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Eintragung Des Hecks Vollzogen, Was Ist Mit Den Blinkern ?


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17 replies to this topic

#1 bjuegler

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Posted 12 February 2009 - 17:44 Uhr

Guten Abend, ich hab da mal ne Frage.
Habe ja vorgstern mein Mopped zugelassen. Dabei habe ich auch gleich das Heck eintragen lassen.
Jetzt steht in den Papieren, " Heckumbau Hersteller Typ" etc.
Dann steht noch da "Abstand d. Fahrtricht.anzeiger zueinander beachten", der ist aber durch das neue Heck vorgegeben, also das heißt Aussparungen für Rückleuchte und Blinker. Der Abstand zwischen den Blinkern sind keine 20 cm, also eigentlich net normal.
Aber heißt das jetzt trotzdem das ist alles rechtlich ok da es ja eingetragen ist ?

MFG der Sebastian

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#2 Andy241

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Posted 12 February 2009 - 18:10 Uhr

Also ich denk des passt so wies etz ist.
Da der TÜV ja extra auf die Blinjker verwiesen hat, also klar is des "normal" net erlaubt, aber wenn dir dein TÜV des so abgenommen hat.

Bis dann greetz Andy

P.s. Sie net schlecht aus!!! Ach ja, Schön verknicktes KZ haste da :D

#3 Gast-SchweinfurtR6_*

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Posted 12 February 2009 - 18:37 Uhr

Die Eintragung is "Anal" (Also fürn Arsch)

Deinen Mindestabstand der Blinker mußt trotzdem immer einhalten. Darauf hat der Tüv ja extra noch verwiesen.

Wenn die grünen nachmessen und der Mindestabstand unterschritten wird kannst mit erlösche der BE rechnen

und 3 Punkte auf dein Payback-Konto in Flensburg buchen lassen.



mfg

#4 Quarck

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Posted 12 February 2009 - 18:49 Uhr

definitiv nicht rechtens... die eintragung bezieht sich auf das heck und nicht auf evtl. anbauten... nur weil dein heck eingetragen ist, heißt es ja auch nich, dass du nun jedes x-beliebige rücklicht einbauen kannst

#5 acecat

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Posted 12 February 2009 - 19:50 Uhr

Wenn dein Mopped nach EG-BE zugelassen ist müssen deine Blinker hinten mindestens 18 cm abstand zueinander haben.Bei Zulassung nach altem Recht sogar 24 cm.
Da ist es völlig egal was der TÜV einträgt,wenn du den Abstand nicht einhältst hast du ein Problem.

#6 japevo

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Posted 12 February 2009 - 20:37 Uhr

man, man, man

was war denn das für ein hirni der das eingetragen hat :arg:

die tüv´ler bei uns, hätten dir so niemals das heck eingetragen

auch nicht , wenn das heck unabhängig von den fahrtrichtungsanzeiger bewertet wird

#7 bjuegler

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Posted 12 February 2009 - 20:43 Uhr

ok also hab mal nachgemessen 18cm außenkante habe ich, muss reichen....

warum was ist denn mit der heckeintragung net ok ???

Dat Kennzeichen is ab , war das vom Vorgänger.....

Edited by bjuegler, 12 February 2009 - 20:48 Uhr.


#8 acecat

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Posted 12 February 2009 - 20:54 Uhr

Der Abstand wird innen zwischen den Blinkern gemessen. :zwinker:

#9 US1111

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Posted 12 February 2009 - 20:54 Uhr

Abstand reicht nicht.
Es zählt der

... Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten...



#10 bjuegler

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Posted 12 February 2009 - 21:09 Uhr

ok danke schonmal für die komentare.
frage mich zwar trotzdem wie man das dann abnehmen kann, aber jetzt is auch zu spät, muss es halt so gehen....

#11 US1111

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Posted 12 February 2009 - 21:19 Uhr

Warum sollte es so nicht abgenommen werden? Das Gutachten besagt ja nur, dass das Heckteil in Ordnung geht (z.B. Festigkeit u.ä.). Trotzdem brauchst du noch zulässige Blinker.

#12 Quarck

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Posted 12 February 2009 - 21:55 Uhr

eben, wie schon gesagt, mit dem heck is doch alles in ordnung.... nur blinker sind halt nich

#13 japevo

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Posted 12 February 2009 - 22:09 Uhr

natürlich ist das heck und die eintragung in ordnung

aber mal ehrlich ....

und dann das kommentar im schein " abstand der fahrtrichtungsanzeiger beachten "

beim nächsten reifeneintrag steht dann vieleicht noch " abstand zum vorderen schutzblech beachten " , lächerlich

also ich weis net, für mich ein bisschen sehr ungewöhnlich

hätte der prüfer gleich richtig auf den abstand hingewiesen .... um auch im nachhinein @buegler vor unangenehme situationen mit der polizei oder bei der nächsten hauptuntersuchung zu wahren.

auch sollte der prüfer davon ausgehen das nicht jeder so einen technischen " know how " hat um den abstand der blinker zu wissen

für mich zählt das als reine abzocke und inkompetenz :zwinker:

#14 US1111

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Posted 12 February 2009 - 22:25 Uhr

Ich denke, es war die einzige Möglichkeit, mit der der Prüfer das Heck reinen Gewissens eintragen konnte. Ist immer noch besser als wenn er die Eintragung kommentarlos verweigert hätte.
Abgesehen davon, stehen solche Einträge meistens im Mustergutachten, dass der Prüfer dann einfach nur abtippen muss...

#15 japevo

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Posted 12 February 2009 - 22:36 Uhr

der vermerk ist in meinen augen absolut überflüssig

ein reines gewissen hätte ich wenn ich meinen kunden darüber aufkläre wie etwas " fachgerecht " zu sein hat und ihm erkläre welche folgen es habe könnte wenn es nicht so ausgeführt wird

mit einem vermerk auf irgend einem wisch " übernehme keine garantie ... " ohne jemand darüber aufzuklären, aber hallo

bleibe bei meiner meinung " inkompetenz " und für mich obwohl ich selbst nicht betroffen bin sehr ärgerlich, weil ich so etwas von unseren tüv prüfer einfach nicht kenne :evil:



!!! kann auch gerne zum tröööt " so viel zum thema tüv " verschoben werden

Edited by japevo, 12 February 2009 - 22:41 Uhr.


#16 Quarck

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Posted 13 February 2009 - 11:44 Uhr

sehe ich nicht so... erstens is uns der genaue wortlaut nicht bekannt, mit der ihm der tüv-männekin gegenüber getreten is, und zweitens is es doch für jeden vorher ersichtlich, was eintragungstechnisch möglich is, und was nich. da muss nen prüfer nicht noch ewiglange essays schreiben um einem zu erklären, warum er es nicht einträgt. dafür gibts richtlinien (sinnvoll oder nicht sei mal dahingestellt). die natürlich von manchen weiter ausgelegt werden, als von anderen. was soll der prüfer denn noch machen. die signalanlage stimmt nicht, und fertig... da gibts keine diskussionen. nen spiegel muss auch 60cm² spiegelfläche haben, und da kannst auch nich mit 50cm² hinfahren und ne eintragung oder zulassung erwarten.. ist auch immer ne sache, wie man den herren vom tüv gegenüber tritt. (wobei ich ihm da nichts unterstellen will)

#17 bjuegler

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Posted 13 February 2009 - 18:58 Uhr

Tja, hat denn jemand eine Idee was man daraus jetzt machen kann ? Also andere Blinker ohne das es gleich scheiße aussieht ?!

#18 Quarck

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Posted 14 February 2009 - 17:43 Uhr

hm.. wirst leider nicht drumherum kommen, oder nimmst das risiko in kauf, bei ner kontrolle angearscht zu werden... das is deine überlegung.

ich wollte damals an mein heck auch seitlich die seitenblinker vom bmw e46 dran machen... wäre aber trotz abstand auch nich gegangen, da nach hinten wohl zu wenig zu sehen war...