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Reifenhersteller-freigabe Vs Unbedenklichkeitsbescheinigung


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4 replies to this topic

#1 Memphis

Memphis

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Posted 23 November 2008 - 14:04 Uhr

Jetzt mal ohne Witz.
Ich blicks gerade echt nicht mehr.
Warum nennen die das einmal "Reifenhersteller-Freigabe und einmal Unbedenklichkeitsbescheinigung"?
Das ist verwirrend.
Unten steht bei beiden PDFs: "Eine Änderung- oder Anbauabnahme nach §... ist nicht erfolgerlich".

http://www.michelin....FServlet?id=962
http://www.michelin....FServlet?id=999

Weil in manchen Threads steht, der 70er muss eingetragen werden.
Meiner Meinung nach nicht mehr, oder?
Hab ne RJ03 2001.

Gruß, Flo

Edited by Memphis, 23 November 2008 - 23:04 Uhr.


#2 R6-Racer86

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Posted 23 November 2008 - 14:50 Uhr

hi,

ja wenn der reifen ein 70er ist musst du ihn eintragen lassen, weils dann sehr eng unterm kotflügel wird..
beim 60er nicht..da reicht die unbedenklichkeitserklärung..

gruß
racer

#3 Memphis

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Posted 23 November 2008 - 19:36 Uhr

Die Antwort ist nicht befriedigend, sorry.
Kann mir wer den genaueren Unterschied erklären und wie ich mich verhalten muss mit der 70er Freigabe?

Das mit dem Koti ist mir schon bekannt. Jedoch würd ich gerne wissen, wo genau steht in dem Pdf, dass ich das eintragen muss.

#4 R6-Racer86

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Posted 23 November 2008 - 20:06 Uhr

also wenn ich auf der seite von michelin gucke..
steht da bei deinem modell RJ03
bei der reifenpaarung pilot power 2ct bei 120/70 und 180/55 eine 7
unter 7 steht folgendes:

Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin vorhanden (Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung genügt, kein Eintrag in die Kfz-Papiere erforderlich)

Also ich hab mir beide noch einmal angeguckt..beide bedeuten das selbe kannst die Reifen drauf machen und den wisch mitführen..

so versteh ich das jetzt..

#5 BastixR6

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Posted 23 November 2008 - 20:12 Uhr

Also ich bin R6-Racer86 seiner Meinung.
Brauchst nix eintragen, geht so.