mehr.
Warum nennen die das einmal "Reifenhersteller-Freigabe und einmal Unbedenklichkeitsbescheinigung"?
Das ist verwirrend.
Unten steht bei beiden PDFs: "Eine Änderung- oder Anbauabnahme nach §... ist nicht erfolgerlich".
http://www.michelin....FServlet?id=962
http://www.michelin....FServlet?id=999
Weil in manchen Threads steht, der 70er muss eingetragen werden.
Meiner Meinung nach nicht mehr, oder?
Hab ne RJ03 2001.
Gruß, Flo
Edited by Memphis, 23 November 2008 - 23:04 Uhr.





