Habe meine Kennzeichenhalterung gemessen und es sind 180 mm rausgekommen und zwar ist das der abstand zwischen den Blinkern!
Nun hab ich gelesen das ein Nummernschild ca.220 mm lang sein kann. Das kennzeichen würde mir, die halben Blinker bedecken,oder?
Komm ich so durch den TÜV?
Also ich werde beim TÜV kein Kennzeichen drauf haben, vielleicht wird das der TÜV-Prüfer nicht bemerken...
Ist diese Kennzeichenhalterung überhaupt Eintragungspflichtig?
Hier mal ein Bild:
Das Motorrad kommt frisch aus Italien und wird bald eine Vollabnahme bekommen.




