so einen fall hab ich gradStimmt auch nicht ganz. Sofern du Mängel verschweigst also "arglistig täuschst" musst du dafür gerade stehen.So lange da drunter steht "Unter ausschluss jeglicher Gewährleistung" bist du auf der sicheren Seite.Hatte auch mal so einen Fall,habe Recht bekommen!
Sicher ist es wohl nur wenn man in den KV schreibt "Unfallfahrzeug, Bastlerfahrzeug, Alles kaputt"![]()
Käufer Will Vom Motorrad Kauf Zurücktreten
#81
Posted 01 May 2010 - 09:31 Uhr
#82
Posted 06 May 2010 - 16:45 Uhr
der gutachter hat festgestellt, dass...
... die übersetzung die drauf ist stimmt, nicht wie von gegenseite behauptet
... die hauptdüse größer ist obwohl die richtige größe drauf steht, ist aber ersetzbar, man muss nicht den ganzen vergaser ersetzen wie von gegenseite behauptet
... die Powerwalze noch aktiv ist, hier müssen nur die züge ausgehongen werden
... die Drosselbox fehlt, aber noch lieferbar ist und die maschine dann nicht zum TÜV muss
... der "abgeschnittene luftfilter" ist nciht abgeschnitten, sondern einfach nur ein teil der matte "weggefault" <-- Verschleiß
auch sehr cool war, dass der kläger selbst nichts von den 1100€ wußte, die die anwältin dann haben wollte
#83
Posted 06 May 2010 - 20:45 Uhr
Viele Gruesse und viel Glueck . . .
#84
Posted 07 May 2010 - 07:09 Uhr
Gruß
Markus
#85
Posted 09 May 2010 - 23:48 Uhr
aber der gutachter hat mir dann erklärt, dass aufgrund der zu großen hauptdüse der hohe verbrauch zu erklären sei! hätt ich damals gewusst, das meine hauptdüse aufgebohrt war, hätte ich nur ne neue düse geholt und nicht einen komplett neuen vergaser^^
#86
Posted 13 May 2010 - 12:33 Uhr
Wie das wohl aus geht...
#87
Posted 13 May 2010 - 18:54 Uhr
#88
Posted 04 July 2010 - 18:22 Uhr
#89
Posted 04 July 2010 - 23:25 Uhr
#90
Posted 06 July 2010 - 22:26 Uhr
vorher gehts net weiter
#91
Posted 06 July 2010 - 22:32 Uhr
er soll it halt einfach gut sein lassen jetzt der segl
viel glück weiterhin
gruß
#92
Posted 01 August 2010 - 14:04 Uhr
nicht die Richterin hat 1100€ verlangt, sondern die Anwältin vom Kläger. Beim Gutachtertermin hat sich aber herausgestellt, dass der Kläger selbst nichts davon wusste.
Im Übrigen ist das Gutachten doch schon da.
Es sagt im kurzen aus:
-keine Manipulationsspuren an der Hauptdüse, dennoch ist sie zu groß
-Drossel ist für den von mir angegebenen Preis noch lieferbar
-Motorrad muss nach Drosseleinbau nicht erneut zum Tüv und es muss auch keine neue ABE etc beantragt werden
-Drosseleinbau wird wohl ca 4,5 Std dauern lt. Gutachten, jedoch habe ich von meinem Händler schon ein gegenangebot in dem er meint er wird ca eine Stunde brauchen
Naja mal sehen was nun passiert
#93
Posted 01 August 2010 - 15:48 Uhr
#94
Posted 01 August 2010 - 18:22 Uhr
#95
Posted 28 August 2010 - 14:21 Uhr
Außerdem zweifelt sie das gutachten teilweise an.
Wir sehen das so: Beseitigung des Mängels wurde schon vor dem ersten anwaltsschreiben, direkt beim bekannt werden angeboten, also sind die selbst dran schuld. Gutachten anzweifeln ist irgendwie lächerlich.
#96
Gast-pazzeR6_*
Posted 28 August 2010 - 17:49 Uhr
#97
Posted 28 August 2010 - 18:00 Uhr
#98
Posted 28 August 2010 - 21:38 Uhr
#99
Posted 29 August 2010 - 17:10 Uhr
Es ist richtig, dass es den satz gekauft wie gesehen nicht mehr gibt. ICh bin aber nicht verpflichtet das Motorrad zurückzunehmen, sondern lediglich den Mängel zu Beseitigen
#100
Posted 02 October 2010 - 08:32 Uhr





