die versicherrung hat er schon umgemeldet
war nur noch noch nicht beim tüv ist aber auch nur noch 1 monat
gruß
Posted 22 April 2009 - 21:00 Uhr
Posted 23 April 2009 - 09:37 Uhr
Im Bußgeldkatalog von 2009 steht: Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von:Hät ich jetzt auch gesagt...überziehen darf man 3 Monate ! Also passt ja allesüberzieh den tüv 2 monate und lass sie denn gleich austragen!!!
einfacher gehts nimmer![]()
3 Monate überziehen?
Wo hast denn das gelesen?
Posted 24 April 2009 - 23:18 Uhr