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Probleme Mit Rechtschutzversicherung


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32 replies to this topic

#1 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 19:53 Uhr

HALLO !

Habe ein kleines Problem : Ich habe mir letztes Jahr im Juli mein neues Mopped geholt/finanziert und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen (Wusste zum damaligem Zeitpunkt garnicht was das ist :D)
Jetzt ab dem 1März tritt bei mir die Arbeitslosigkeit ein : aus gesundheitlichen Gründen (Krohnische Darmerkrankung) die erst vor c.a 6 Wochen bei mir erkannt wurde.
Hatte einen befristeten Arbeitsvertrag der nun zum 1 März ausläuft und da ich viele Ausfälle hatte wegen ständigen Beschwerden werde ich nun nicht übernommen .
Nun zu meiner Frage : Wie lange bezahlt diese "RECHTSCHUTZVERSICHERUNG" mein Motorrad??? hat jemand damit Erfahrungen gemacht oder kennt sich jemand zu diesem Thema aus???

MFG

#2 ElectricCarbon

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Posted 09 February 2009 - 20:02 Uhr

hi ,

also ich glaube nicht das die rechtsschutzversicherung einfach so dein bike bezahlt ................diese versicherung ist eher für unfälle etc. gedacht , bei denen ein anwalt eingeschaltet werden muss .
War zumindest bei mir so .

mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen :happy: .


Gruß Tobi

#3 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 20:04 Uhr

Also mein Yamaha Händler hat mir damals so erklärt : Wenn ich Arbeitslos werde , dass die dann weiterbezahlen .... kann ich mir aber iwi nicht vorstellen.

#4 ElectricCarbon

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Posted 09 February 2009 - 20:07 Uhr

hmmm komisch , aber wie gesagt , ich kann dir da leider nicht weiter helfen ................meine rechtschutzversicherung wurde halt nur wegen kosten gründen gegenüber eines anwalts eingeschaltet .

#5 Schleifer

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Posted 09 February 2009 - 20:10 Uhr

Wäre mir auch Neu, das die Rechtsschutzversicherung deine Raten zahlen würde... :zwinker:

Glaub Du hast da weng was verwechselt... Meintest Du vielleicht die Berufsunfähigkeitsversicherung ??? Kenn mich da aber auch nicht so aus, ob die deine Raten weiter zahlen würden...

Kann ich mir eher weniger vorstellen... :hö:

#6 derdani82

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Posted 09 February 2009 - 20:11 Uhr

entweder wird hier Restschuldversicherung mit Rechtschutzversicherung verwechselt und/oder kein Plan von beidem.
Rechtschutz zahlt Anwaltskosten bei einem gerichtlichen Streit.
Restschuldversicherung zahlt die monatlichen Raten eine Kredits weiter, sofern du unter einer bestimmten Einkommensgrenze bist.
Näheres steht in den AGBs

#7 R62007

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Posted 09 February 2009 - 20:11 Uhr

Hallo!

Du meinst sicher eine RESTSCHULDVERSICHERUNG, oder? Diese ist für Zahlungen bei Arbeitslosigkeit, Tod, etc. zuständig.
Den Leistungsumfang kannst Du in den AGB´s der Versicherung nachlesen. Diese muß jede Versicherungsgesellschaft bei Abschluß einer Versicherung aushändigen, es sei den man verzichtet darauf.
Hoffe das hilft Dir.

#8 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 20:15 Uhr

aahh ... ok stimmt ja rechtschuldversicherung wars.
Nur kann mir das iwi nicht vorstellen ... jmd Finanziert sich das Mopped wird arbeitslos und das wird bis zum ende bezahlt .....
das muss doch irgendwie begrenzt sein oder???
Könnten die mir das mopped wieder wegnehmen wenn ich nicht zahlen kann hab immerhin mehr als die hälfte schon bezahlt !
geht das überhaupt so einfach?

Edited by YZF Frankfurt, 09 February 2009 - 20:17 Uhr.


#9 MD11

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Posted 09 February 2009 - 20:18 Uhr

Einfach mal in deinen Vertrag schauen. Dort sollte aufgerührt werden, was, wie und wo usw. ;)

Solange du das Bike nicht zu 100% Abbezahlt hast, gehört es dir Rechtlich nicht, sondern der Gesellschaft, bei der du es Finanzierst.

Gruß

Edited by MD11, 09 February 2009 - 20:19 Uhr.


#10 R62007

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Posted 09 February 2009 - 20:19 Uhr

Schau in die AGB`s oder frag morgen deinen Freundlichen. Eventuell kann er Dir auch ein paar Fragen dazu beantworten oder zumindest eine Telefonnummer für ne Infohotline deiner Versicherung geben.

#11 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 20:19 Uhr

bin schon am suchen ;)

#12 kontrast

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Posted 09 February 2009 - 20:20 Uhr

aahh ... ok stimmt ja rechtschuldversicherung wars.
Nur kann mir das iwi nicht vorstellen ... jmd Finanziert sich das Mopped wird arbeitslos und das wird bis zum ende bezahlt .....
das muss doch irgendwie begrenzt sein oder???
Könnten die mir das mopped wieder wegnehmen wenn ich nicht zahlen kann hab immerhin mehr als die hälfte schon bezahlt !
geht das überhaupt so einfach?


nein war es nicht sonder R E S T S C H U L D V E R S I C H E R U N G

wegen den bedingugnen musste mal das klein gedruckte lesen oder deinen händler fragen.
wenn die dir nicht das bike einziehen ist doch eine super sache...

#13 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 20:22 Uhr

hhmm ich frag einfach mal dumm : bringt das was wenn ich zum September wieder eine Arbeitsvertrag habe???
Kann man eine Finanzierung einfrieren oder sowas? :D


RESTSCHULDVERSICHERUNG!!!!!! TIPPFEHLER

Edited by YZF Frankfurt, 09 February 2009 - 20:23 Uhr.


#14 R62007

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Posted 09 February 2009 - 20:26 Uhr

Ruf die Versicherungsgesellschaft an, die sagen dir wie es läuft. Normalerweise hat man solch eine Versicherung für den Fall der plötzlichen Arbeitslosigkeit. Zahlungsdauer der Raten durch die Versicherung, meist 1 Jahr. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag könnte es aber anders ausschauen. Also ruf die an!

#15 MD11

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Posted 09 February 2009 - 20:26 Uhr

So einfach wird es nicht ablaufen. Die Restschuldversicherung ist nicht dafür da um die laufenden Zahlungen vor zu nehmen. Diese Versicherung deckt die Restschuld ab. Heißt im "NORMALFALL" das solange das KFZ nicht zu 100% Abbezahlt ist, jedoch ein Totalschaden eintritt, diese Versicherung die ausstehende Summe der Finanzierung übernimmt, damit der Gläubiger (Käufer) nicht noch weiter Zahlen muss bzw. auf Schulden sitzten bleibt, obwohl das KFZ schon längst nicht mehr existiert.

Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, meine jedoch das es so sein sollte.

Gruß

Edited by MD11, 09 February 2009 - 20:31 Uhr.


#16 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 20:30 Uhr

so hab den vertrag gefunden hier steht (für was ich alles bezahle) :

kaufpreis : ....
barzahlung:....
restkaufpreis:....
SRV: <------ ist dies die "restschuldversicherung"????

achso ist das ..... hhmmm

hmm ok dann erstmal danke für die hilfe ! ich klärs mal morgen mit meinem händler ab und sag euch bescheid was raus kam .... ich bete nur das ichse net abgeben muss oder sonst was

#17 MD11

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Posted 09 February 2009 - 20:33 Uhr

Ich drück dir die Daumen.

Falls ich Recht haben sollte dann würde ich versuchen mit dem Händler zu sprechen und die raten für ein paar Monate auszusetzen und nur die Zinsen zu zahlen, damit du das Motorrad behalten kannst.

Gruß

Edited by MD11, 09 February 2009 - 20:35 Uhr.


#18 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 20:41 Uhr

So : ich hab jetzt aus dem Vertrag rausgelsen : das diese Bank bei der die Finanzierung läuft bis max. 1600€ bezhalt , danach ist aber feierabend.
Aber werde morgen nochmal mit meinem Händler babbeln.
Das mit dem Aussetzen fände ich garnichtmal verkehrt meine Idee wäre , dass die ab März bis September nix von mir bekommen , ich dann aber eine längere Finanzierungszeit bekomme und ab September weiterzahle aber ich denke nicht das die Bank solche spielereien mitmachen


MFG

Edited by YZF Frankfurt, 09 February 2009 - 20:43 Uhr.


#19 kontrast

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Posted 09 February 2009 - 20:42 Uhr

es stimmt schon das die rsv auch im falle der arbetislosigkeit eintritt.
zumindest tut das die rsv der santander bank welche ja die meisten yamaha käufer haben sollten.
http://www.santander...rsicherung.html

in wie weit das zeitlich befristet ist oder an welche weiteren bedingugnen das geknüpft ist steht in seinem klein gedruckten.

#20 YZF Frankfurt

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Posted 09 February 2009 - 20:44 Uhr

jo bei der santanderbank hab ich meine Finanzierung sogar laufen