Eintragung Des Hecks Vollzogen, Was Ist Mit Den Blinkern ?
#1
Posted 12 February 2009 - 17:44 Uhr
Habe ja vorgstern mein Mopped zugelassen. Dabei habe ich auch gleich das Heck eintragen lassen.
Jetzt steht in den Papieren, " Heckumbau Hersteller Typ" etc.
Dann steht noch da "Abstand d. Fahrtricht.anzeiger zueinander beachten", der ist aber durch das neue Heck vorgegeben, also das heißt Aussparungen für Rückleuchte und Blinker. Der Abstand zwischen den Blinkern sind keine 20 cm, also eigentlich net normal.
Aber heißt das jetzt trotzdem das ist alles rechtlich ok da es ja eingetragen ist ?
MFG der Sebastian
#2
Posted 12 February 2009 - 18:10 Uhr
Da der TÜV ja extra auf die Blinjker verwiesen hat, also klar is des "normal" net erlaubt, aber wenn dir dein TÜV des so abgenommen hat.
Bis dann greetz Andy
P.s. Sie net schlecht aus!!! Ach ja, Schön verknicktes KZ haste da
#3
Gast-SchweinfurtR6_*
Posted 12 February 2009 - 18:37 Uhr
Deinen Mindestabstand der Blinker mußt trotzdem immer einhalten. Darauf hat der Tüv ja extra noch verwiesen.
Wenn die grünen nachmessen und der Mindestabstand unterschritten wird kannst mit erlösche der BE rechnen
und 3 Punkte auf dein Payback-Konto in Flensburg buchen lassen.
mfg
#4
Posted 12 February 2009 - 18:49 Uhr
#5
Posted 12 February 2009 - 19:50 Uhr
Da ist es völlig egal was der TÜV einträgt,wenn du den Abstand nicht einhältst hast du ein Problem.
#6
Posted 12 February 2009 - 20:37 Uhr
was war denn das für ein hirni der das eingetragen hat
die tüv´ler bei uns, hätten dir so niemals das heck eingetragen
auch nicht , wenn das heck unabhängig von den fahrtrichtungsanzeiger bewertet wird
#7
Posted 12 February 2009 - 20:43 Uhr
warum was ist denn mit der heckeintragung net ok ???
Dat Kennzeichen is ab , war das vom Vorgänger.....
Edited by bjuegler, 12 February 2009 - 20:48 Uhr.
#8
Posted 12 February 2009 - 20:54 Uhr
#9
Posted 12 February 2009 - 20:54 Uhr
Es zählt der
... Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten...
#10
Posted 12 February 2009 - 21:09 Uhr
frage mich zwar trotzdem wie man das dann abnehmen kann, aber jetzt is auch zu spät, muss es halt so gehen....
#11
Posted 12 February 2009 - 21:19 Uhr
#12
Posted 12 February 2009 - 21:55 Uhr
#13
Posted 12 February 2009 - 22:09 Uhr
aber mal ehrlich ....
und dann das kommentar im schein " abstand der fahrtrichtungsanzeiger beachten "
beim nächsten reifeneintrag steht dann vieleicht noch " abstand zum vorderen schutzblech beachten " , lächerlich
also ich weis net, für mich ein bisschen sehr ungewöhnlich
hätte der prüfer gleich richtig auf den abstand hingewiesen .... um auch im nachhinein @buegler vor unangenehme situationen mit der polizei oder bei der nächsten hauptuntersuchung zu wahren.
auch sollte der prüfer davon ausgehen das nicht jeder so einen technischen " know how " hat um den abstand der blinker zu wissen
für mich zählt das als reine abzocke und inkompetenz
#14
Posted 12 February 2009 - 22:25 Uhr
Abgesehen davon, stehen solche Einträge meistens im Mustergutachten, dass der Prüfer dann einfach nur abtippen muss...
#15
Posted 12 February 2009 - 22:36 Uhr
ein reines gewissen hätte ich wenn ich meinen kunden darüber aufkläre wie etwas " fachgerecht " zu sein hat und ihm erkläre welche folgen es habe könnte wenn es nicht so ausgeführt wird
mit einem vermerk auf irgend einem wisch " übernehme keine garantie ... " ohne jemand darüber aufzuklären, aber hallo
bleibe bei meiner meinung " inkompetenz " und für mich obwohl ich selbst nicht betroffen bin sehr ärgerlich, weil ich so etwas von unseren tüv prüfer einfach nicht kenne
!!! kann auch gerne zum tröööt " so viel zum thema tüv " verschoben werden
Edited by japevo, 12 February 2009 - 22:41 Uhr.
#16
Posted 13 February 2009 - 11:44 Uhr
#17
Posted 13 February 2009 - 18:58 Uhr
#18
Posted 14 February 2009 - 17:43 Uhr
ich wollte damals an mein heck auch seitlich die seitenblinker vom bmw e46 dran machen... wäre aber trotz abstand auch nich gegangen, da nach hinten wohl zu wenig zu sehen war...






