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Nicht Gemäß Stvo- Summiert Sich Das Bußgeld Gemessen An Den Mängeln?


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12 replies to this topic

#1 Newbrider

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Posted 16 January 2009 - 18:33 Uhr

Hey ho,
hab bei der suche keinen passenden Beitrag gefunden :blumen:

also angenommen ich habe mehrere Teile montiert, die nicht der StvO entpsrechen, wie z.B. Kein Knzreflektor, Spiegel ohne e-nummer, fehlende Abdeckung für das vordere Ritzel usw.
werde kontrolliert und bekomm Bußgeld + Punkte.......wie verhält sich das?

bekomm ich eine Richtsumme von 75€ oder so oder summiert sich das Teil für Teil, sodass ich für jeden Mängel 75€ Strafe zahlen muss?!

danke schonma, schöne Grüße :happy:

#2 Kampftroll

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Posted 16 January 2009 - 20:09 Uhr

also ich glaube du musst nur das höhere vergehen zahlen

wurde auch mal von den :bullerei: angehalten war nicht angeschnallt und habe telefonirt musste nur die strafe fürs telefoniren zahlen

#3 Engel182

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Posted 16 January 2009 - 20:47 Uhr

Meist sind die ganz kulant und machen dir einen guten Preis ;)

#4 Tom996Ffm

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Posted 16 January 2009 - 21:21 Uhr

Hi,

am besten erstmal den Bescheid abwarten und dann weiter sehen was sie dir vorwerfen. Alles andere ist eig. Zeitverschwendung.

Falls dir langweilig ist:

OVG Münster v. 14.03.2003:
Mehrere Zuwiderhandlungen sind durch eine Handlung im Sinne des § 4 Abs 2 Satz 2 StVG begangen, wenn mehrere Gesetzesverletzungen zueinander in Idealkonkurrenz im Sinne des materiellen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts stehen (Tateinheit, § 52 StGB, §§ 19 und 21 OWiG).

zK: § 4 Abs. 2 S. 2: Sind durch eine Handlung mehrere Zuwiderhandlungen begangen worden, so wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.

Maßgeblich ist danach ob das als Tateinheit gesehen wird (was ich mir nach deinen Angaben vorstellen kann, aber worüber sich ganz generell die Gelehrten streiten)
http://www.verkehrsl.../Tateinheit.htm

Gruß Tom

Edited by Tom996Ffm, 16 January 2009 - 21:30 Uhr.


#5 Henk

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Posted 17 January 2009 - 10:13 Uhr

Das heist also vor dem Schrauben immer erst den Bussgeldkatalog welzen. :rtfm:

Dann weiss man vorher was die :bullerei: berechnen kann.... :grins:

#6 Basti YZF-R6

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Posted 17 January 2009 - 14:18 Uhr

Ja das wäre die beste Möglichkeit, wenn sie dich aufhalten, einfach das Geldbündel rausziehen und ihnen in die Hand drücken :lol: :D :lol:

#7 Newbrider

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Posted 18 January 2009 - 14:57 Uhr

so wirds dann wohl laufen ^^

danke für die Antworten :happy:

#8 Rsex

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Posted 20 January 2009 - 20:19 Uhr

also ich glaube du musst nur das höhere vergehen zahlen

wurde auch mal von den :bullerei: angehalten war nicht angeschnallt und habe telefonirt musste nur die strafe fürs telefoniren zahlen


Schon grass was manche wärend dem Motorradfahrn machen...

#9 Gast-SchweinfurtR6_*

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Posted 02 February 2009 - 01:42 Uhr

Engel 182 glaubst du auch an den Osterhasen, den Weihnachtsmann oder den Engeln?

Edited by SchweinfurtR6, 02 February 2009 - 01:53 Uhr.


#10 Calavero

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Posted 03 March 2009 - 17:32 Uhr

Das ist "tateinheitlich"...

Normalerweise musst du dann die heftigste Sanktion aller Verstöße über dich ergehen lassen !
Es gibt aber glaub auch die Möglichkeit (je nach Anzahl und Schwere der Verstöße) die heftigste Sanktion noch ein bisschen heftiger zu machen :boarey: ....

#11 Gast-Adam_*

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Posted 06 March 2009 - 14:25 Uhr

solltest du aber bei ner verkehrskontrolle kontrolliert werden, so wird alles schön gesammelt..

z.b. reflektor fehlt = 1 point
db-killer = 3 points + 70 €
dann kantenschutz scheibe 10 €

summiert sich dann .... gibt ne mängelkarte und muss binnen der darauf notierten frist auf den rückseitig angegebenen prüfstellen vorgeführt werden. bei mehreren angegebenen prüfstellen, kann eine beliebig ausgewählt werden.

greetz,
Adam

#12 tomysun7

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Posted 03 May 2009 - 09:52 Uhr

Ich habe mich mal mit einem Dipl. Ing. von der GTÜ unterhalten. Thema Tröte. . . Wie laut also wieviel DB usw.
Seine aussage war.:
" Wenn sie dich heute aufhalten und eine Geräusch Messung machen wollen kann man(n) oder Frau es anzweifeln !!! Weil ACHTUNG : Sie die Messung normalerweise NUR UNTER BELASTUNG und NICHT IM LEERLAUF machen dürfen. :verwirrt:
Aber welcher Biker/in traut sich einen Grünen oder Blauen :bullerei: großartig wiederspruch zu leisten. Weil wenn sie was finden wollen, dann finden sie zu 50% immer was. Schreibe aus eigener Erfahrung :abschied:

#13 Tom996Ffm

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Posted 03 May 2009 - 10:55 Uhr

Also wer es ganz ganz ganz genau wissen will findet hier den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des KBA: http://www.kba.de/cl...1022009_pdf.pdf

(Tateinheit/Tatmehrheit ab S. 7)

Ein Anruf bei der lokalen Polizeidienststelle eures Vertrauens ;-) sollte das noch genauer klären können da es einen Vorrang landesinterner Regelungen - dem Föderalismus sei Dank - gibt.

Ermessensspielräume/Ermessensausübung der Behörden für den konkreten Einzelfall sind natürlich schwer abzuschätzen und was zulässig ist müsst ihr im Zweifel vor Gericht klären lassen.